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UFSW RV/0842-W/08Abweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2008

…auch vom Familienlastenausgleich) ausgenommen sind. Bezogen auf den vorliegenden Fall bedeuten vorstehende Ausführungen, dass nach dem Dafürhalten der Abgabenbehörde zweiter Instanz in der Person der Bw. die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für eine "ständige Ansässigkeit" in Österreich entwickelten Kriterien (VwGH v. 20.2. 1996…

UFSW RV/3722-W/10Ermittlungshandlungen der Behörde führen nur dann zu einer unzulässigen Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO, wenn damit Zweifel an der Unrichtigkeit der Abgabenerklärung beseitigt werden sollen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…amerikanische Botschaft davon ausgegangen werden könne, dass eine Legitimationskarte ausgestellt worden sei und ob es Richtlinien zur Auslegung des in Art. 37 (2) ,Wiener Übereinkommen' normierten Begriffes der ,ständigen Ansässigkeit' gäbe. Das Bundesministerium erläuterte mit Schreiben vom 7. April 2011, Voraussetzung für die Anwendbarkeit des…

UFSF RV/0268-F/09Ist die Ehegattin eines Mitglieds des Hauspersonals einer konsularischen Vertretung anspruchsberechtigt hinsichtlich Familienbeihilfe?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…über konsularische Beziehungen - und damit für einen Ausschluss von der Geltung des Familienlastenausleichsgesetzes - sind zusammengefasst: 1) Mitglied der konsularischen Vertretung oder im gemeinsamen Haushalt lebende/r Familienangehörige/r, 2) nicht österreichische Staatsbürgerschaft und 3) nicht ständige Ansässigkeit im Inland. 1) Unstrittig ist nach obigen Ausführungen…

UFSW RV/2504-W/08Zuerkennung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2008

…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. In der Berufungsvorentscheidung wird die im Abweisungsbescheid genannte Begründung wiederholt. Hinzugefügt wird der Satz: "Eine ständige Ansässigkeit in Österreich ist insofern derzeit nicht gegeben, da Sie und Ihre Familie nur über befristete Aufenthaltsbewilligungen verfügen und die Verlängerung dieser Aufenthaltsbewilligungen nicht…

UFSW RV/2124-W/08Ansässigkeit einer Künstlerin gemäß DBA Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…Angaben stand ihr weiters eine Wohnung in Berlin zur Verfügung, sodass in beiden Ländern ein Wohnsitz iSd DBA alt und eine ständige Wohnstätte iSd DBA neu gegeben war. Somit ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen das entscheidende Kriterium zur Bestimmung der Ansässigkeit (Art. 16 DBA alt…

UFSF RV/0362-F/07Ständige Wohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2011Teil 1/2

…Lösung des Ansässigkeitskonfliktes die Vorschriften des Abs. 2 DBA-CH zu beachten. Dort heißt es: "Ist nach Abs. 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt Folgendes: a) Die Person gilt als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte…

UFSF RV/0362-F/07Ständige Wohnstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2011Teil 2/2

…ist oder nicht, war vom Unabhängigen Finanzsenat ebenfalls unabhängig davon zu treffen, ob vom die Schweizer Arbeitgeberin bzw. die Schweizer Finanzverwaltung die Ansässigkeit des Berufungswerbers in der Schweiz für gegeben erachtet hat oder nicht (vgl. zB Lang, Grundsatzerkenntnis des VwGH zur DBA-Auslegung, SWI 1996…

UFSI RV/0718-I/12Ansässigkeit, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Doppelwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (nachfolgend DBA) gilt eine Person, die in beiden Vertragsstaaten über eine "ständige Wohnstätte" verfügt "als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)". Nach…

UFSI RV/0522-I/09Ansässigkeit bzw. Mittelpunkt der Lebeninteressen eines in der Schweiz tätigen Arbeitnehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2012

…Arbeitgeber und Unterkünfte, denen der Charakter einer ständigen Wohnstätte nicht zugesprochen werden kann, ist auch nicht anzunehmen, dass er über das Arbeitsleben hinaus persönliche oder gesellschaftliche Beziehungen gepflegt hat. Andere Anknüpfungspunkte als die Berufstätigkeit, die auf eine Ansässigkeit in der Schweiz hindeuten würden, sind vom…

