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19 024 Treffer206 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1937-W/04Aussetzung der Einhebung bei entrichteten Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2007

…die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben (§ 215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgte Abgabenschuldigkeiten, falls dies beantragt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung einzubeziehen sind. Da die Tilgung nicht durch Verwendung von sonstigen Gutschriften oder von…

UFSW RV/1680-W/03Eintritt eines Terminverlustes infolge Nichtanrechnung sonstiger Gutschriften auf die Rate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…oder in die Zahlungserleichterung nicht einbezogene Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet werden. Auch wurde in der Fortsetzung des Bescheidspruches bestimmt, dass Gutschriften, unabhängig vom Anlass ihres Entstehens, auf die zu leistenden Raten nicht einzurechnen sind. Infolge Einreichung und Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2003 vor der…

UFSW RV/2139-W/09Gutschriften aus veranlagter Umsatz- und Einkommensteuer werden erst im Zeitpunkt der Bekanntgabe der betreffenden Bescheide wirksam
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2009

…März 2008) auf die Bemessungsgrundlage des gegenständlichen Säumniszuschlages anzurechnen ist. § 214 Abs. 1 BAO lautet: In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen…

UFSW RV/0488-W/04Rückzahlung von Gutschriften bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Zwar wurde weder zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung noch wird derzeit ein -rückzahlbares - Guthaben im Sinne des § 215 BAO ausgewiesen, jedoch kommt…

UFSG RV/0013-G/07Die Rückzahlung eines Guthabens ist nur dann möglich, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die der Lastschriften übersteigt, wobei die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgeblich sind. Die Rückzahlung von geleisteter Mindestkörperschaftsteuer, die nicht im Veranlagungsverfahren gutgeschrieben wurde, kann daher nicht erfolgen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…wenn die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften am Steuerkonto übersteigt, somit ein Guthaben besteht. Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften sowie Guthaben nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden, wenn bei Bekanntgabe des Verwendungszweckes auf den Umstand der Aussetzung der Einhebung der zu entrichtenden…

UFSW RV/2098-W/06Abrechnung, Verwendung von Gutschriften für ausgesetzte Abgaben, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…wären die Guthaben der Folgebescheide ab dem Jahr 1995, die bisher aufgerechneten und vom Finanzamt nicht beeinspruchten Schadenersatzforderungen und sonstigen Gutschriften sowie die im Pfändungswege von seinem Dienstgeber eingehobenen Beträge nicht im Abrechnungsbescheid berücksichtigt worden. Ferner brachte der Bw. vor, dass die bereits verjährten Abgabenbeträge…

UFSW RV/3350-W/11Rückzahlung und Abrechnung, Verrechnung mit Gutschriften während des Abschöpfungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.01.2012

…solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß …

UFSW RV/1026-W/12Säumniszuschlag infolge fehlerhafter Verbuchung einer Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2012

…Gutschrift in Höhe von € 2.912,34 festgesetzt, wodurch ein Guthaben in Höhe von € 3.000,00 entstand. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0311) entsteht ein Guthaben, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige…

UFSL RV/0180-L/07Verrechnung einer sonstigen Gutschrift mit einem fälligen Abgabenbetrag auf demselben Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…dass die Verrechnung der am 28. Juni 2006 aus der Verbuchung des Einkommensteuerbescheides 2005 entstandenen sonstigen Gutschrift von 515,14 € mit dem ersten Säumniszuschlag 2004 und mit der Umsatzsteuer 2003 rechtmäßig gewesen ist. Der erste Säumniszuschlag 2004 in Höhe von 57,87 € wurde…

UFSW RV/0939-W/111) Rückzahlung des rückgeforderten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2) Verrechnung einer Gutschrift mit von Zahlungserleichterung umfasster Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2011

…3 BAO bei Anwendung des Abs. 1 nur dann maßgeblich, wenn im Zeitpunkt der Zahlung oder sonstigen Gutschrift diese Bewilligung wirksam ist oder ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz für die den Gegenstand der Bewilligung bildenden Abgaben besteht. Zum Anderen würde…

UFSL RV/0757-L/03Säumniszuschlag bei bewilligter Ratenzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2004

…genauer gesagt durch die Gutschrift aus dem Festsetzungsbescheid vom 23.9.2003 abgedeckt werden. Dies war jedoch aus folgenden Gründen nicht möglich: § 214 BAO sieht vor, dass in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten…

UFSS RV/0946-S/02Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…oder des Widerrufs der Aussetzung nicht festzusetzen. § 212 a Abs. 6 BAO regelt die Einbeziehung bereits getilgter Abgabenbeträge in die Aussetzung. Die Bestimmung lautet: wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs.1) oder Guthaben (§215 Abs. 4) gänzlich oder teilweise getilgt…

UFSW RV/1942-W/09Aussetzung der Einhebung entrichteter Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.05.2010

…Berufung führte die Bw im Wesentlichen aus, dass § 212a Abs. 6 und 8 BAO normiere, dass Zahlungen, sonstige Gutschriften und Guthaben nur dann den Aussetzungsantrag beeinflussten, wenn dies vom Steuerpflichtigen ausdrücklich beantragt werde. § 214 Abs. 4 BAO bestimme, dass Verrechnungsweisungen bezüglich Verwendungszweck einer Zahlung von…

UFSS RV/0126-S/06Abrechnungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2006

…dass Zahlungen und sonstige Gutschriften gemäß § 214 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen seien, wobei gegebenenfalls auch gesetzlich zustehende oder mit Bescheid zuerkannte Fristen als Fälligkeitstag in Betracht kämen. Im gegenständlichen Verfahren sei daher die Gutschrift an Umsatzsteuer für das…

UFSW RV/0401-W/13Aussetzungszinsen bei Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, dürfen gemäß § 212a Abs. 8 BAO Zahlungen, sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1) sowie Guthaben (§ 215 Abs. 4) nur auf Verlangen des Abgabepflichtigen verwendet werden. Hiebei ist § 214 Abs. 4…

UFSW RV/1737-W/12Säumniszuschlag von Stiftungseingangssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages grundsätzlich dann entstehe, wenn eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wäre. Da das Abgabenkonto weder entsprechende Zahlungen noch sonstige Gutschriften ausweise, die eine rechtzeitige und vollständige Entrichtung der am 16. Jänner 2012 fälligen Stiftungseingangssteuer 11/2011 erkennen lassen…

UFSW RV/3673-W/11Rückzahlung - kein Guthaben auf dem Abgabenkonto.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2012

…ist vorauszuschicken, dass ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar4…

UFSW RV/3066-W/111. Keine Rückzahlung ohne Guthaben 2. Vorlagebericht bzw. Mitteilung über die erfolgte Vorlage der Berufung nicht mit Berufung bekämpfbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2011

…ein, in dem er vorbrachte, dass dieses "substratlose" Schreiben zu spät komme, da er bereits "Anzeige" erstattet hätte. Über die Berufung wurde erwogen: I. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß …

UFSL RV/1070-L/10Keine Rückzahlung eines Guthabens, welches durch die verfügte Wiederaufnahme der Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO aufgebraucht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2011

…zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften nach der Grundregel des § 214 Abs. 1 BAO auf…