…sei, wenn die Stammabgabe wegen Berufungseinbringung noch strittig und nicht rechtskräftig festgesetzt sei. Damit wird die geltende Rechtslage aber grundlegend verkannt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Rechtmäßigkeit einer Säumniszuschlagsvorschreibung nämlich außer dem Eintritt des Säumnisfalles nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus. Dass…
…Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen die Stammabgabenbescheide eingebrachten Berufung amtswegig angepasst werden würden. Dagegen stellte der gesetzliche Vertreter der Berufungswerberin am 11. August 2000 rechtzeitig einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…gesetzlich entstandenen Abgabenzahlungsanspruches, darf mangels Vorliegens einer formellen Abgabenzahlungsschuld ein Säumniszuschlag nicht festgesetzt werden. Angesichts dieser Rechtslage ist damit aber jenen Berufungseinwänden, mit denen die Rechtswidrigkeit der Säumniszuschlagsfestsetzungen auf behauptete Rechtswidrigkeit von noch nicht rechtskräftigen Stammabgabenvorschreibungen gestützt wird, der Boden bereits entzogen. Dies zunächst deshalb…
…2008/13/0036; VwGH 29. Juli 2010, 2008/15/0107). Eine rechtskräftige Einkommensteuerfestsetzung (Stammabgabenbescheid) wird vom Gesetz nicht verlangt (vgl. VwGH 27. März 2008, 2008/13/0036). Wegen der Bindung der Anspruchszinsenbescheide an die zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide könnten die Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung erfolgreich…
…2008/13/0036; VwGH 29. Juli 2010, 2008/15/0107). Eine rechtskräftige Körperschaftsteuerfestsetzung (Stammabgabenbescheid) wird vom Gesetz nicht verlangt (vgl. VwGH 27. März 2008, 2008/13/0036). Wegen der Bindung der Anspruchszinsenbescheide an die zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide könnten die Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung erfolgreich…
…zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur den Bestand einer formellen Abgabenschuld voraus (VwGH 26.01.2006, 2005/16/0240 mit weiteren Verweisen). Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist für die Festsetzung eines Säumniszuschlages daher nicht Voraussetzung…
…Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist daher für die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht Voraussetzung. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung nicht rechtskräftig oder sachlich unrichtig ist. Im Fall einer nachträglichen Offenlegung…
…VwGH 23.03.2000, 99/15/0145). Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist für die Festsetzung eines Säumniszuschlages daher nicht Voraussetzung. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung nicht rechtskräftig oder sachlich unrichtig ist. Dem Vorbringen, dass er auch die…
…einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraussetze. Die Abgabenbehörde habe im Bereich des Säumniszuschlages lediglich die objektive Voraussetzung der Säumnis, nicht aber die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen. Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe sei für die Festsetzung eines…
…90/15/0028). Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist für die Festsetzung eines Säumniszuschlages daher nicht Voraussetzung. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung nicht rechtskräftig oder sachlich unrichtig ist. Im Fall der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den…
…90/15/0028). Eine rechtskräftige Festsetzung der Stammabgabe ist daher für die Festsetzung eines Säumniszuschlages nicht Voraussetzung. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung nicht rechtskräftig oder sachlich unrichtig ist. Im Fall einer nachträglichen Offenlegung oder Festsetzung von (rückständigen) Umsatzsteuervorauszahlungen…
…die Berufungswerberin (Bw.) aus, dass die Abgabenverbindlichkeit aus dem Titel der Anspruchszinsen deshalb nicht bestehe, weil der Bescheid über die Steuerfestsetzung angefochten werde. Die rechtskräftige Steuerfestsetzung werde zu dem Ergebnis gelangen, dass keine Abgabenverbindlichkeit bestehe. Es werde daher beantragt, der Berufung Folge zu geben und…
…Sicherheitszuschlag zu Recht verhängt worden. Schließlich sei auch die erfolgte Anspruchsverzinsung im Gesetz gedeckt, da sie unabhängig von der richtigen Festsetzung der Stammabgabe erfolge. Der Bw bekämpfte die Berufungsvorentscheidung mit Vorlageantrag. In ihm wies er ergänzend zum Berufungsvorbringen darauf hin, dass es sich bei seinem…
…verwiesen, dass die den Zahlungsvorschreibungen zugrunde liegenden Bescheide durch die am 28.5.2002 ergangenen Bescheide betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gegenstandslos und durch noch nicht rechtskräftige Ersatzbescheide ersetzt worden seien. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 15.4.2008 als unbegründet ab…
…gegen den Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages als Präjudiz für das Berufungsverfahren gegen die Stammabgabenbescheide - wie vom steuerlichen Vertreter der Bw. angedacht - findet in den geltenden Verfahrensbestimmungen keine Deckung. Soweit der Bw. die Ansicht vertritt, bei nicht rechtskräftigen Abgaben wäre kein Säumniszuschlag zu verhängen…
…bzw. nicht zeitgerecht eingehaltenen, Zahlungsverpflichtung (VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240), unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe nun rechtmäßig bzw. (bereits) rechtskräftig ist (etwa VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072; VwGH 30.5.1995, 95…
… 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe iHv 25.000,00 € verhängt. In diesem mittlerweile rechtskräftigen Erkenntnis wurde im Wesentlichen festgestellt: "Nach Ansicht des Senates ist es daher nicht nachvollziehbar, dass die Herrn ***Ang1*** und ***Ang2*** in die eigene Tasche gewirtschaftet haben sollen und dann…
…materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Soweit der Bw. darauf hinweist, dass seine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 noch nicht rechtskräftig erledigt wäre…
…Säumniszinsen sei nicht berechtigt, da gegen den Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe ein Rechtsbehelf eingelegt worden sei und über diesen noch nicht entschieden worden sei. Darüber hinaus liegen Sicherheiten bei der Abgabenbehörde und sei die Vorschreibung von Säumniszinsen deswegen nicht berechtigt, da für die…
…Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht rechtzeitig entrichtete Steuer, unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist (VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Die Ausführungen der Beschwerde, welche sich gegen die dem Säumniszuschlag zu Grunde gelegten Abgaben richten…