…als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines…
…als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines…
…nicht als rechtswirksamer, aber mängelbehebbarer Erstattungsantrag zu werten sein kann: Nach § 3 Abs. 4 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF 389/2010 ist für den zu erstattenden Betrag bei Fristversäumnis nach Maßgabe der Abs. 5 bis 11 eine Säumnisabgeltung festzusetzen. Würde dem Antragsteller eines Papierantrages…
…Beschwerdeführer den Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 vom 03.12.2014. Der diesem Einkommensteuerbescheid zugrundeliegende Feststellungsbescheid der S1 Ges vom 24.07.2013 sei vom Bundesfinanzgericht als rechtsunwirksamer Nichtbescheid qualifiziert worden. Mit Bescheid vom 08.02.2018 wies die belangte Behörde den Antrag auf…
…Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung 2015 beim Finanzamt ein. Der Erstbescheid wurde antragsgemäß am 06.02.2017 veranlagt und der Bescheid am 08.02.2017 postalisch ohne Zustellnachweis versendet. Mit Einbringung der Beschwerde am 19.03.2017 begehrte der Bf. die Rückerstattung der Lohnsteuer 2015 wie bereits…
…9. 2007 als unbegründet abgewiesen hatte, stellten die Berufungswerber durch ihren Rechtsvertreter einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Vorausgeschickt wird, dass die Berufung gegen die als Feststellungsbescheid (Artfortschreibung) gedachte Erledigung des Finanzamtes vom 26…
…bzw. 26. 4. 1999 eingebrachten Anträge auf Entscheidung über diese Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz seien aber noch nicht erledigt worden. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hätte die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 aufgrund der sich aus Art. 132 B-VG i. V…
…2020 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend die Anträge vom 3.5.2018 auf Zustellung des Bescheides vom 24.4.2018 betreffend Pfändung eines Kontos an die bestellte Sachwalterschaft (nunmehr: Erwachsenenvertretung), Rückzahlung der gepfändeten Beträge wegen rechtsunwirksamer Bescheidzustellung und daher rechtswidriger Kontopfändung…
…ein Schriftsatz mit dem Betreff "Antrag auf Aufschiebung, Aussetzung und Innehaltung" eingebracht. Darin wurde beantragt, das Abgabenverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung und Erledigung des Antrages auf Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 06.10.2016 infolge rechtsunwirksamer Zustellung und des Antrages auf Neuzustellung des Feststellungsbescheides vom 06…
…der Bf den Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 vom 03.12.2014, da der diesem Einkommensteuerbescheid zugrundeliegende Feststellungsbescheid vom 24.07.2013 vom Bundesfinanzgericht als rechtsunwirksamer Nichtbescheid qualifiziert worden sei. Mit Bescheid vom 08.02.2018 wies die Abgabenbehörde den Antrag auf Aufhebung gemäß…
…Juni 2000 ergangenen Grundlagenbescheid abgeleiteter Bescheid ist. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1997 im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO, mit der Begründung, der Grundlagenbescheid sei mangels gültigen Bescheidadressaten rechtsunwirksam, war somit aus verfahrensrechtlicher Sicht nicht zulässig und das Finanzamt…
…die auf dieser Nachforderung beruhende Säumniszuschlagsfestsetzung. Da der Umsatzsteuerbescheid vom 16. März 2005 infolge der unrichtigen Nennung des Bescheidadressaten ein rechtsunwirksamer Nichtbescheid war, wurde die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1993 mit Bescheid des Finanzamtes vom 31. August 2005 zurückgewiesen. Das Finanzamt erließ daraufhin am 30…
…Wien, Magistratsabteilung 67 vom 3.6.15, Zahlen MA 67 -PA - 709922/4/1, 710001/1/2 und 727078/1/1 betreffend Anträge auf neuerliche Zustellung der Strafverfügungen vom 22.7.14, 30.8.11 und 27.9.11 und Einstellung der Exekutionsmaßnahmen, entschieden: Gemäß …
…der Bf. am 9.4.2024 um 10:20 Uhr an der im Firmenbuch angeführten Adresse des Firmensitzes in ***Bf1-Adr*** durch Einlegen in die Abgabeneinrichtung (Briefkasten) zugestellt. In der dagegen am 27.5.2024 erhobenen Beschwerde stellte die Bf. den hier verfahrensgegenständlichen Antrag gem. §…
…2527/50, VwSlg 687/F, sei unzutreffend: Zum einen sei ein Bescheid - auch ein Sicherstellungsauftrag - bis zu seiner Zustellung ein rechtsunwirksamer und wirkungsloser "Noch-Nicht-Bescheid". Eine Exekution ohne Titel könne so nicht gemeint sein. Zum anderen sei dieses Erkenntnis bis heute - durch 67 Jahre…
…des § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG zu subsumieren und es liege daher gegenständlich - entgegen der Ansicht der Bw. (die sich auf Dorizal/Takacs berufe) - keine rechtsunwirksame Sicherungsübereignung vor. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG seien solche Erwerbsvorgänge bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat…
…2005 stellte der Masseverwalter den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. 7. Der unabhängige Finanzsenat wies sowohl die Berufung als auch den Vorlageantrag mit Bescheid vom 11. Juli 2007, GZ. RV/0392-L/05, wegen rechtsunwirksamer Erlassung der als Umsatzsteuerbescheid…
…Bescheid könne nach § 299 BAO aufgehoben werden, wenn der Bescheidspruch sich als unrichtig erweise. Der von der Bw. gestellte Antrag begründe keinen Aufhebungsgrund gem. § 299 BAO. Dagegen wurde Berufung eingebracht und begründend ausgeführt: § 299 BAO gestatte die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes. Weshalb eine Rechtswidrigkeit…
…Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F. GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 1999 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
…die Berufung der H., vertreten durch Steuerberater, vom 2. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. Mai 2004 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs…