…Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen ist § 26 FLAG anzuwenden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 3 FLAG unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach …
…Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der ständige Aufenthalt im Sinne des § 5 Abs. 4 FLAG unter dem Gesichtspunkt des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs…
…Aufenthalt haben (und noch weitere in den folgenden Bestimmungen des FLAG genannten Bedingungen erfüllen), Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…5 Abs. 3 FLAG steht der Gewährung von Familienbeihilfe dann entgegen, wenn sich das Kind ständig im Ausland aufhält. Nach Wittmann/Papacek, Der Familienlastenausgleich, Kommentar, § 5, S. 8, wird von einem "ständigen Aufenthalt" nur dann gesprochen werden können, "wenn die Umstände erkennen lassen, dass die…
…Ferien in Österreich unterbricht nicht den ständigen Aufenthalt im Ausland. Es liegt zudem die Vermutung nahe, dass sich das jüngere Kind des Bw. bereits vor dem Erreichen der Schulpflicht mit der Kindesmutter und dem zweiten bereits schulpflichtig gewordenen Kind (im Zeitraum ab September 1998) in…
…dass sich die Kinder ständig im Ausland aufhalten. Somit bestehe für diesen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung erklärte der Bw. zusammenfassend, dass es sich bei dem Aufenthalt in Ägypten lediglich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt und zwar so lange…
…auch ihre Ferien gemeinsam mit der Familie in Osterreich verbringt. Damit sollte die Tatsache, dass ihr Aufenthalt außerhalb der gemeinschaftlichen Wohnung nur vorübergehend ist und sie sich nicht, wie von Ihnen behauptet, ständig im Ausland aufhält, ausreichend untermauert sein. Zieht man nun weiters in Betracht…
…des Bw. - wie in der Berufung ausgeführt - während der Schulferien in Österreich aufgehalten haben, so würde dies den ständigen Aufenthalt im Ausland nicht unterbrechen (vgl. insbesondere das ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffende Erkenntnis des VwGH 20.6.2000, 98/15/0016, sowie weiters…
…zumindest wahrscheinlich ist, wird nicht in Zweifel gezogen. Aus den oben angeführten Gründen eines ständigen Aufenthaltes des Kindes im Ausland kommt diesen Ausführungen jedoch keine entscheidungswesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang ist auch auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 4.12.2001, B 2366/00…
…FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Dazu ist festzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der "ständige Aufenthalt" iSd § 5 Abs. 3 FLAG 1967 unter den Gesichtspunkten des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs…
…sein, ist jedoch für die Frage des ständigen Aufenthaltes nicht entscheidend. Die Kinder der Bw. haben sich jedenfalls im strittigen Zeitraum während der Schulzeit in Ägypten aufgehalten. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, der nicht als bloß vorübergehender Aufenthalt im Ausland beurteilt werden kann…
…Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Vorweg ist zu bemerken, dass diese hier zur Anwendung kommende Regelung Personen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, somit auch österreichische Staatsbürger erfasst. In Zusammenhang mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein ständiger Aufenthalt eines Kindes im Ausland anzunehmen ist…
…Schulkosten des Kindes geschickt, weshalb eine wirtschaftliche und finanzielle Abhängigkeit der Tochter während der gesamten Zeit gegeben gewesen sei. Ein längerer Auslandsaufenthalt unterbreche nicht automatisch den ständigen Aufenthalt im Inland und verlange der Gesetzgeber keinen ununterbrochenen Aufenthalt im Inland. Entscheidend sei vielmehr, ob aus den…
…des Berufungswerbers hatte damit ihren gewöhnlichen Aufenthalt nie in Österreich. Auch sie hielt sich dem zufolge ständig (im Sinn des § 5 Abs. 3 FLAG 1967) im Ausland auf. Da Philipp immer bei seiner Mutter war, war auch er im Wesentlichen nur in der Zeit vom…
…Schule ins Ausland zurück, dann ist das Verbringen der Ferien in Österreich damit nur als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen…
…Schule ins Ausland zurück, dann ist das Verbringen der Ferien in Österreich damit nur als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, durch die der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wird. Auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen kommt es bei dieser Beurteilung nicht an. Im gegenständlichen…
…und deren ständiger Aufenthalt sich somit im Ausland befindet, steht nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 nämlich grundsätzlich keine Familienbeihilfe zu. Diese Regelung kann zwar durch zwischenstaatliche Vereinbarungen außer Kraft gesetzt werden, eine derartige zwischenstaatliche Vereinbarung mit dem Heimatstaat des Berufungswerbers besteht aber im streitgegenständlichen…
…Abs 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestehe, die sich ständig im Ausland aufhalten würden. Der Aufenthalt des Antragstellers in [Staat] wäre bis Mai 2013 geplant. Im Rahmen eines Sportstipendiums würden die Kosten für das Studium, die Unterkunft und die Verpflegung abgedeckt…
…sich ständig im Ausland aufhalten. Der ständige Aufenthalt im Sinne der vorstehenden Gesetzesbestimmung ist nach der herrschenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. VwGH vom 24.6.2010, 2009/16/0133) nach § 26 Abs. 2 BAO zu beurteilen. Demnach hat jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort…
…sich aber schon das Schicksal der Berufung, indem nämlich bis August 2001 ein ständiger Aufenthalt der Bw. im Ausland als nicht erwiesen anzusehen ist und daher bis dahin eine Rückforderung von Familienbeihilfe nicht Rechtens ist und ab September 2001, aufgrund eines unbestrittenen 4 monatigen Griechenlandaufenthaltes…