… 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt. Da Sie laut Auszug aus dem Zentralen Melderegister im Jahr 2007 mit Herrn n2 im selben Haushalt gemeldet waren, wurden Sie im Ergänzungsersuchen vom 2…
…der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu berücksichtigen gewesen sei, da die Bw im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem Ehepartner gelebt habe. Die Bw beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte ergänzend vor, dass ihr Ehegatte am 15…
…1 FinStrG bis 15. März 2005 abgewiesen, weil der Aufschub das unbedingt notwendige Maß nicht überschreiten darf und in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen soll. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 16. April 2004, in welcher im…
…06 und UFS 8.2.2012, RV/0638-G/10), erweist sich im vorliegenden Fall bei einer Verspätung von genau sechs Monaten nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Festsetzung von 8 Prozent, auch mit Rücksicht auf das bisherige steuerliche Wohlverhalten der Abgabepflichtigen, als sachgerecht. Die…
…die Steuerpflichtige habe im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner gelebt. Die Abgabepflichtige brachte gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 Berufung ein und bekämpfte den Nichtansatz des von ihr beanspruchten Alleinerzieherabsetzbetrages mit folgender wörtlich wiedergegebener Begründung: "Da ich seit 1994 in…
…die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekanntgegeben, so kann nach § 311 Abs…
…96/15/0259; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 102 Stichwort "Familienheimfahrten"). Als Richtschnur kann bei unverheirateten Steuerpflichtigen ein Zeitraum von sechs Monaten angenommen werden, wobei diesbezüglich jedoch nicht schematisch vorgegangen werden darf, sondern vielmehr auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen ist (vgl. Doralt, EStG, Kommentar4…
…Alleinverdienerabsetzbetrag. Dieser beträgt jährlich ohne Kind Euro 364,00 und bei einem Kind Euro 494,00. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Voraussetzung für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist, dass…
…den Alleinerzieherabsetzbetrag zu berücksichtigen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Juni 2007 wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung, der Alleinerzieherabsetzbetrag stehe nur bei einem Anspruch auf Familienbeihilfe für mehr als sechs Monate zu, ab. Mit Schriftsatz vom 11. Juli 2007 (eingelangt beim Finanzamt am 13…
…wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Gemäß Rz 779 LStR stellt das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt lebend" nicht auf die Anzahl der Wohnsitze eines de beiden (Ehe)Partner oder dessen polizeiliche…
…jährlich. Ein Kind im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist eine Person, für die einem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe) Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 3 lit a EStG 1988 zusteht (§ 106 Abs…
…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht…
…dass gemäß § 106 a EStG 1988 unter der Voraussetzung, dass für ein Kind einer unterhaltsverpflichteten Person für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, dieser der Kinderfreibetrag in Höhe von € 132,- zusteht ebenso wie der Person, die für dieses Kind Familienbeihilfe bezieht…
…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht…
…die Abgabenbehörden verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Werden Bescheide der Abgabenbehörden erster Instanz der Partei nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung bekannt gegeben (§ 97), so kann…
…vom 25. Oktober 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt: "Da Sie im Jahr 2007 mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit Ihrem Ehepartner n2 wohnhaft waren (bezüglich der näheren Ausführungen darüber wird auf die Berufungsvorenscheidung zum Einkommensteuerbescheid 2007 vom 21. Oktober…
…der Alleinerzieherabsetzbetrag mit der Begründung nicht gewährt, da der Bw. im Kalenderjahr nicht mehr als sechs Monate für mindestens ein Kind Anspruch auf Familienbeihilfe gehabt hätte. Dagegen erhob der steuerliche Vertreter des Bw. Berufung, in der er angab, dass dieser die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag…
…Vertrages Ausgleichszahlungen an die beiden Söhne der Geschenkgeberin (Onkel des Geschenknehmers) in Höhe von jeweils 200.000,- Euro ausbedungen, welche Beträge binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem Tode der Geschenkgeberin vom Geschenknehmer zu bezahlen sind, womit deren Pflichtteilsansprüche in Ansehung der zu I…
…EStG 1988 steht einem Alleinverdiener ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Unbeschränkt steuerpflichtig sind jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen…
…die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages gemäß Abs. 2 nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht…