…werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung (§ 236 Abs. 2 BAO). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit wurde nicht…
…Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der…
…Änderung der Rechtsprechung von einer gleichwertigen Bedeutung des Unternehmerwagnisses und der Eingliederung (in den betrieblichen Organismus) ausgegangen werden hätte können. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6.10.2009 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab, und verneinte darin neuerlich das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung…
…Fall ausschließlich das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben mit der Begründung geltend gemacht, ihrem Geschäftsführer seien in den Jahren 1996 bis 2000 erfolgsabhängige Geschäftsführerbezüge ausbezahlt worden, mit denen ein deutliches Unternehmerrisiko verbunden gewesen sei, weshalb diese nach der damaligen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…dass die Einhebung der Anspruchszinsen unabhängig davon, welche steuerrechlich relevanten Sachverhalte zu den Körperschaftsteuernachforderungen geführt haben, ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstellt, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag. Zudem war es durchaus in der Ingerenz der Bw…
…sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben, also ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgaben und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Eine "persönliche" Unbilligkeit liegt nach der ständigen…
…bei der Abgabenbehörde erster Instanz am 30. September 2011 verwirklicht und somit seine Disposition bereits getroffen war, konnte durch eine eventuell ihn an diesem Tage erteilte unrichtige Rechtsauskunft kein Vertrauensschaden mehr entstehen, der zu einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung führen hätte können. Es war daher…
…dass der Berufungsfall keine Unterschiede zu einer Vielzahl anderer Fälle aufweist, in denen die Vorschreibung des Säumniszuschlages erfolgte. Somit kann keine Rede von einem offenbaren Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen sein. Da das Finanzamt eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung des Säumniszuschlages…
…eine sachliche Unbilligkeit bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden. In der Literatur…
…93/15/0024). In diesem oben wiedergegebenen Vorhalt wurden darüber hinaus detailliert die Gründe angeführt, die gegen die Annahme einer sachlich bedingten Unbilligkeit der Einhebung der berufungsgegenständlichen Anspruchszinsen sprechen. Auf diese Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen. Da es insgesamt gesehen somit schon an…
…auslösenden Sachverhalt ist (z.B. VwGH 22.2.2004, 2000/15/0196). Die sachliche Unbilligkeit muss eine Unbilligkeit der Einhebung und nicht eine Unbilligkeit der Festsetzung sein (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Die Nachsicht dient auch nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen…
…hat der Gesetzgeber aber zu erkennen gegeben, dass er die Ursachen, die zur Abgabenfestsetzung nach dem im § 205 BAO genannten Zeitpunkt geführt haben, im Anwendungsbereich dieser Bestimmung grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von…
…nicht erfüllen kann, vermag daher alleine noch keine Unbilligkeit der Einhebung dieser Abgaben zu begründen. Insgesamt gesehen wurde im vorliegenden Fall weder das Vorliegen einer sachlichen noch einer persönlichen Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgaben einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels dargestellt. Da es somit…
…sachliche Unbilligkeit der Einhebung vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt. Jedenfalls muss es, verglichen mit anderen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Durch eine Nachsicht können nur solche Auswirkungen der Abgabenvorschriften gemildert werden, die der…
…die sich aus der Einziehung für den Abgabepflichtigen oder für den Abgabegegenstand ergeben. Die im § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann persönlich oder sachlich bedingt sein. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit ist dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus…
…die in diesem Umfang somit entlastet werde. Nach der Rechtsprechung ist eine "sachliche" Unbilligkeit dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes im Einhebungsbereich aus anderen als aus "persönlichen" Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes (belastendes) unzumutbares und unverhältnismäßig wirkendes Ergebnis eintreten würde…
…Teilstrich EStG von einer Kapitalgesellschaft gewährt werden, noch die Mitglieder des UFS an einer solchen beteiligt sind. Da somit insgesamt gesehen eine sachliche bedingte Unbilligkeit der Einhebung nicht vorlag, und eine persönlich bedingte Unbilligkeit nicht behauptet worden war, fehlte es schon an den Tatbestandsmerkmalen des…
…Bw. das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit darin zu sehen vermeint, dass es durch die Nichtanerkennung der Steuerfreiheit von Ausfuhrumsätzen im Sinne des § 7 UStG zu einer für die Bw. anormalen, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten, Belastungswirkung durch die Einhebung der betreffenden nachsichtsgegenständlichen Umsatzsteuern gekommen sei, so…
…hat, so vermag auch dies der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung könnte nämlich nur dann erwogen werden, wenn zusätzlich zu diesem Faktum für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen, also anspruchsrelevante Dispositionen, von der Bw. gesetzt…
…hat, so vermag auch dies der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung könnte nämlich nur dann erwogen werden, wenn zusätzlich zu diesem Faktum für die Verwirklichung des die Abgabepflicht auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen, also anspruchsrelevante Dispositionen, von der Bw. gesetzt…