…Abgaben neuerlich vorgeschrieben (GZ-erstinstanzlicherAbgabenbescheid2neu). Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 6. Mai 2002, GZ-Berufungsvorentscheidung2neu als unbegründet abgewiesen. Beide Abgabenbescheide sind somit rechtskräftig. Mit Eingabe vom 2. November 2002 stellte der Bf. einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…Besonderes Gewicht ist in diesem Zusammenhang indes auch dem Umstand beizumessen, dass das Zollamt Linz (als Abgabenbehörde erster Instanz) in seinem Abgabenbescheid vom 7.10.2005, Zl.500/90680/15/2005, bereits rechtskräftig festgestellt hat, und zwar unter Zugrundelegung desselben Sachverhaltes wie im beschwerdegegenständlichen Einleitungsbescheid…
…seine Pensionsansprüche bereits bei Pensionsantritt zur Gänze versteuern müsste. Richtigerweise hätte im Anlassfall eine Abzinsung seiner Rentenforderung stattfinden müssen. Dass ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für 1985 vorliege, schade der Annahme einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung deshalb nicht, weil sich der Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren gegen diesen Einkommensteuerbescheid…
…Dem stehe nicht entgegen, dass der wiederaufgenommene Einkommensteuerbescheid für 1985 inzwischen rechtskräftig und die Beschwerde vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden sei, weil dieser eine Überprüfung der Richtigkeit der Höhe des für die Entnahme der Rentenforderung zum Ansatz gekommenen Teilwertes und der Nichtabzinsung dieser Rentenforderung mit Hinweis…
…Folgejahr) von einem in Berufung gezogenen Grundlagenbescheid abhängt und trotz Verjährung der bisher nicht erflossene Abgabenbescheid, der ein Folgebescheid ist, (erstmalig) erlassen werden darf, aber auch, dass unter diesen Voraussetzungen ein schon ergangener (sogar rechtskräftiger) Abgabenbescheid nach Ablauf der Verjährung geändert oder aufgehoben werden darf…
…Sachverhaltes bei den einzelnen österreichischen Investoren und somit auch bei der Bw. führte der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis aus, dass ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein…
…Sachverhaltes bei den einzelnen österreichischen Investoren und somit auch bei der Bw. führte der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis aus, dass ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, der Geltendmachung eines auf der selben Tatbestandsverwirklichung beruhenden Abgabenanspruches gegen ein…
…die Tatbestandsvoraussetzung eines Abgabenbescheides für das Haftungsverfahren nicht ein. Daher müsse schon aufgrund rechtsstaatlicher Erwägungen der Gegenbeweis des Nichtvorliegens einer Abgabenverbindlichkeit zulässig sein. Gemäß § 281 Abs.1 BAO könne die Abgabenbehörde immer dann, wenn Rechtsfragen, die in einem anderen Verfahren noch nicht rechtskräftig mit Bescheid…
…diese Abgaben nicht entrichtet. Der Einwand des Berufungswerbers, dass die gegenständlichen Abgaben zum Zeitpunkt der Berufung noch nicht rechtskräftig festgesetzt worden wären, geht ins Leere. Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid ist nach ständiger Judikatur des VwGH (18.10.2005, 2004/14/0112) nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme…
…diese Abgaben nicht entrichtet. Der Einwand des Berufungswerbers, dass die gegenständlichen Abgaben zum Zeitpunkt der Berufung noch nicht rechtskräftig festgesetzt worden wären, geht ins Leere. Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid ist nach ständiger Judikatur des VwGH (18.10.2005, 2004/14/0112) nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme…
