…als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines…
…als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines…
…nicht als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines Papierantrages…
…9. 2007 als unbegründet abgewiesen hatte, stellten die Berufungswerber durch ihren Rechtsvertreter einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Vorausgeschickt wird, dass die Berufung gegen die als Feststellungsbescheid (Artfortschreibung) gedachte Erledigung des Finanzamtes vom 26…
…bzw. 26. 4. 1999 eingebrachten Anträge auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz seien aber noch nicht erledigt worden. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hätte die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 aufgrund der sich aus Art. 132 B-VG i. V…
…Juni 2000 ergangenen Grundlagenbescheid abgeleiteter Bescheid ist. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1997 im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO, mit der Begründung, der Grundlagenbescheid sei mangels gültigen Bescheidadressaten rechtsunwirksam, war somit aus verfahrensrechtlicher Sicht nicht zulässig und das Finanzamt…
…die auf dieser Nachforderung beruhende Säumniszuschlagsfestsetzung. Da der Umsatzsteuerbescheid vom 16. März 2005 infolge der unrichtigen Nennung des Bescheidadressaten ein rechtsunwirksamer Nichtbescheid war, wurde die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 mit Bescheid des Finanzamtes vom 31. August 2005 zurückgewiesen. Das Finanzamt erließ daraufhin am 30…
…des § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG zu subsumieren und es liege daher gegenständlich - entgegen der Ansicht der Bw. (die sich auf Dorizal/Takacs berufe) - keine rechtsunwirksame Sicherungsübereignung vor. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG seien solche Erwerbsvorgänge bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat…
…2005 stellte der Masseverwalter den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. 7. Der unabhängige Finanzsenat wies sowohl die Berufung als auch den Vorlageantrag mit Bescheid vom 11. Juli 2007, GZ. RV/0392-L/05, wegen rechtsunwirksamer Erlassung der als Umsatzsteuerbescheid…
…Bescheid könne nach § 299 BAO aufgehoben werden, wenn der Bescheidspruch sich als unrichtig erweise. Der von der Bw. gestellte Antrag begründe keinen Aufhebungsgrund gem. § 299 BAO. Dagegen wurde Berufung eingebracht und begründend ausgeführt: § 299 BAO gestatte die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit…
…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F. GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 1999 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
…die Berufung der H., vertreten durch Steuerberater, vom 2. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Mai 2004 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs…
…die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und gemäß § 282 BAO die Entscheidung durch einen Senat beantragt. Mit Abweisungsbescheid vom 23. September 2008 wies die Amtspartei den Antrag betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO ab und führte begründend aus, dass der vermeintliche Feststellungsbescheid "K.…
…Belehrungsmängel um ein mangelhaftes, amtswegig zu verbesserndes und daher ungültiges Verfahren und demzufolge auch ungültige und rechtsunwirksame Fristen handelt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist durch die Begründung des diesbezüglichen Antrags auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen worden und war daher schon von Amts wegen (§ 115 FinStrG…
…diese rechtswidrige (Körperschaft)Steuervorschreibung dadurch zwangsläufig auch rechtsunwirksam ist (VwGH v. 6.4.1995, 93/15/0088). Die Zurückweisung einer Berufung mangels Existenz des bekämpften Bescheides ist als keine in einem Feststellungsverfahren ergehende Erledigung anzusehen. Ihrem Antrag auf Stattgabe der Berufung kann nicht gefolgt werden…
…Bescheid vom 5. Juni 1996 antragsgemäß einhebungsausgesetzte Einkommensteuerbetrag von insgesamt € 19.928,63 herangezogen. Dieser Zinsenbescheid wird nunmehr schon dem Grunde nach bekämpft, weil es sich bei der darin als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegten Einkommensteuerschuld laut Berufungsvorbringen um eine rechtsunwirksame Steuervorschreibung gehandelt hätte, die trotz…
…1999 bis zum 24. 9. 2002 unzulässig, weil in diesem Zeitraum kein rechtswirksamer Bescheid über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Grundlage für die vorläufigen Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 vom 10./12. 8. 1998 vorgelegen habe. Der Verwaltungsgerichtshof habe…
…A) die Berufung vom 5. März 2010 gegen die Feststellungsbescheide nach § 188 BAO für die Jahre 2003 bis 2008 als Beteiligte bei der Geschäftsherrin1 & atypisch Stille wegen abgelaufener Berufungsfrist zurückgewiesen wurde, B) ein Antrag vom 5. März 2010 auf Aufhebung gemäß § 299 BAO der unter…
…dass eine Richtigkeit der Gebarung (gemeint ist wohl Gebarung der Verbuchung) nicht gegeben sei, da auf Grund eines rechtsunwirksamen Bescheides keine Buchung vorgenommen werden könne. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 wird ausgeführt, dass eine fehlende Begründung die Rechtswirksamkeit eines Bescheides nicht hindere…
…ohne dass derartige Unterlagen vorgelegt worden wären. Auch Anträge auf die Einvernahme von Zeugen wurden nicht gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zustellung Zur behaupteten rechtsunwirksamen Zustellung der Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008, Einkommensteuervorauszahlungen 2010 und Folgejahre sowie Festsetzung von Anspruchszinsen vom 25…