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UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Essentielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist daher unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale. Auch die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…dem richtigen Namen auch die richtige Adresse des liefernden bzw. leistenden Unternehmers angegeben sein. Laut einhelliger Rechtsprechung und Lehre ist die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers ein vom Gesetz gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 normierter Rechnungsbestandteil, dessen Fehlen die Berechtigung des…

UFSW RV/3231-W/02Ordnungsmäßige Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (richtige Adresse des Leistungserbringers)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2005

…Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 30.5.2001, 95/13/0226). Die Verweigerung der Anerkennung der Vorsteuer aus den betroffenen Rechnungen entsprach daher wegen des Formalfehlers der fehlenden (richtigen) Adresse dem Gesetz (VwGH 30…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…einer falschen Adresse bzw. einer Adresse, an der die angegebene Firma nicht bekannt ist, kann nicht als kleiner dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH v. 14. 1. 1991, 90/15/0042). Auf den guten Glauben des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt…

UFSW RV/1539-W/07Verweigerung des Vorsteuerabzuges bei unrichtiger Geschäftsanschrift des Rechnungsausstellers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.07.2012

…4. 2001, 98/13/0081). Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nicht an. Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (vgl. VwGH 26.9.2000…

UFSW RV/2759-W/08Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…Firmenbuch eingetragenen Firmensitz zu besichtigen und zu begutachten. Die von der Finanzverwaltung bisher vertretene Auffassung, dass Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten, sei als überholt zu betrachten und auch gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckt…

UFSW RV/1505-W/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des leistenden Unternehmens; Keine Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn die Waren nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht worden sind und es sich bei dem vermeintlichen ausländischen Abnehmer um eine Scheinfirma handelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2009Teil 1/2

…Ungreifbarkeit des Leistungserbringers" ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl. auch hiezu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. April 2001, 98/13/0081). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…Grund der Feststellungen des Finanzamtes, dass die Firma zum Zeitpunkt der Rechnungslegung bereits auf einer neuen Anschrift gemeldet gewesen sei, nicht mehr aufrecht erhalten. Betreffend die Fa. Bau GmbH. bleibe die Berufung weiterhin aufrecht. In den Rechnungen dieser Firma sei die richtige Adresse mit X…

UFSK RV/0732-K/07Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe des Namens und der Adresse des leistenden Unternehmers in der Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010Teil 1/2

…des Rechnungsausstellers kommt es nicht an. Eine "Ungreifbarkeit des Leistungserbringers" ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl. VwGH 25.04.2001, 98/13/0081). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Eine "Ungreifbarkeit des Leistungserbringers" ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl. auch hiezu etwa VwGH 25.4.2001, 98/13/0081). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…Beurteilung einer Behörde, die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsanschrift sei nicht die "richtige" Anschrift behördliche Feststellungen, aus denen sich diese Beurteilung ableiten lässt. Der Vorsteuerabzug ist im gegenständlichen Fall wegen der Angabe einer Adresse, an der der Rechnungsaussteller (VL) nachweislich keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat, nicht zulässig…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden enthalten müssen. Daraus folgt, dass sich schon aus dem EU-Recht ergibt, dass eine Rechnung die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen (= des Rechnungsausstellers) und seines Kunden enthalten muss. Dass damit nur die richtige Adresse und nicht nur…

UFSG RV/0427-G/05Glaubhaftmachung des Vorbringens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2008

…Rechnungsmerkmale angeführt wurden. Es wurde vor allem das Fehlen eines Leistungszeitraumes bemängelt. Auch stimme bei einzelnen Rechnungen die Adresse des Rechnungsausstellers nicht mit dem tatsächlichen Geschäftssitz überein. Andererseits wurde durch die Betriebsprüfung eine Vermögensdeckungsrechnung bei der Geschäftsführung der Berufungswerberin durchgeführt und dabei festgestellt, dass in…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden enthalten müssen. Daraus folgt, dass sich schon aus dem EU-Recht ergibt, dass eine Rechnung die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen (= des Rechnungsausstellers) und seines Kunden enthalten muss. Dass damit nur die richtige Adresse und nicht nur…

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…fakturierten Leistungen erbracht worden seien, die tatsächliche Adresse des genannten Unternehmens hingegen weder die im Firmenbuch eingetragene, noch die auf den besagten Rechnungen bezeichnete Anschrift in A., sei. Das Finanzamt hielt demgegenüber fest, dass die richtige Adresse des rechnungsausstellenden Unternehmens in B., gewesen sei. Dazu…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…96/15/0027). Auch die Anführung des richtigen Namens aber der unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny/Mayer, UStG 1994, 2.Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden…

UFSW RV/3873-W/02Keine Vorsteuerberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2007

…Ungreifbarkeit des Leistungserbringers" ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (vgl auch hiezu etwa das Erkenntnis vom 25. April 2001, 98/13/0081). Rechnungen, die zwar den richtigen Nahmen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden…

UFSW RV/1231-W/05Vorsteuerabzug von Rechnungen, deren Rechnungsaussteller an der auf der Rechnung angegebenen Adresse nicht verifizierbar war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…wer tatsächlich geleistet hat. Auch die Anführung des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (vgl Kolacny-Caganek: Umsatzsteuergesetz, 3. Auflage, S 461f). Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus…

UFSW RV/3315-W/02Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Kleinunternehmern bei Abgabe eines Regelbesteuerungsantrages ist zulässig. Die Anschrift des Unternehmers gem. § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist vom Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung gem. § 27 BAO zu unterscheiden. Rechnungen im Sinne des UStG haben sowohl den Namen als auch die Anschrift zu enthalten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungserbringung an eine Kapitalgesellschaft kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003Teil 1/2

…aus Rechnungen des Zeitraumes Juni bis August 1997 wurden somit im Ergebnis lt. Stellungnahme der Bp. als gerechtfertigt angesehen. Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ab September 1997 wurden weiterhin nicht anerkannt, da nach Ansicht der Bp. maßgeblich für die Angabe der richtigen Adresse des Rechnungsausstellers i…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen und seines Kunden enthalten müssen. Daraus folgt, dass sich schon aus dem EU-Recht ergibt, dass eine Rechnung die vollständige Anschrift des Steuerpflichtigen (= des Rechnungsausstellers) und seines Kunden enthalten muss. Dass damit nur die richtige Adresse und nicht nur…