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UFSK RV/0104-K/04Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, fester Steuersatz, laufende Bezüge, Fünftelung, steuerfreies Fünftel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…Bruttobezüge die vom Bw begehrten - unter 2. Lohnzettel dargestellten - Bruttobezüge in Höhe von € 6.362,23 ergaben. Das steuerfreie Fünftel wurde von € 1.426,22 auf € 1.272,45 abgeändert. Am 17. Oktober 2003 erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO…

UFSK RV/0183-K/07Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…wie folgt einem Lohnsteuerabzug unterworfen: 11.884,54 € -1358,94 SV- Beiträge -2.376,91 € (-339,74 € SV-Beiträge - 2.037,17 steuerfreies Fünftel) 8148,68 € x 15 % = 1.222,90 € einbehaltene und anrechenbare Lohnsteuer (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16…

UFSW RV/1486-W/06Besteuerung einer Pensionsabfindung (Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2001)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Vergleichssummen versteuert werden und sei die Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 8 a EStG (steuerfreies Fünftel) daher nicht möglich. In der form- und fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass die Pensionsabfindung im Ausgleichsverfahren tatsächlich sowohl dem Bw. als auch seiner Gattin zugesprochen worden wäre…

UFSW RV/2949-W/07Steuerliche Behandlung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Die Bezüge sind zwingend zu veranlagen (…

UFSG RV/0447-G/06Besteuerung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007

…Von den übrigen Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu besteuern. § 67 Abs…

UFSI RV/0402-I/04Besteuerung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2004

…zu übermitteln. Die mit der vorläufigen Lohnsteuer von 15 % erfassten Bezüge sind in die Veranlagung einzubeziehen, wobei die 15%ige Lohnsteuer anzurechnen ist. Das steuerfreie Fünftel bleibt erhalten. Die endgültige Versteuerung erfolgt somit erst im Jahr der Auszahlung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung. Festgehalten sei, dass…

UFSI RV/0062-I/08Vereinbarung einer Prämie für vergangene Lohnzahlungszeiträume - Besteuerung als Nachzahlung gem § 67 Abs 8 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…Lohnverrechnung -, stellt sich nunmehr die Frage, ob eine begünstigte Besteuerung dieser Zahlung als Vergleichssumme oder Nachzahlung für abgelaufene Lohnzahlungszeiträume - in beiden Fällen wäre das Ausscheiden eines steuerfreien Fünftels zulässig; die Berufungswerberin selbst bezieht sich in ihren Eingaben auf beide Arten von Lohnzahlungen, aus dem Vorlageantrag…

UFSW RV/0677-W/12Lohnsteuerberechnung bei Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2012

…der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen laufenden Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern. Der Bw. hat im Zuge des Verfahrens eine Gehaltsabrechnung…

UFSG RV/0255-G/08Besteuerung des Vorteils aus der Einräumung von "fiktiven" Stock-Options
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…der sonstigen Einkünfte iHv. € 253.626,12 a) die in der Vergangenheit durchgeführte Versteuerung vom früheren Dienstgeber, b) die steuerliche Begünstigung des steuerfreien Fünftel-Anteiles für Nachzahlungen aus einem früheren Dienstverhältnis sowie c) sonstige steuerliche Begünstigungen zu berücksichtigen. Der frühere Dienstgeber, die S-GmbH…

UFSK RV/0211-K/10Steuerliche Behandlung nachträglicher Zahlungen, die aufgrund eines abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches an einen ehemaligen (zur Einkommensteuer veranlagten) Arbeitnehmer zur Auszahlung gelangten. In der Vergleichsausfertigung wurden diese Zahlungen als "Abfertigung" tituliert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2013

…€ 4.836,00) enthalten. Nach Abzug der sonstigen steuerfreien Bezüge (ein Fünftel des Bruttobezuges) sowie des Versicherungsbeitrages für die betriebliche Pension in Höhe von 1,84% (ds. € 736,00) der begehrten Leistungen sei - so die Rechtsauffassung des Prüfers - der Restbetrag als steuerpflichtiger Bezug…

