…2001/2, dahin geändert, dass das Wort "Privatstiftungen" durch "Stiftungen" ersetzt und die Steuerfreiheit ausschließlich auf "Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten" eingeschränkt und damit die ursprüngliche Befreiung für "sonstige Forderungen" aufgehoben wurde. Es sollte durch diese Änderung laut den Gesetzesmaterialien (Erläuterung der Regierungsvorlage, 358 BlgNR 21…
…auch unter die "Geldeinlagen" nach § 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG zu subsumieren. Zudem waren zum betreffenden Zeitpunkt auch Schenkungen von "sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten" befreit. Dies treffe laut dem BMF-Erlass vom 12.10.2000, 10 3230/4/IV-10/00, AÖFV 2000/212…
…ermittelt: | "Guthaben bei Banken | 113.793,59 | S | Guthaben beim Finanzamt | 143.909,00 | S | sonstige Forderungen | 304.837,63 | S | Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft | 19.064.001,60 | S | Betriebsvermögen - Anteil…
…8) Wurde auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vom Gesellschafter verzichtet? Wenn ja, wann ist dies erfolgt und in welcher Höhe? Es wurde auf keine Forderung aus Lieferung und Leistung von Gesellschaftern verzichtet. Hinsichtlich des Verzichtes auf sonstige Forderungen siehe Beantwortung Frage 6." Beigelegt…
…EStG14, § 6 Tz 216). Der Grad der Wertminderung einer Forderung bzw. die Uneinbringlichkeit muss vom Abgabepflichtigen durch tatsächliche Umstände, wie erfolglose Mahnungen, Klagen, notwendig gewordene Anmeldungen im Ausgleichs- und Konkursverfahren oder sonstige beachtliche Bestreitungsgründe des Schuldners bewiesen werden. Eine volle Wertberichtigung einer Forderung scheint ungerechtfertigt…
…Finanzamt ein. In der Bilanz iVm den Erläuterungen dazu ist unter "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers HerrnA mit 2.027.436,79 öS ausgewiesen sowie der diesbezügliche Vorjahreswert (per 31.12.2000) mit 688.434,44 öS. Am 18. März 2004…
…ändert nichts daran, dass die getroffene Vereinbarung dem Grunde nach als fremdüblich zu beurteilen ist. Der Betrag der "sonstigen Forderung" von ÖS 10.509.538,97 im Rechenwerk der Bw. zum 31.12.1993 ist der Höhe nach aufgrund der beigebrachten Berechnungen im Detail nachvollziehbar…
…wurden und wie das Finanzamt zu den getroffenen Wertansätzen gelangt ist. Beim Nachlassaktivum "sonstige Forderungen" fehle darüber hinaus eine Angabe in welcher Höhe, aus welchem Rechtsgrund gegen welche Person eine Forderung besteht und ob sie einbringlich ist. Weiters sei die vorgeschriebene Steuer gemeinschafts- und verfassungswidrig…
…im Gegenzug erhalten werden konnte). Die Voraussetzungen für darüber hinausgehende Forderungsabschreibungen im Zuge der Übergangsgewinnermittlung wurden nicht erfüllt. Es wurden keine der verlangten Nachweise betreffend gewinnerhöhender Einbuchung bzw. Berücksichtigung der Zinsen erbracht. Sonstige Erträge aus Weiterverrechnung von Gebühren hätten allenfalls unter den Zuschlägen iRd Übergangsgewinnermittlung…
…Beiträge für eine fondsgebundene Lebensversicherung entrichtet. Diese wurden als Betriebsausgaben abgesetzt. Bei Bilanzerstellung wurde unter den sonstigen Forderungen der Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen mit dem Rückkaufswert angesetzt. Demgegenüber ist jedoch analog zur Regelung betreffend Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen nicht der Rückkaufswert, sondern der gesamte Fondswert (inklusive…
…Bescheid vom 9. August 2001, Str. Nr. X, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von (gerundet) S 2,502.920, dies unter Einbeziehung der Kaufpreisforderung von S 2,7 Mio. als sonstige Forderung, gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, (Stkl. I)…
…| Baukostenzuschuss für Lokal 2 am 20.12.2001 | 7.920,00 | Anzahlung Lokal 3 am 31.12.2001 | 21.801,85 | Darlehen von Frau PM | - 75.041,97 Dazu wurden ein Anlageverzeichnis, Kontendrucke "sonstige Forderungen" 2001, Saldobestätigung Darlehen Fr…
…einem Treuhandkonto des Schriftenverfassers Dr. HMit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Erbschaftssteuer fest, wobei - neben dem übrigen Erwerb laut Vermögensbekenntnis - der angeführte Betrag als sonstige Forderung angesetzt wurde. Dagegen richtet sich die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich um endbesteuertes…
…mit Kostenbescheid vom 1. Februar 2007 des Magistrates x, Verwaltungsabgaben in Höhe von Euro 28,34 und Kommissionsgebühren in Höhe von Euro 7,63 vorgeschrieben. Gleichzeitig erfolgte die Information über sonstige Forderungen, Gebühr nach dem Gebührengesetz Euro 41,80. Zahlbarer Gesamtbetrag sohin Euro 77,77…
…Pflichtteilsabfertigungsbetrages in Höhe von 115.000 €. In diesem Abfertigungsbetrag ist bereits ein Teilbetrag von 5.000 € für Todfallskosten berücksichtigt, weshalb alle Forderungen gegen den Nachlass der Legatarin für getragene Todfallskosten, Versicherungskosten, Zahlungen an Sozialsprengel, Grabinschrift, sonstige Forderungen aus dem Titel Hauskrankenpflege, Autoversicherung, Begräbniskosten…
…II 1995, 312). In diesem Sinne hat die Berufungswerberin eine sonstige Forderung "Förderungen" in Höhe von 11,409.630 S gebucht und entsprechend der vorliegenden Betriebspflicht von 10 Jahren auf diesen Zeitraum verteilt passiv abgegrenzt. Diese Vorgangsweise ist nicht zu beanstanden. Auf der Grundlage des §…
…die Betriebsprüfung gewesen, den Sachverhalt dadurch zu verifizieren. Es handelt es sich bei der Feststellung der Abgabenbehörde, dass ein Teil der als sonstige Forderungen der GmbH, ausgedrückt in Verrechnungskonten, gegen den Beschuldigten eingebuchten Forderungen Geschäftsführerbezüge sein sollten, um eine Festlegung der Abgabenbehörde, als aus ihrer…
…März 2000" an die XYHolding" (sic! Irrtum im Prüferbericht) habe sich (deren) Aktivvermögen auf sonstige Forderungen von ATS 1.135,00 und ein Barvermögen von ATS 7.410,00 beschränkt, passivseitig habe die Bilanz abgesehen von der Position Eigenkapital lediglich eine KöSt- Rückstellung von ATS…
…GO, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…
…HP, nunmehrige Berufungswerberin, =Bw, am 8. Oktober 2003 Berufung eingelegt, weil die Position "Sonstige Forderungen" lt. ErbSt-Bescheid in Höhe von 20.000,00 € je Erbe in Wahrheit aus einem Sparbuchguthaben (=endbesteuertes Vermögen) herrühre. Dieser Betrag sei daher gemäß § 15 Abs. 1 Zif. 17…