…Abgabenfestsetzung von einem in Berufung gezogenen Grundlagenbescheid abhängt und trotz Verjährung der bisher nicht erflossene Abgabenbescheid, der ein Folgebescheid ist, (erstmalig) erlassen werden darf, aber auch, dass unter diesen Voraussetzungen ein schon ergangener (sogar rechtskräftiger) Abgabenbescheid nach Ablauf der Verjährung geändert oder aufgehoben werden darf…
…vorliege, beizupflichten, zumal keine Bindungswirkung rechtskräftiger Abgabenbescheide für das Finanzstrafverfahren besteht und in jedem Fall einer vom Beschuldigten bestrittenen inhaltlichen Richtigkeit der dem Verfahren zugrunde gelegten Abgabenbescheide dessen eigenständige Überprüfung im Rahmen des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens erfolgen kann. Die Beschwerdeausführungen sind jedoch von vornherein nicht geeignet…
…Abgabenfestsetzung von einem in Berufung gezogenen Grundlagenbescheid abhängt und trotz Verjährung der bisher nicht erflossene Abgabenbescheid, der ein Folgebescheid ist, (erstmalig) erlassen werden darf, aber auch, dass unter diesen Voraussetzungen ein schon ergangener (sogar rechtskräftiger) Abgabenbescheid nach Ablauf der Verjährung geändert oder aufgehoben werden darf…
…nicht erst im Vollstreckungsverfahren zu erheben (VwGH 29.9.1997, 96/17/0454). Dem Verfahren liegen ein rechtskräftiger Abgabenbescheid und ein rechtskräftiger Sachhaftungsbescheid zugrunde. Mit seinem wiederholten Einwand, gegen ihn sei ein Finanzstrafverfahren anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei, verkennt der Bf. die Rechtslage…
…können gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden; sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Dem Verfahren liegt ein rechtskräftiger Abgabenbescheid und Rückstandsausweis zugrunde. Der Bf. wurde mit Schreiben des Hauptzollamtes Wien vom 14. Dezember 2000 (Mahnschreiben…
…Zeitraum Dezember 2003 die angesprochenen Abfuhrdifferenzen an selbst zu berechnenden Lohnabgaben festgestellt wurden, sowie aus den abgabenrechtlichen Maßnahmen der Abgabenbehörde in Form von Prüfungsveranlassungen, die jeweils in die Erlassung rechtskräftiger Abgabenbescheide mündeten, mit der Feststellung, dass es der Berufungswerber in den verfahrensrelevanten Fällen unterlassen hat…
…wird er darauf hingewiesen, dass ohnehin keine Bindungswirkung rechtskräftiger Abgabenbescheide für das Finanzstrafverfahren besteht und in jedem Fall einer vom Beschuldigten bestrittenen inhaltlichen Richtigkeit der dem Verfahren zugrunde gelegten Abgabenbescheide dessen eigenständige Überprüfung im Rahmen des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens erfolgen kann. Die Beschwerdeausführungen sind jedoch von…
…Rechtslage seit dem BGBl 1996/421) besteht und die Finanzstrafbehörde der Bestimmung des § 115 FinStrG zufolge verpflichtet ist, aus Eigenem und unbeschadet rechtskräftiger Abgabenbescheide sowohl die subjektiven als auch die objektiven, hier einerseits die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und andererseits eine Abgabenverkürzung iSd. …
…so ist allein schon auf Grund der im Zuge der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung zu berücksichtigenden Sachlage zum jetzigen Zeitpunkt, derzufolge mit dem Ergehen der Abgabenbescheide vom 6. Juni 2006 nunmehr, unbeschadet der grundsätzlichen nicht (mehr) vorliegenden Bindungswirkung rechtskräftiger Abgabenbescheide für das Finanzstrafverfahren (vgl. VwGH vom 18…
…schon nach Ablauf der jeweiligen monatlichen Fälligkeiten der Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt wurde. Da keine Bindungswirkung rechtskräftiger Abgabenbescheide für das Finanzstrafverfahren besteht, kann in jedem Fall einer vom Beschuldigten bestrittenen inhaltlichen Richtigkeit der dem Verfahren zugrunde gelegten Abgabenbescheide dessen eigenständige Überprüfung im Rahmen des finanzstrafbehördlichen Untersuchungsverfahrens erfolgen…