…Bruttobezüge die vom Bw begehrten - unter 2. Lohnzettel dargestellten - Bruttobezüge in Höhe von € 6.362,23 ergaben. Das steuerfreie Fünftel wurde von € 1.426,22 auf € 1.272,45 abgeändert. Am 17. Oktober 2003 erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO…
…wie folgt einem Lohnsteuerabzug unterworfen: 11.884,54 € -1358,94 SV- Beiträge -2.376,91 € (-339,74 € SV-Beiträge - 2.037,17 steuerfreies Fünftel) 8148,68 € x 15 % = 1.222,90 € einbehaltene und anrechenbare Lohnsteuer (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16…
…Vergleichssummen versteuert werden und sei die Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 8 a EStG (steuerfreies Fünftel) daher nicht möglich. In der form- und fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass die Pensionsabfindung im Ausgleichsverfahren tatsächlich sowohl dem Bw. als auch seiner Gattin zugesprochen worden wäre…
…Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Die Bezüge sind zwingend zu veranlagen (…
…Von den übrigen Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu besteuern. § 67 Abs…
…zu übermitteln. Die mit der vorläufigen Lohnsteuer von 15 % erfassten Bezüge sind in die Veranlagung einzubeziehen, wobei die 15%ige Lohnsteuer anzurechnen ist. Das steuerfreie Fünftel bleibt erhalten. Die endgültige Versteuerung erfolgt somit erst im Jahr der Auszahlung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung. Festgehalten sei, dass…
…Lohnverrechnung -, stellt sich nunmehr die Frage, ob eine begünstigte Besteuerung dieser Zahlung als Vergleichssumme oder Nachzahlung für abgelaufene Lohnzahlungszeiträume - in beiden Fällen wäre das Ausscheiden eines steuerfreien Fünftels zulässig; die Berufungswerberin selbst bezieht sich in ihren Eingaben auf beide Arten von Lohnzahlungen, aus dem Vorlageantrag…
…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. Der Bw. hat im Zuge des Verfahrens eine Gehaltsabrechnung…
…der sonstigen Einkünfte iHv. € 253.626,12 a) die in der Vergangenheit durchgeführte Versteuerung vom früheren Dienstgeber, b) die steuerliche Begünstigung des steuerfreien Fünftel-Anteiles für Nachzahlungen aus einem früheren Dienstverhältnis sowie c) sonstige steuerliche Begünstigungen zu berücksichtigen. Der frühere Dienstgeber, die S-GmbH…
…€ 4.836,00) enthalten. Nach Abzug der sonstigen steuerfreien Bezüge (ein Fünftel des Bruttobezuges) sowie des Versicherungsbeitrages für die betriebliche Pension in Höhe von 1,84% (ds. € 736,00) der begehrten Leistungen sei - so die Rechtsauffassung des Prüfers - der Restbetrag als steuerpflichtiger Bezug…
…steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen die restlichen 4/5 aufwandsmäßig geltend gemacht. Wird von der steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellung Gebrauch gemacht, sind später anfallende Abfertigungsansprüche steuerlich gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre abzusetzen. Im Falle einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe sind noch nicht abgesetzte Fünftelbeträge als nachträgliche Betriebsausgaben (…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft, die auf dem Gebiet der Grundstücksverwaltung tätig ist und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Im Jahr 1997 hat sie unter anderem Teile der Liegenschaft Adresse3 unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit…
…Vorsteuerberichtigung im Jahr 2001 für die Vorjahre ab. Eine Änderung der Verhältnisse liege nicht bereits dann vor, wenn die Absicht bestehe, das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerfreier oder steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlichen Verwendung, d.h. erst dann, wenn tatsächliche Umsätze vorliegen…
…200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die im Juni 2003 ausbezahlte Aktienoptionsabfindung für 2001 und 2002 nicht mit einem Fünftel steuerfrei belassen hätte werden können, da diese nach Lehre und Rechtsprechung einen sonstigen Bezug darstelle. Mit Eingabe vom 14. Juni 2005…
…Schreiben an das Wohnsitz-FA der Bw. aus: Die Abrechnung der Bezüge entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Da die rückverrechnete Urlaubsentschädigung für 2003 zur Gänze aus der Steuerbemessung herausgenommen wurde, das darauf entfallende steuerfrei belassene Fünftel gem. § 67 Abs. 8 lit.c jedoch trotz vollständiger Rückverrechnung…
…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z. 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Aus § 67 Abs. 11 EStG 1988 ergibt sich…
…im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Das Finanzamt hat in der Begründung der BVE ausführlich dargelegt, dass auch im Falle…
…das Jahr 2009 machte der Bw. offene Fünftelbeträge aus Abfertigungszahlungen 2007 und 2008 in Höhe von -28.822,97 € steuerlich geltend und erklärte nach Abzug des Aufgabeverlustes Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 29.189,27 €. Ferner beantragte er für den Betrag…
…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…
…Umsatzsteuerrechtlich ergaben sich solcherart nur geringe Umsatzsteuerschulden (zB für 2006 € 1.731,08), da die Umsatzsteuer in seinem Unternehmen in Anbetracht der steuerfreien Exporte gleichsam nur ein Durchlaufposten gewesen ist. Anderseits konnten sich auf Dauer auch keine hohen Umsatzsteuerguthaben ergeben (Veranlagungsakt). Da S jedoch…