…weil die "Startjob"-Förderung erst 2008 Platz gegriffen hätte. Wenn es um die Intention gehe, Beihilfen steuerfrei zu stellen, weil es um die Eingliederung von arbeitslosen Arbeitnehmern gehe, dann müsste das im Weg - weil eine Gesetzeslücke vorliege - der teleologischen Interpretation geschlossen werden und dann müsste…
…Lebensunterhaltes seien steuerfrei. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar an den UFS vor. Am 29.12.2005 wurde auf Antrag des Bw. eine mündliche Berufungsverhandlung abgehalten. Der Vertreter des Bw. brachte ergänzend zur Berufung vor: Bei der streitgegenständlichen Beihilfe handle es…
…Berufungsvorentscheidung vom 28. Dezember 2005 wies das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr die Berufung als unbegründet ab. In der Begründung wurde unter Hinweis auf Rz 4857 der Einkommensteuerrichtlinien ausgeführt, dass steuerfreie Beihilfen, sofern sie nicht zur allgemeinen Verlustabdeckung, sondern zu besonderen Zwecken gewährt werden, das Abzugsverbot…
…Ereignis beschädigten oder vernichteten lebensnotwendigen Gegenstandes. Zu beachten ist, dass - so wie bei allen außergewöhnlichen Belastungen - steuerfreie Versicherungs- und andere Ersatzleistungen von dritter Seite die Aufwendungen kürzen (SWK 1987, A I 201). Es werden nicht alle tatsächlich erwachsenen Wiederbeschaffungskosten anerkannt, sondern nur die Kosten der…
…herangezogenen Erkenntnis vom 30.6.1987, 87/14/0041, hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine (steuerfreie) Beihilfe für die Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers aufgrund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes die Lohnaufwendungen infolge des Vorliegens eines unmittelbaren Zusammenhanges gemäß § 20 Abs. 2 EStG (1972) kürze. Das Höchstgericht erkannte -…
…Aufwand nennt Doralt (EStG, § 20 Tz 152) den Lohnaufwand für einen behinderten Dienstnehmer, soweit dafür steuerfreie Beihilfen bezogen werden. Im vorliegenden Fall ist auf § 27 Abs. 4 Arbeitslosenversicherungsgesetz zu verweisen, wonach "das Altersteilzeitgeld dem Arbeitgeber einen Anteil des zusätzlichen Aufwandes, der durch einen Lohnausgleich bis…
…unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen. Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang liegt bei arbeitsmarktpolitischen Zuschüssen und Beihilfen vor, wenn damit ein über den Empfänger hinausgehender Förderungszweck (Beschäftigung einer zusätzlichen Arbeitskraft) verwirklich wird. Dies trifft auf steuerfreie Zuwendungen seitens des AMS zu, wie zB Blum-Prämie ... Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (…
…herangezogenen Erkenntnis vom 30.6.1987, 87/14/0041, hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine (steuerfreie) Beihilfe für die Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers aufgrund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes die Lohnaufwendungen infolge des Vorliegens eines unmittelbaren Zusammenhanges gemäß § 20 Abs. 2 EStG (1972) kürze. Das Höchstgericht erkannte -…
…Verwaltungsgerichtshof zu beurteilen, ob eine steuerfreie Beihilfe für die Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers auf Grund des Arbeitsmarktförderungsgesetzes die Lohnaufwendungen infolge des Vorliegens eines unmittelbaren Zusammenhanges gemäß § 20 Abs.2 EStG 1972 kürze. Der Verwaltungsgerichtshof ist hiebei zum Schluss gekommen, dass Beihilfen oder Zuwendungen, die ganz…
… 27 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von der Einkommensteuer befreit ist, kann daher nur beim Empfänger dieser Leistung verwirklicht werden. Dies ist jedoch der Arbeitgeber. Erhält ein Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen, die er für seine Arbeitgeber verwendet bzw. verwenden muss, liegt hingegen bei den Arbeitnehmern zur Gänze steuerpflichtiger Arbeitslohn…
…besteht. Als Beispiel für einen nichtabzugsfähigen Aufwand nennt Doralt (EStG, § 20 Tz 152) den Lohnaufwand für einen behinderten Dienstnehmer, soweit dafür steuerfreie Beihilfen bezogen werden. Im vorliegenden Fall ist auf § 27 Abs. 4 Arbeitslosenversicherungsgesetz zu verweisen, wonach "das Altersteilzeitgeld dem Arbeitgeber einen Anteil des zusätzlichen…
…und € 985,17 fest. In den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen vom 15. Mai 2005 wendet sich der Berufungswerber im Wesentlichen gegen die gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Einkommensteuer, wobei die die steuerfreie Behandlung von Beihilfen bekämpft wird. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…
…soweit es sich um steuerfreie Bezüge und Beihilfen handelt. Steuerfrei nach § 3 Abs. 1 Z. 3 lit. c EStG 1988 sind u.a. Bezüge oder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung (Abgeltung von Aufwendungen oder Ausgaben). Die Stellungnahme des bundesweiten…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Außenprüfung für den Zeitraum 2005 bis 2008 Für den Zeitraum 2005 bis 2007 und den Nachschauzeitraum 1/2008 - 12/2008 hat eine Außenprüfung unter anderem auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und der Beihilfen- und Ausgleichszahlungen stattgefunden…
…zusätzlichen Arbeitskraft) verwirklicht wird. Dies trifft auf steuerfreie Zuwendungen seitens des AMS zu, wie zB - "Blum-Prämie" (Rz 4857a) - Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG) - Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG) - Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG) - Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und…
…Dies deswegen, weil bei der Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern im beihilfenrechtlichen Sinn eine Berechnung des eigenen Einkommens des Kindes nach den Grundsätzen des § 6 Abs 3 FLAG 1967 zu erfolgen hat und daher steuerfreie bzw. ausdrücklich oder durch den Hinweis auf §…
…übersteigt. Dies deswegen, weil bei der Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern im beihilfenrechtlichen Sinn eine Berechnung des eigenen Einkommens des Kindes nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 zu erfolgen hat und daher steuerfreie bzw. ausdrücklich oder durch den Hinweis…
…zusätzlichen Arbeitskraft) verwirklicht wird. Dies trifft auf steuerfreie Zuwendungen seitens des AMS zu, wie zB - "Blum-Prämie" (Rz 4857a) - Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG) - Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG) - Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG) - Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und…
…zusätzlichen Arbeitskraft) verwirklicht wird. Dies trifft auf steuerfreie Zuwendungen seitens des AMS zu, wie zB - "Blum-Prämie" (Rz 4857a) - Kombilohnbeihilfe für ArbeitgeberInnen (§ 34a AMSG) - Eingliederungsbeihilfe ("Come Back", § 34 AMSG) - Zuschuss zur Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz (§ 26 AMFG) - Beihilfen nach dem Solidaritätsprämienmodell (§ 37a AMSG) und…
…2007 führe das Altersteilzeitgeld nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (im Folgenden: AlVG) zu keiner Aufwandskürzung und sei somit zur Gänze steuerfrei. Er habe für eine Mitarbeiterin in den Kalenderjahren 2004, 2005 und 2006 Altersteilzeitgeld erhalten; diese Beihilfen seien aufwandsmindernd verbucht worden. Es werde daher die Neuveranlagung der…