UFSW RV/0849-W/08Ansässigkeit iSd DBA Österreich-Russland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2011

…die in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte verfüge, in jenem Staat als ansässig gelte, zu dem diese die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen - Mittelpunkt der Lebensinteressen - habe. Bei nachgewiesener Ansässigkeit in Russland seien die angefochtenen Bescheide als korrekt anzusehen. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchens übermittelte…

UFSW RV/3321-W/10Beurteilung der Ansässigkeit der Berufungswerberin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2011

…über eine ständige Wohnung verfügte, sich ihre Dienstgeberin und ihr Kreditinstitut in Österreich befand, gelangt der UFS nach freier Überzeugung zum Ergebnis, dass die Bw. im Jahr 2004 ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen noch in Österreich hatte. Damit war Österreich im streitgegenständlichen Jahr der Ansässigkeitsstaat der…

UFSI RV/0537-I/02Ansässigkeit bzw. Betriebsstätte in der BRD bei Einkünften aus Vermögensberatung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2005

…Steiner-Jirousek, Index Internationales Steuerrecht, Ansässigkeit und DBA-Auslegung, S. 129). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegt eine Wohnung im Sinne des § 26 BAO dann vor, wenn eingerichtete Räume vom Abgabepflichtigen jederzeit ohne wesentliche Änderung zum Wohnen benützt werden können und die ihm nach Größe…

UFSS RV/0061-S/12Ausländische Zinserträge und Ansässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…einer Ansässigkeit des Bw. in Österreich auszugehen. 3) Rechtliche Würdigung: Einkommensteuer 2005 - 2007: Gemäß Art 4 Abs 1 DBA Deutschland - Österreich bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen…

UFSF RV/0282-F/08Mittelpunkt der Lebensinteressen (Ansässigkeit im abkommensrechtlichen Sinn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.04.2009

…einem Vertragstaat ansässige Person": a) eine natürliche Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und b) eine juristische Person, die ihren Sitz und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in diesem Staat hat…

UFSF RV/0400-F/08Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen (Ansässigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008Teil 2/4

…Mittelpunkt der Lebensinteressen). b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. c)…

UFSW RV/3962-W/09Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Ansässigkeit bei einer Auslandstätigkeit von 10 Monaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…auch in Deutschland über eine ständige Wohnstätte. Da die Bw. in beiden Vertragsstaaten über einen Wohnsitz verfügte, ist in weiterer Folge zu ermitteln, in welchem Vertragsstaat sie in diesem Zeitraum die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen gehabt hatte, um die Ansässigkeit im Sinne des DBA…

UFSW RV/3049-W/09Bestreitung des inländischen Wohnsitzes und der inländischen Ansässigkeit iZm dem Progressionsvorbehalt für befreite Auslands-Entsendungs-Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2010

…als ansässig gilt, gemäß Art 4 Abs 2 DBA Rumänien nur subsidiär gegenüber der ständigen Wohnstätte von Belang: Die diversen Regelungen des Art 4 Abs 2 DBA Rumänien sind von oben nach unten anzuwenden; und sobald eine Regelung die Frage der Ansässigkeit entscheidet, ist mit…

UFSF RV/0212-F/051. Ansässigkeit eines Musikers nach dem DBA Schweiz 2. Zulässigkeit verschiedener Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.09.2006Teil 3/3

…Mittelpunkt der Lebensinteressen). b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. c)…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 1/4

…7. 2001 bis dato ist für sie an dieser Adresse ein Nebenwohnsitz eingetragen. Zur Überprüfung Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht bzw. für die Ermittlung ihrer Ansässigkeit im Sinne des DBA Österreich - Spanien werden sie gebeten, folgende Auskünfte zu erteilen sowie diverse Unterlagen vorzulegen: 1. Beschreiben Sie bitte…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 3/4

…I R 274/82) doch in vielen Merkmalen. Nach überwiegender Ansicht, handelt es sich beim Begriff der "ständigen Wohnstätte" um einen besonders qualifizierten Wohnsitz, der durch enge persönliche und emotionale Beziehungen gekennzeichnet ist (Mammut in "Die Ansässigkeit im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Hrsg. Lang/Schuch/Staringer…