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104 902 Treffer602 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0104-K/04Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren, fester Steuersatz, laufende Bezüge, Fünftelung, steuerfreies Fünftel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.06.2005

…Bruttobezüge die vom Bw begehrten - unter 2. Lohnzettel dargestellten - Bruttobezüge in Höhe von € 6.362,23 ergaben. Das steuerfreie Fünftel wurde von € 1.426,22 auf € 1.272,45 abgeändert. Am 17. Oktober 2003 erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO…

UFSK RV/0183-K/07Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…wie folgt einem Lohnsteuerabzug unterworfen: 11.884,54 € -1358,94 SV- Beiträge -2.376,91 € (-339,74 € SV-Beiträge - 2.037,17 steuerfreies Fünftel) 8148,68 € x 15 % = 1.222,90 € einbehaltene und anrechenbare Lohnsteuer (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16…

LStR 2002 Rz 553.3.10 Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…EStG 1988 behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit, wobei in diesen Fällen jedoch kein steuerfreies Fünftel zu berücksichtigen ist. Die Begünstigung ist mit dem Wert der jeweils maßgeblichen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG gedeckelt. Diese Betragsbegrenzung ist auf den Kalendermonat als Lohnzahlungszeitraum ausgelegt…

BFG RV/4100720/2019Nachzahlungen im Invsolvenzverfahren bis 2016
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2021

…3 Abs. 1 Z. 10 behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit, wobei in diesen Fällen kein steuerfreies Fünftel zu berücksichtigen ist" ergänzt worden. In seinem Vorlageantrag führte der Bf aus, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z…

BFG RV/7103117/2014Erfinderbegünstigung Patent nicht erteilt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2015

…I Nr. 134/2006) iVm § 38 EStG 1988 für einen Betrag von € 51.513,80 (85.000,00 minus Werbungskosten iHv 16.486,20 minus steuerfreies Fünftel iHv 17.000,00). Der Bf. vermerkte, dass „in der entsprechenden Erklärung sämtliche vom ehemaligen Dienstgeber (DG…

UFSW RV/1486-W/06Besteuerung einer Pensionsabfindung (Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2001)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Vergleichssummen versteuert werden und sei die Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 8 a EStG (steuerfreies Fünftel) daher nicht möglich. In der form- und fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass die Pensionsabfindung im Ausgleichsverfahren tatsächlich sowohl dem Bw. als auch seiner Gattin zugesprochen worden wäre…

BFG RV/1100127/2020Ermittlung des Grenzbetrages für die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2021

…die € 299,36 ab, die als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 ausgewiesen sind und subtrahiert man ebenso die € 51,32, die unstrittig ein steuerfreies Fünftel gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 darstellen (vgl. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr…

BFG RV/5101018/2019Besteuerung einer Dienstnehmererfindung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2020

…gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 38 EStG 1988 auf die Vergleichszahlung im Zusammenhang mit einer Diensterfindung sei daher nicht möglich. Eine unterschiedliche Behandlung von aufgrund von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen gezahlten Diensterfindungsvergütungen (steuerfreies Fünftel gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 und zusätzlich Hälftesteuersatz gemäß § 38…

BFG RV/7104866/2014Vergleichszahlung iZm ehemaligem Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2019

…8 letzter Satz EStG 1988 fielen, wurde weder von einer der Verfahrensparteien vorgebracht, noch sind Umstände im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hervorgetreten, die dies nahelegen. Die Berücksichtigung des steuerfreien Fünftel-Betrags (im angefochtenen Bescheid nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) im Teilbetrag von 33.613…

BFG RV/1100130/2025Stellt ein in Tranchen ausbezahlter Zielerreichungbonus einen steuerbegünstigten sonstigen Bezug dar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2026

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…

BFG RV/7100541/2020Sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2025

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…

BFG RV/6100645/2017Besteuerung einer Diensterfindung - außergerichtliche Vergleichssumme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2020Teil 1/2

…37 Abs. 1 EStG iVm § 38 EStG auf den gemäß § 67 Abs. 8 EStG um ein steuerfreies Fünftel reduzierten, vom Dienstgeber ausbezahlten Betrag über € 150.000.- für die Abtretung von Patentrechten berücksichtigt; in eventu falls dem Antrag unter 2. nicht stattgegeben wird 3. der…

BFG RV/5100739/2019Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2020

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…

BFG RV/2100842/2019Diensterfindungsvergütung und Hälftesteuersatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…Abs. 10 EStG, sondern nach § 67 Abs. 8 EStG abgerechnet, wobei ein Fünftel steuerfrei belassen wurde. Da [Bf.] zum Zeitpunkt der Auszahlung der Diensterfindung nicht mehr bei der Firma R- GmbH beschäftigt war, ist diese erhaltene Diensterfindungsvergütung gem. § 67 Abs. 10 als laufender Bezug abzurechnen…

BFG RV/2100855/2019Hälftesteuersatz für Diensterfindungsvergütungen vom ehemaligen Arbeitgeber
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…10 EStG, sondern nach § 67 Abs. 8 EStG abgerechnet, wobei ein Fünftel steuerfrei belassen wurde. Da [der Bf.] zum Zeitpunkt der Auszahlung der Diensterfindung nicht mehr bei der Firma R- GmbH beschäftigt war, ist diese erhaltene Diensterfindungsvergütung gem. § 67 Abs. 10 als laufender Bezug abzurechnen…

BFG RV/2100777/2019Diensterfindungsvergütung und Hälftesteuersatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2020

…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Diese Begünstigung kam im gegenständlichen Fall zur Anwendung. Ist eine Diensterfindungsvergütung zur Gänze nach dem Tarif zu versteuern (§ 67 Abs. 10 EStG 1988)…

BFG RV/7100017/2024Berücksichtigung der Rückzahlung von AMS-Pensionsvorschüssen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2024Teil 2/2

…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …

UFSW RV/2949-W/07Steuerliche Behandlung von Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2008

…Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Die Bezüge sind zwingend zu veranlagen (…

BFG RV/1100200/2020Verdienstentschädigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2026

…dass von der für die Jahre 2000 bis 2016 nachbezahlten Vergleichssumme gemäß der Bestimmung des § 67 Abs 8 lit a EStG ein Fünftel steuerfrei belassen wurde, wobei im Hinblick auf die Entschädigung eines Nettoverdienstentganges bzw die Vereinbarung des Ersatzes der auf den Verdienstentgang entfallenden Steuern…

BFG RV/7104026/2019Eine Kündigungsentschädigung / Gehaltsnachzahlung ist im Kalendermonat der Auszahlung gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG iVm § 67 Abs. 10 steuerlich zu erfassen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2025

…dass die Gehaltsnachzahlungen vom 18. Jänner 2018 in das Wirtschaftsjahr 2017 eingerechnet wird und ein neuer Einkommenssteuerbescheid für 2017 erlassen wird sowie die Berücksichtigung des steuerfreien Fünftels bzw. die Aufrollung der Lohnsteuer auf die korrekten Lohnzahlungszeiträume 2013 bis 06/2014." Dem Bundesfinanzgericht wurde die Beschwerde…