…Es könne nicht argumentiert werden - wenn die rechtliche Fehlbeurteilung von Sachverhaltselementen durch Änderung der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung oder durch Unkenntnis der Gesetzeslage entstanden sei - werde eine Wiederaufnahme des Verfahrens (nach Abs. 4) deshalb verhindert, weil diese Fehlbeurteilung durch eine rechtzeitig eingebrachte Berufung (ordentliches Rechtsmittel) hätte…
…dargestellt, sondern nur mit dem Hinweis "nicht automatisiert ermittelt" abgeändert wurde. Da die Berufungsfrist abgelaufen sei, beantrage die Bw. nun wegen der mangelhaften Bescheidbegründung auch Unrichtigkeiten im Spruchteil des Bescheides (unrichtige Wirksamkeit und nicht gegebene rechtliche Fehlbeurteilung bei Bescheiderstellung) gem. § 93 Abs. 3 Iit. a…
…23. Februar 2005 zum 1. Jänner 2005 gegeben gewesen sei. In der Bescheidbegründung werde nicht ausgeführt, weshalb eine rechtliche Fehlbeurteilung gegeben war und es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 2005 erging. Zum Bescheiderstellungszeitpunkt hätten durch die Entscheidung des UFS vom 21…
…2005. Darin führt der Bf. - damals vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. C. - aus, dass 1) der Sachverhalt unrichtig festgestellt worden sei, 2) Verfahrenvorschriften verletzt worden wären und 3) überdies eine rechtliche Fehlbeurteilung vorliege. Zu 1) bringt der Bf. vor, dass A. offenbar mit D. E…
…10.2010, RV/0124-L/10: Hier zum Nichtwissen von der Möglichkeit der Geltendmachung eines Vertreterpauschales). Der Sinn dieser Beschränkung der Wiederaufnahmemöglichkeiten ist klar und verständlich: Fehlbeurteilungen und unzutreffende rechtliche Würdigungen sollen den Eintritt der Rechtskraft nicht behindern können. Das gilt für amtswegige Wiederaufnahmen und…
…der Bw. liege für den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Feststellungsbescheides vom 2.2.2005, demnach zum 1.1.2004, keinerlei rechtliche Fehlbeurteilung (in diesem Fall des Finanzamtes) vor (auch nicht eine unrichtige Sachverhaltsannahme), weshalb Gründe für eine rückwirkende Fehlerberichtigung nicht gegeben seien. Wie aufgezeigt, sei…
…aufgrund der politischen Situation ein Totalverlust eingetreten sei. Diese politische Situation sei 2001 und 2002 nicht absehbar gewesen. Die Beurteilung der Betriebsprüferin habe einerseits nicht den wahren wirtschaftlichen Gehalt der Vorgänge berücksichtigt und sei andererseits eine rechtliche Fehlbeurteilung. Die Betriebsprüferin habe unrichtigerweise den Beschlusszeitpunkt als…
…der Bf. in seiner Berufung gegen den Abgabenvorschreibungsbescheid - eingebracht beim Zollamt Linz am 7.10.2005 - aus, dass 1) der Sachverhalt unrichtig festgestellt worden sei, 2) Verfahrenvorschriften verletzt worden wären und 3) überdies eine rechtliche Fehlbeurteilung vorliege. Zu 1) bringt der Bf. vor, dass B…
…16/0043 f ÖStZB 2002, 181) oder wenn mit ihrer Hilfe einfach nur eine rechtliche Fehlbeurteilung des Erstverfahrens saniert werden soll (VwGH 12.9.2001, 2000/13/0056, ÖStZB 2002, 823). Kurz: Eine andere rechtliche Beurteilung eines hinreichend offen gelegten Vorganges, sei es durch die…
…Instrumentarium des § 303 BAO ist nicht dazu geeignet, im abgeschlossenen Verfahren allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel oder rechtliche Fehlbeurteilungen mit Aussicht auf Erfolg aufzugreifen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2003 ist somit aus den dargestellten Gründen abzuweisen, wobei zusätzlich auch das in § 303…
…hat der VwGH bereits dargelegt, dass das Instrumentarium der Wiederaufnahme eines Verfahrens nicht dazu geeignet ist, im abgeschlossenen Verfahren allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel oder rechtliche Fehlbeurteilungen mit Aussicht auf Erfolg aufzugreifen. In diesem Sinn hat der VwGH mit Erkenntnis vom 8.5.2003, 2000/15/0091…
…2000/17/0018); neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen - gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - stellen nämlich keine Tatsachen dar (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…Wiederaufnahme bei ihren jeweils zuständigen Finanzämtern gestellt hätten. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) seien neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren Erkenntnisse nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen würden. Der Antrag vom 7.7.2008 sei…
…seitens der Behörde als auch seitens des Steuerpflichtigen) in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob diese späteren Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder die Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage (sowohl seitens der Behörde als auch seitens des…
…1 lit. b BAO mit folgender Begründung ab: Eine neue rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes sei keine Tatsache, gleichgültig, ob die neuen Beurteilungskriterien durch eine Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach früherer Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen werden; die nachteiligen Folgen einer früheren…
…abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente, auch wenn diese nach vorhergehender Fehlbeurteilung eigenständig gewonnen werden, sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren…
…Abgesehen von der unrichtigen rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes, verstoße eine derartige Vorgangsweise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da der Bw. durch eine willkürliche Änderung der rechtlichen Würdigung eine unbillige nachträgliche massive Steuerbelastung erwachsen würde. Mit Berufungsvorentscheidung lehnte das Finanzamt die Anerkennung der Organschaft…
…die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen wurden. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen dient nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen…
…einem anderen Ergebnis geführt hätten. Keine Wiederaufnahmegründe sind aber etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden…
…Gelegenheit gewesen, die bekannten Ausgaben zu deklarieren und durch die Abgabenbehörde prüfen zu lassen. In Folge Fehlbeurteilung oder mangelnder Obsorge sei diese Gelegenheit verabsäumt worden. Wiederaufnahmegründe seien aus den vorgelegten Eingaben nicht ersichtlich. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung gegen den Abweisungsbescheid führte der Bw. aus…