…aus Kapitalvermögen 7.417.998,00 S betragen sollten. Aus den vorgelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass dieser Betrag am 22.2.2000 zugeflossen wäre. Der Differenzbetrag zwischen den Anschaffungskosten 2 Mio. Schilling zum ausgezahlten Besserungsbetrag 9 Mio. Schilling würde Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art…
…Forderungen ist daher vorerst darauf zu untersuchen, ob "Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" und damit Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen; wird eine Forderung unter ihrem Nennwert gekauft und sodann zu ihrem Nennwert eingezogen, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil der niedrigere Kaufpreis dem abgezinsten Nennwert…
…Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung; …. 2. Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital…
…Einkünften aus der Überlassung von Kapital handelt es sich nach § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 u.a. um Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten. Gemäß § 27a EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 etwa Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten sein. Gemäß § 27a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Geldforderungen, denen kein…
…um Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten. Gemäß § 27a EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten einem besonderen Steuersatz von 25% und in allen…
…um Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten. Gemäß § 27a EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten einem besonderen Steuersatz von 25% und in allen…
…Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus…
…Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus…
…Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus…
…den Einkünften aus der Überlassung von Kapital Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten..... . § 27a Abs. 1 EStG 1988 idgF lautet: Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen…
…und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen. Gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen…
…den Einkünften aus der Überlassung von Kapital Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten. Gemäß § 27a Abs 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei…
…den Einkünften aus der Überlassung von Kapital Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten .. Gemäß § 27a Abs 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei…
…andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des VAG 2016, ausgenommen Stückzinsen; Gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. im Fall von Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen…
…Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes; d) Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Agrargemeinschaften) im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes; 2. Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes; d) Bezüge aus Anteilen an körperschaftlich organisierten Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Agrargemeinschaften) im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes; 2. Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…nicht "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 dar. Der Agrargemeinschaft wird seitens der Anteilsberechtigten nicht Kapital zur Verfügung gestellt, welches zu Kapitalforderungen und sodann zu Erträgnissen aus Kapitalforderungen der Anteilsberechtigten führt (vgl…
…Z. 4 EStG 1988 zählen ua. auch Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, zum Beispiel aus Darlehen, Anleihen, Einlagen, Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Somit gehören Entgelte und Vorteile…