…indem er darin normiert hat, dass Art.239 ZK iVm Art.905 ZK-DVO für die Erstattung und den Erlass von sonsrtigen Eingangsabgaben mit der Maßgabe gilt, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Artikel 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind…
…handelt es sich um keine Einfuhrabgabe im zollrechtlichen Sinn, sondern sie wird durch die Bestimmungen des § 2 Abs. 1 ZollR-DG, als sonstige Eingangsabgabe, in das gemeinschaftsrechtliche Zollrecht einbezogen. Gemäß § 26 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG), gelten für die Einfuhrumsatzsteuer sinngemäß die Rechtsvorschriften für die…
…Durchführung ergangenen Verordnungen, soweit sie sich auf Einfuhrabgaben beziehen (Zollrecht iSd Art.1 Zollkodex) auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in…
…oder nicht genau ermitteln konnten. Die Verjährungsfrist bei anderen Geldleistungen bestimmt sich nach den allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften." Dazu ist festzuhalten, dass die Unterscheidung in Einfuhr- und (sonstige) Eingangsabgaben dem ab dem Beitritt geltenden Recht entstammt (Art. 4 Z.10 ZK und § 2 Abs.1 ZollR…
…grundsätzlich diese Aussetzung zu gewähren. Es ist aber in UA.3 dabei die einschränkende Bedingung normiert, dass dies betreffend Einfuhrabgaben und sonstige Eingangsabgaben (§ 2 Abs.1 ZollR-DG) nur gegen Erbringung einer Sicherheitsleistung als (ungefähres) Äquivalent zur geschuldeten Abgabenleistung erfolgt. Dafür zählt der Zollkodex in…
…Obsiegen eines Rechtsmittelwerbers irreversibel wären, lässt das Gesetz diesen Aufschub bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen zu. Betreffend Einfuhr- und sonstige Eingangsabgaben und andere im Zusammenhang dazu stehende Geldleistungen ist die zentrale Bestimmung der Artikel 244 ZK iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG. Die Bestimmungen der BAO…
…899,50 vorgeschrieben. § 33 Abs. 1 FinStrG ist auf Einfuhrabgaben im Sinne des Art. 4 Z 10 ZK und sonstige Eingangsabgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG nicht anzuwenden. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art.239 Abs.1 Zollkodex können Einfuhrabgaben, iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG auch sonstige Eingangsabgaben, in anderen als in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden. (Nach Art.235 Zollkodex gilt als Erstattung…
…kann. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gilt das für die Zollabgabe geregelte auch für sonstige Eingangsabgaben, also die in der österreichischen Rechtslage auch als Eingangsabgaben gestaltete Umsatzsteuer und Tabaksteuer. Parallel zu dieser Verlagerung der abgabenrechtlichen Zuständigkeit besteht nun auch im finanzstrafrechtlichen Bereich eine Zuständigkeitsverlagerung…
…Bf., dass in Österreich jedenfalls keine Einfuhrumsatzsteuer angefallen wäre, ist zu entgegnen dass die Zollschuld (Einfuhrabgaben und sonstige Eingangsabgaben) einheitlich bei der Einfuhr in die Europäische Union über Ungarn nach Österreich entstanden ist. Die Subsumption des vom Bf. gesetzten Verhaltens unter die Bestimmung des Art…
…daher nicht gefolgt werden. Diesem Einwand des Bf. ist zu entgegnen dass die Zollschuld (Einfuhrabgaben und sonstige Eingangsabgaben) einheitlich bei der Einfuhr in die Europäische Union über Ungarn nach Österreich entstanden ist. Den vorliegenden Akten ist zu entnehmen, dass das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I…
…unbegründet abgewiesen. Mit als Berufung bezeichneter Eingabe vom 4. Februar 2004 hat die Bf. dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Auf den Erlass von Zollschuldigkeiten (Zöllen und sonstige Eingangsabgaben), die vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union entstanden sind, bleiben…
…für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe gelten, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Art. 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind. Bei Säumniszinsen handelt es sich um sonstige Eingangsabgaben. Ein besonderer Fall ist…
…dass er ohne diese Umstände den Nachteil, der in der Nacherhebung der Zölle liegt, nicht erlitten hätte. Für die sonstige Eingangsabgaben und anderen Geldleistungen gelten gemäß § 83 ZoIlR-DG, dass ein besonderer Fall in diesem Zusammenhang dann gegeben ist, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig…
…Höhe von € 124,99 vorgeschrieben. § 33 Abs. 1 FinStrG ist auf Einfuhrabgaben im Sinne des Art. 4 Z 10 ZK und sonstige Eingangsabgaben im Sinne des § 2 Abs. 1 ZollR-DG nicht anzuwenden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. April 2006
…dabei der Betrag der verkürzten Eingangsabgaben, deren Höhe sich nach den hiefür maßgeblichen Bestimmungen des (materiellen) Zollrechts berstimmt. Das bedeutet einerseits, dass dabei neben den gemeinschaftsrechtlich geregelten Einfuhrabgaben (nach Art.4 Zi.10 Zollkodex) auch die sonstigen bei der Einfuhr ebenfalls anfallenden (bundesrechtlich geregelten) Eingangsabgaben (…
…Wertersatz ganz oder teilweise abzusehen, so sind hiefür die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23) anzuwenden. Der gemeine Wert besteht bei eingeführten Waren nicht nur aus dem Sachwert sondern erhöht sich um die Eingangsabgaben, allfällige sonstige Abgaben, die Transportkosten und die Handelsspanne. Er entspricht im Wesentlichen dem…
…7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Reinhard Brachinger und Leopold Pichlbauer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den…
…Berufungsvorentscheidung, Zahl 500/19807/2004, vom 9 .November 2004 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde vom Zollamt unter Zitierung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, dass die vorgeschriebene Einfuhrumsatzsteuer eine sonstige Eingangsabgabe darstelle und somit hierfür gemäß § 26 Abs. 1 UStG und § 2 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alfred Klaming sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates…