…Frist des § 238 BAO zulässig. Mit der gegenständlichen Berufung führt der Bw. das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit ins Treffen, weil er durch eine für ihn nicht als unrichtig erkennbare Rechtsauskunft der Abgabenbehörde erster Instanz im Vertrauen auf deren Richtigkeit Dispositionen getroffen habe, die er bei…
…nicht der alternative, vernünftige Weg gewählt worden Nicht zu erwartende Abgabenschuld: durch den Irrtum des damaligen steuerlichen Vertreters sei die Schachtelbefreiung des § 10 KStG angenommen worden. Da die sachliche Unbilligkeit ohne Zweifel vorliege, liege es im Ermessen der Abgabenbehörde die Nachsicht zu bewilligen. Bei der…
…maßgebend gewesen sei, wären die Verträge mit dem Geschäftsführer abgeschlossen und von diesem auch mit vollem unternehmerischen Risiko gelebt worden. Die rückwirkende Anwendung des obigen VwGH-Erkenntnisses stelle eine sachliche Unbilligkeit im Sinne der zu § 236 BAO ergangenen Verordnung BGBl II 2005/435, die den…
…Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 236 Tz 4). Für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit genügt es daher nicht, wenn die Bw. darauf verweist, dass das Vorliegen eines Unternehmerrisikos entscheidend als Abgrenzungskriterium für die Frage herangezogen wurde, ob…
…0270). Liegt daher lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, durch die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise berührt werden, ist eine sachliche Unbilligkeit nicht gegeben. § 236 BAO soll der Abgabenbehörde die Möglichkeit eröffnen, durch besondere Umstände des Einzelfalles eingetretene, besonders…
…de facto beseitigt worden. Nach § 3 der VO BGBL II 435/2005 liege eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches von Rechtsauslegungen des Verwaltungsgerichtshofes abweiche, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die Abgabenpflicht auslösenden…
…Grund seien Abgaben für 2007 verspätet überwiesen und auf dem Abgabenkonto die gegenständlichen Säumniszuschläge und Stundungszinsen verrechnet worden. Da offenbar eine sachliche Unbilligkeit aufgrund der verzögerten Erledigung des Gruppenantrages vorliege, werde um Nachsicht dieser Nebengebühren ersucht. Mit Bescheid vom 7.8.2008 bewilligte das Finanzamt…
…tatsächliche echte und monetäre Belastung von 2 % Säumniszuschlag für Fiktionen". Da dies nicht gesetzeskonform sein könne, seien die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht aufgrund einer sachlichen Unbilligkeit gegeben. Auch wenn ein Säumniszuschlag "im Normalfall" gerechtfertigt sei, sei dieser im vorliegenden Fall nachzusehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8…
…Juli 2007 beantragte der Berufungswerber (Bw.), auf Grund der sachlichen Unbilligkeit zum Schutz des Vertrauens in die Rechtsauslegung des vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Erlasses (Durchführungsrichtlinie zum FLAG) die Einhebung der Rückforderung der Familienbeihilfen sowie der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31…
…Finanzamt gab dem Nachsichtsansuchen mit Bescheid vom 4. 7. 2006 keine Folge, weil es eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneinte. Dem Standpunkt der Nachsichtswerberin, der Rechtsformwechsel sei im Vertrauen auf die von ihr ins Treffen geführte Rechtsprechung bzw. unter der Annahme einer gleich bleibenden Steuerbelastung…
…Gesetzes daher zum Ergebnis käme, es sei tatsächlich ein Zufluss erfolgt, ergäbe sich die sachliche Unbilligkeit auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles, konkret durch die aufgezwungene Stundung des Teilbetrages von 4.000.000,00 S (290.691,34 €). Dem Gesetzgeber könne nicht unterstellt…
…Kaufpreis). Die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer in Höhe des 1,5 fachen des gesetzlich vorgesehenen Wertes sei jedenfalls sachlich unbillig. Es komme zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff. Eine sachliche Unbilligkeit einer Abgabenerhebung sei grundsätzlich in Fällen anzunehmen, in…
…Teile für die betriebliche Nutzung adaptiert seien und dies ein möglicher Interessent als wertmindernd ansehen würde. Auch für das Jahr 2006 seien noch Verlustvorträge bei Fortführung durch die Gattin des Bw. vorhanden. Die sachliche Unbilligkeit liege darin, dass es der Gesetzgeber sicher nicht gewollt habe…
…vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbaren Geschehensablaufes, der Voraussetzung für das Bestehen einer sachlichen Unbilligkeit wäre, kann daher gegenständlich keine Rede sein. Ohne Widmung eines bestimmten Betrages als Anzahlung und damit ohne Abgabe einer Willenserklärung hat ein während des zinsenrelevanten Zeitraumes auf dem Abgabenkonto bestehendes Guthaben aber…
…vom Gesetzgeber gewollte Auswirkung des § 205 BAO, wenn der Abgabepflichtige eine verzögerte Veranlagung nicht beabsichtigt hat. Eine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung kann daraus nicht abgeleitet werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in § 205 Abs. 3 BAO die Möglichkeit vorgesehen, durch Anzahlungen eine Minderung oder…
…Höhe)." Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeute dies, dass die Einhebung der Anspruchszinsen ein vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigtes Ergebnis darstelle, welches nicht eine sachliche Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermöge. In der dagegen nach Fristverlängerung rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. aus…
…nachzusehen. Das Finanzamt wies dieses Nachsichtsansuchen mit Bescheid vom 24.8.2006 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege. In der gegen diesen Bescheid mit Eingabe vom 7.9…
…vom 20.9.2001 Berufung erhoben und in eventu die Nachsicht der Umsatzsteuernachforderungen gemäß § 236 BAO beantragt. Es liege eine sachliche Unbilligkeit vor. Sinn der Regelung über den Vorsteuerabzug könne nicht sein, dass das Opfer eines Betruges den Schaden zu tragen habe, der auf Grund…
…das Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Aussetzung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällige Dauer des Berufungsverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenüberstehe…
…Die Bw. sei der Ansicht, dass die Festsetzung von Anspruchszinsen auf Nachzahlungen, die aus Betriebsprüfungsfeststellungen betreffend Jahre vor 2000 resultierten, eine sachliche Unbilligkeit darstellten, da es dadurch zu einer indirekten Rückwirkung von § 205 BAO komme. Nach Erachten der Bw. stelle diese indirekte Rückwirkung von § 205…