…aus Kapitalvermögen 7.417.998,00 S betragen sollten. Aus den vorgelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass dieser Betrag am 22.2.2000 zugeflossen wäre. Der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten 2 Mio. Schilling zum ausgezahlten Besserungsbetrag 9 Mio. Schilling würde Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art…
…Forderungen ist daher vorerst darauf zu untersuchen, ob "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" und damit Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen; wird eine Forderung unter ihrem Nennwert gekauft und sodann zu ihrem Nennwert eingezogen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil der niedrigere Kaufpreis dem abgezinsten Nennwert…
…Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, z.B. aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören somit Entgelte und Vorteile…
… 27 Abs. 1 Z. 4 EStG, "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" überwiegend erfüllt. Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren…
…sei großteils abgestattet gewesen). Mangels Veräußerung bzw. Einziehung der Forderung (zum Nennwert bzw. zu einem höheren Wert als dem Kaufpreis) lägen sohin gegenständlich keine "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" iSd § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 vor. Da fiktive Einnahmen (die im Übrigen…
…Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…1988 zählen ua. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital iSd Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören somit Entgelte und Vorteile…
…| 3.321,13 Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen u.a. Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Gemäß § 40 Abs. 1 erster Satz InvFG 1993 sind die Ausschüttungen eines Kapitalanlagefonds an…
…Eigentumsübertragung an den Erwerber die Mitwirkung der Mitglieder notwendig war und dies bestätige die wirtschaftliche Eigentümerposition der Mitglieder. Die Bestimmung des § 27 EStG könne mit dem Tatbestand "andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" nur Wertsteigerungen, gleichsam Zinsen erfassen, aber nicht den gesamten ausbezahlten Verkaufserlös…
… 27 Abs. 1 Z. 4 EStG, "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" überwiegend erfüllt. Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren…
… 27 Abs. 1 Z. 4 EStG, "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" überwiegend erfüllt. Die Anteilsberechtigten stellen - wenn auch unter den Einschränkungen des Flurverfassungs-Landesgesetzes - disponibles, agrargemeinschaftliches Liegenschaftsvermögen einer Körperschaft öffentlichen oder privaten Rechts zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Ein Anteilsberechtigter hätte bereits im Regulierungsverfahren…
…Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus…
…aus Kapitalvermögen einer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Person wie RN inländische Kapitalerträge wie Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, also auch zum Beispiel aus Miteigentumsanteilen aus Anlagefonds. Gemäß § 93 Abs.1 und 3 Z.4 EStG 1988 unterliegen diese inländischen Kapitalerträge aus…
…aus solchen Beteiligungen sind nicht zu berücksichtigen. | 3) | Zinsen aus Hypotheken. Bei Tilgungshypotheken ist nur der Teil der Zahlung steuerpflichtig, der als Zinsen auf den jeweiligen Kapitalrest entfällt. | 4) | Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus…
…Berufungsverfahrens bis zur Klärung wesentlicher Grundsatzfragen ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 2001 wies das Finanzamt B die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, es handle sich bei den sogenannten "Dividenden" um "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" gemäß § 27 Abs…
…Berufungsverfahrens bis zur Klärung wesentlicher Grundsatzfragen ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 2001 wies das Finanzamt B die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, es handle sich bei den sogenannten "Dividenden" um "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" gemäß § 27 Abs…
…Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Gemäß § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus…
…und in Täuschungs- und Betrugsabsicht gehandelt habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2001 wies das Finanzamt B die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, es handle sich bei den sogenannten "Dividenden" um "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" gemäß § 27 Abs…