…Bruttobezüge die vom Bw begehrten - unter 2. Lohnzettel dargestellten - Bruttobezüge in Höhe von € 6.362,23 ergaben. Das steuerfreie Fünftel wurde von € 1.426,22 auf € 1.272,45 abgeändert. Am 17. Oktober 2003 erließ das Finanzamt eine Berufungsvorentscheidung gemäß § 276 BAO…
…wie folgt einem Lohnsteuerabzug unterworfen: 11.884,54 € -1358,94 SV- Beiträge -2.376,91 € (-339,74 € SV-Beiträge - 2.037,17 steuerfreies Fünftel) 8148,68 € x 15 % = 1.222,90 € einbehaltene und anrechenbare Lohnsteuer (Einkommensteuerbescheid 2005 vom 16…
…EStG 1988 behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit, wobei in diesen Fällen jedoch kein steuerfreies Fünftel zu berücksichtigen ist. Die Begünstigung ist mit dem Wert der jeweils maßgeblichen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG gedeckelt. Diese Betragsbegrenzung ist auf den Kalendermonat als Lohnzahlungszeitraum ausgelegt…
…3 Abs. 1 Z. 10 behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit, wobei in diesen Fällen kein steuerfreies Fünftel zu berücksichtigen ist" ergänzt worden. In seinem Vorlageantrag führte der Bf aus, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z…
…I Nr. 134/2006) iVm § 38 EStG 1988 für einen Betrag von € 51.513,80 (85.000,00 minus Werbungskosten iHv 16.486,20 minus steuerfreies Fünftel iHv 17.000,00). Der Bf. vermerkte, dass „in der entsprechenden Erklärung sämtliche vom ehemaligen Dienstgeber (DG…
…Vergleichssummen versteuert werden und sei die Berücksichtigung der steuerlichen Begünstigung nach § 67 Abs. 8 a EStG (steuerfreies Fünftel) daher nicht möglich. In der form- und fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass die Pensionsabfindung im Ausgleichsverfahren tatsächlich sowohl dem Bw. als auch seiner Gattin zugesprochen worden wäre…
…die € 299,36 ab, die als sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 ausgewiesen sind und subtrahiert man ebenso die € 51,32, die unstrittig ein steuerfreies Fünftel gemäß § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 darstellen (vgl. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr…
…gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 38 EStG 1988 auf die Vergleichszahlung im Zusammenhang mit einer Diensterfindung sei daher nicht möglich. Eine unterschiedliche Behandlung von aufgrund von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen gezahlten Diensterfindungsvergütungen (steuerfreies Fünftel gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 und zusätzlich Hälftesteuersatz gemäß § 38…
…8 letzter Satz EStG 1988 fielen, wurde weder von einer der Verfahrensparteien vorgebracht, noch sind Umstände im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hervorgetreten, die dies nahelegen. Die Berücksichtigung des steuerfreien Fünftel-Betrags (im angefochtenen Bescheid nach § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988) im Teilbetrag von 33.613…
…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…
…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…
…37 Abs. 1 EStG iVm § 38 EStG auf den gemäß § 67 Abs. 8 EStG um ein steuerfreies Fünftel reduzierten, vom Dienstgeber ausbezahlten Betrag über € 150.000.- für die Abtretung von Patentrechten berücksichtigt; in eventu falls dem Antrag unter 2. nicht stattgegeben wird 3. der…
…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. d…
…Abs. 10 EStG, sondern nach § 67 Abs. 8 EStG abgerechnet, wobei ein Fünftel steuerfrei belassen wurde. Da [Bf.] zum Zeitpunkt der Auszahlung der Diensterfindung nicht mehr bei der Firma R- GmbH beschäftigt war, ist diese erhaltene Diensterfindungsvergütung gem. § 67 Abs. 10 als laufender Bezug abzurechnen…
…10 EStG, sondern nach § 67 Abs. 8 EStG abgerechnet, wobei ein Fünftel steuerfrei belassen wurde. Da [der Bf.] zum Zeitpunkt der Auszahlung der Diensterfindung nicht mehr bei der Firma R- GmbH beschäftigt war, ist diese erhaltene Diensterfindungsvergütung gem. § 67 Abs. 10 als laufender Bezug abzurechnen…
…Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Diese Begünstigung kam im gegenständlichen Fall zur Anwendung. Ist eine Diensterfindungsvergütung zur Gänze nach dem Tarif zu versteuern (§ 67 Abs. 10 EStG 1988)…
…erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Soweit die Nachzahlungen laufenden Arbeitslohn für das laufende Kalenderjahr betreffen, ist die Lohnsteuer durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen. …
…Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist als laufender Bezug mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Die Bezüge sind zwingend zu veranlagen (…
…dass von der für die Jahre 2000 bis 2016 nachbezahlten Vergleichssumme gemäß der Bestimmung des § 67 Abs 8 lit a EStG ein Fünftel steuerfrei belassen wurde, wobei im Hinblick auf die Entschädigung eines Nettoverdienstentganges bzw die Vereinbarung des Ersatzes der auf den Verdienstentgang entfallenden Steuern…
…dass die Gehaltsnachzahlungen vom 18. Jänner 2018 in das Wirtschaftsjahr 2017 eingerechnet wird und ein neuer Einkommenssteuerbescheid für 2017 erlassen wird sowie die Berücksichtigung des steuerfreien Fünftels bzw. die Aufrollung der Lohnsteuer auf die korrekten Lohnzahlungszeiträume 2013 bis 06/2014." Dem Bundesfinanzgericht wurde die Beschwerde…