UFSF RV/0041-F/09Offene Fünftelbeträge bei Betriebsaufgabe absetzbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2010

…steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen die restlichen 4/5 aufwandsmäßig geltend gemacht. Wird von der steuerfreien Auflösung der Abfertigungsrückstellung Gebrauch gemacht, sind später anfallende Abfertigungsansprüche steuerlich gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre abzusetzen. Im Falle einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe sind noch nicht abgesetzte Fünftelbeträge als nachträgliche Betriebsausgaben (…

UFSG RV/0193-G/04Vorsteuerberichtigung bzw. Ausschluss vom Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Großreparaturen und unecht steuerfreien Umsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2004

…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist eine Gesellschaft, die auf dem Gebiet der Grundstücksverwaltung tätig ist und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Im Jahr 1997 hat sie unter anderem Teile der Liegenschaft Adresse3 unecht steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit…

UFSW RV/0201-W/04Vorsteuerberichtigung erst bei tatsächlich geänderter Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…Vorsteuerberichtigung im Jahr 2001 für die Vorjahre ab. Eine Änderung der Verhältnisse liege nicht bereits dann vor, wenn die Absicht bestehe, das Wirtschaftsgut zur Ausführung steuerfreier oder steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden, sondern erst mit der tatsächlichen Verwendung, d.h. erst dann, wenn tatsächliche Umsätze vorliegen…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass die im Juni 2003 ausbezahlte Aktienoptionsabfindung für 2001 und 2002 nicht mit einem Fünftel steuerfrei belassen hätte werden können, da diese nach Lehre und Rechtsprechung einen sonstigen Bezug darstelle. Mit Eingabe vom 14. Juni 2005…

UFSW RV/2290-W/07Korrektur der Lohnsteuer nach Rückzahlung einer Urlaubsentschädigung durch den Arbeitnehmer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…Schreiben an das Wohnsitz-FA der Bw. aus: Die Abrechnung der Bezüge entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Da die rückverrechnete Urlaubsentschädigung für 2003 zur Gänze aus der Steuerbemessung herausgenommen wurde, das darauf entfallende steuerfrei belassene Fünftel gem. § 67 Abs. 8 lit.c jedoch trotz vollständiger Rückverrechnung…

UFSW RV/2897-W/06Besteuerung von nachträglich ausgezahltem Insolvenzausfallsgeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2007

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z. 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Aus § 67 Abs. 11 EStG 1988 ergibt sich…

UFSW RV/0386-W/05Steuerliche Behandlung der Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2005

…im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Das Finanzamt hat in der Begründung der BVE ausführlich dargelegt, dass auch im Falle…

UFSF RV/0033-F/11Steht die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG 1988 auch für den Gewinn des Aufgabejahres zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2013

…das Jahr 2009 machte der Bw. offene Fünftelbeträge aus Abfertigungszahlungen 2007 und 2008 in Höhe von -28.822,97 € steuerlich geltend und erklärte nach Abzug des Aufgabeverlustes Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von 29.189,27 €. Ferner beantragte er für den Betrag…

UFSL RV/1171-L/12Vergleichszahlung aus deutschem Dienstverhältnis - keine Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 mangels bestehender Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Fallen derartige Vergleichssummen bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht…

UFSG FSRV/0012-G/13Wirtschaftlich scheiternder EDV-Händler, fiktive Vorsteuern geltend machend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.05.2013

…Umsatzsteuerrechtlich ergaben sich solcherart nur geringe Umsatzsteuerschulden (zB für 2006 € 1.731,08), da die Umsatzsteuer in seinem Unternehmen in Anbetracht der steuerfreien Exporte gleichsam nur ein Durchlaufposten gewesen ist. Anderseits konnten sich auf Dauer auch keine hohen Umsatzsteuerguthaben ergeben (Veranlagungsakt). Da S jedoch…