…sei, wenn die Stammabgabe wegen Berufungseinbringung noch strittig und nicht rechtskräftig festgesetzt sei. Damit wird die geltende Rechtslage aber grundlegend verkannt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsvorschreibung nämlich außer dem Eintritt des Säumnisfalles nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. Dass…
…Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen die Stammabgabenbescheide eingebrachten Berufung amtswegig angepasst werden würden. Dagegen stellte der gesetzliche Vertreter der Berufungswerberin am 11. August 2000 rechtzeitig einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…gesetzlich entstandenen Abgabenzahlungsanspruches, darf mangels Vorliegens einer formellen Abgabenzahlungsschuld ein Säumniszuschlag nicht festgesetzt werden. Angesichts dieser Rechtslage ist damit aber jenen Berufungseinwänden, mit denen die Rechtswidrigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzungen auf behauptete Rechtswidrigkeit von noch nicht rechtskräftigen Stammabgabenvorschreibungen gestützt wird, der Boden bereits entzogen. Dies zunächst deshalb…
…die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass die Abgabenverbindlichkeit aus dem Titel der Anspruchszinsen deshalb nicht bestehe, weil der Bescheid über die Steuerfestsetzung angefochten werde. Die rechtskräftige Steuerfestsetzung werde zu dem Ergebnis gelangen, dass keine Abgabenverbindlichkeit bestehe. Es werde daher beantragt, der Berufung Folge zu geben und…
…Sicherheitszuschlag zu Recht verhängt worden. Schließlich sei auch die erfolgte Anspruchsverzinsung im Gesetz gedeckt, da sie unabhängig von der richtigen Festsetzung der Stammabgabe erfolge. Der Bw bekämpfte die Berufungsvorentscheidung mit Vorlageantrag. In ihm wies er ergänzend zum Berufungsvorbringen darauf hin, dass es sich bei seinem…
…verwiesen, dass die den Zahlungsvorschreibungen zugrunde liegenden Bescheide durch die am 28.5.2002 ergangenen Bescheide betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gegenstandslos und durch noch nicht rechtskräftige Ersatzbescheide ersetzt worden seien. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15.4.2008 als unbegründet ab…
…gegen den Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages als Präjudiz für das Berufungsverfahren gegen die Stammabgabenbescheide - wie vom steuerlichen Vertreter der Bw. angedacht - findet in den geltenden Verfahrensbestimmungen keine Deckung. Soweit der Bw. die Ansicht vertritt, bei nicht rechtskräftigen Abgaben wäre kein Säumniszuschlag zu verhängen…
…materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Soweit der Bw. darauf hinweist, dass seine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 noch nicht rechtskräftig erledigt wäre…
…Säumniszinsen sei nicht berechtigt, da gegen den Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe ein Rechtsbehelf eingelegt worden sei und über diesen noch nicht entschieden worden sei. Darüber hinaus liegen Sicherheiten bei der Abgabenbehörde und sei die Vorschreibung von Säumniszinsen deswegen nicht berechtigt, da für die…
…an, auch wenn die Säumnis nicht im ganzen Säumniszeitraum bestanden habe. Da der Abgabenschuldner hinsichtlich der Stammabgabe in Höhe von € 5.780,59 (Zahl 500/xxxxxx/07/2001/00) und € 3.641,44 (Zahl 500/000/yyyyyy/07/2004/00) im Säumniszeitraum 15…
…wurde darin ausgeführt, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden seien. Erweise sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und werde er entsprechend abgeändert, so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergehe diesfalls…
…gegen den Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages als Präjudiz für das Berufungsverfahren gegen die Stammabgabenbescheide - wie vom steuerlichen Vertreter der Bw. angedacht - findet in den geltenden Verfahrensbestimmungen keine Deckung. Soweit die Bw. die Ansicht vertritt, bei nicht rechtskräftigen Abgaben wäre kein Säumniszuschlag zu verhängen…
…mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und werde er im anhängigen Abgabenberufungsverfahren entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (Gutschriftszinsen). Es ergehe ein weiterer…
…Wirkung gemäß § 212a Abs.2 BAO bzw. Art. 244 Abs.2 ZK gestellt, bis über die Berufung rechtskräftig entschieden sei. Begründet wurde dies damit, dass keiner der die Aussetzung ausschließenden gesetzlichen Gründe vorliegen würde und Geständnisse von Personen, die der Strafverfolgung unterliegen, die Glaubwürdigkeit der…
…und den Kollaudierungsbericht vom 15.11.2001, hingegen nicht. Denn der rechtskräftige Abspruch im Bescheid vom 24.3.1999, wonach in der Böschung mit ausreichender Abdichtung die Anpassung an den Stand der Technik gemäß der DeponieV ausreichend erfolgt sei, binde den UFS auch in Hinblick…
…mit Beschluss vom 20. Jänner 1999 wieder aufgehoben worden wäre, da der von der Bw. angestrebte Zwangsausgleich rechtskräftig bestätigt worden wäre. Gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.6.1996, 95/16/0077) würde sich aus der Subsidiarität und Akzessorität der Haftung nach § 9 BAO…
…Abgesehen davon, dass sich diese Nebengebühren von der rechtskräftig festgesetzten Einkommensteuer für 1985 ableiten, und damit das oben begründete Nichtvorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Stammabgabe insoweit auch auf sie durchschlägt, handelt es sich bei ihrer Vorschreibung auch nicht um eine besonders harte Auswirkung…
…12.2007 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages die nicht entrichtete Abgabenschuldigkeit unabhängig davon sei, ob die Festsetzung rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Berufung angefochten wäre. Auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Falle einer Änderung der Bemessungsgrundlage…
…entrichteten Abgabenbetrages. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraus, sondern nur einer formellen, wobei die Stammabgaben nicht rechtskräftig festgesetzt sein müssen (VwGH 30.4.1995, 92/13/0115). Ein Säumniszuschlagsbescheid ist daher auch dann rechtmäßig…
…zu erfolgen Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraus, sondern nur einer formellen, wobei die Stammabgaben nicht rechtskräftig festgesetzt sein müssen (VwGH 30.4.1995, 92/13/0115). Ein Säumniszuschlagsbescheid ist daher auch dann rechtmäßig…