…gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann." Im gegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit von Notariatskosten, die anlässlich der Überschreibung des Hauses des Bw. an seine beiden Kinder angefallen sind…
…12. 2000, 99/14/0294) oder sich als Folge eines vom StPfl übernommenen Unternehmerwagnisses darstellt. Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann aus dem Verhältnis des StPfl zu anderen Personen erwachsen. Erwächst eine Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht das Merkmal…
… 12 Abs. 1) sei eine Rückvergütung ua. vorgesehen, wenn feststehe, dass eine Zulassung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr in Betracht komme. Durch den Totalschaden sei die Voraussetzung zur Rückvergütung gegeben, weshalb beantragt werde, den angefochtenen Bescheid entsprechend abzuändern und die beantragte Rückvergütung antragsgemäß…
…dem Steuerpflichtigen nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht im gegenständlichen Fall, dass die Bw. im Jahr 2005 zwei Kuraufenthalte (vom 6. Jänner bis zum 24. Jänner sowie vom 15…
…die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob der Bw. aus rechtlichen bzw. sittlichen Gründen zur Übernahme der obgenannten Verbindlichkeiten seines Sohnes verpflichtet war und die daraus resultierenden Zahlungen (265.100,00 S bzw. 19.265,57 €) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. …
…96: Darnach sind Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten nicht zu berücksichtigen, und zwar selbst dann nicht, wenn eine rechtliche Verpflichtung- beispielsweise auf Grund einer Notsituation- zur Leistung besteht, ebenso wenig wie zum Einen eine sittliche Pflicht besteht, der Ehegattin (zB durch Übernahme von Sicherheiten) die Aufnahme…
…sich die Bw aus freien Stücken entschlossen hat. Auch unter dem Aspekt einer tatsächlichen Ersatzerbenberufung ergäbe sich keine andere Beurteilung, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes niemand durch tatsächliche oder rechtliche Gründe gezwungen ist, eine Erbschaft anzutreten, eine Erbserklärung bestimmten Inhaltes abzugeben und damit verbundene…
…Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen die Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Fest steht, dass der Bw. im Jahre 1992 für einen der Y-GmbH gewährten Kredit die Haftung als Wechselbürge übernommen hat. Als…
…führte die Bw. aus, sie könne sich aus rechtlichen und sittlichen Gründen ihrer Bürgschaft bei den Banken nicht entziehen, da sie nicht für die Verbindlichkeiten der Y-GmbH (an der sie nicht beteiligt gewesen sei und in der sie nicht gearbeitet habe), sondern als Ehefrau…
…| | Anteil Bw.: | 20.110,39 : 29.780,25 x 100 = 67,53% von 12.060,00 = | 67,53% 8.144,12 € Abschließend sei an dieser Stelle noch zur gesetzlichen Unterhaltspflicht (damit auch zur Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen) erwähnt…
…liegen können. Auf Grund des damaligen Alters der Tochter konnten rechtliche Gründe nicht dagegen stehen, mit der Mutter mitzuziehen. Der Berufungswerber verweist auch lediglich darauf, dass ihm ein Umstieg in das österreichische Schulsystems auf Grund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme und der mangelnden Sprachkenntnisse unzumutbar erschien. Nach…
…rückerstattet habe. Im Übrigen habe die von der Bw. gegen die T-GmbH erhobene Klage seinerzeit andere rechtliche Gründe als Ursache gehabt: die Bw. habe an die T-GmbH verschiedene Bauleistungen erbracht, welche diese vorläufig nicht bezahlt habe. Dadurch sei es zu einem Prozess und…
…Diese gesetzliche Bestimmung sieht im Hinblick auf die Mehraufwendungen, die dem Steuerpflichtigen durch die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (iSd § 106) aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen, den Abzug eines monatlichen Pauschbetrages vom Einkommen vor, der auch während der Schul- oder Studienferien zusteht. Ist ein Kind unter…
…Belastung nicht anerkannt, da diese "weder aus tatsächlichen, rechtlichen noch sittlichen Gründen zwangsläufig erwachsen" seien. In ihrer Berufung vom 19.10.2009 beantragt die Bw., die angeführten Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen und begründet dies wie folgt: "Gegen den mir am 07. Oktober 2009 zugekommenen…
…außergewöhnliche Belastung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung auferlegen. Sittliche Gründe können nur aus dem Verhältnis zu anderen Personen erwachsen. Unterhaltsleistungen kommen nun zwar als Leistungen zufolge der rechtlichen Unterhaltspflicht zwischen bestimmten nahen Angehörigen als auch als Leistungen infolge einer sittlichen Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung in…
…auf Grund der zum Teil fehlenden Dokumentation wurde jedoch eine Kürzung der Pauschalen vorgenommen. Nach dem Grundsatz des Fremdverhaltensgrundsatzes ist die von der Bw. vorgenommene, an die geänderte Auftragsstruktur als auch rechtliche Struktur der deutschen Gesellschaft angepasste Weiterverrechnung von Personalaufwand und Material- und Leistungseinsatz als…
…Umbau des PKW für die Benutzung als Taxi vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit seien zudem rechtliche Gründe entgegengestanden. Der Bw. habe den Mercedes 200 jedenfalls zweifelsfrei wegen der beabsichtigten Aufnahme seiner unternehmerischen Tätigkeit erworben, die sich allerdings aus vom Bw. nicht verschuldeten Gründen verzögert habe…
…Bevor ihm die Leistung zufließt wird der schuldrechtliche Vertrag wieder aufgehoben, sei es, dass bestimmte rechtliche Gründe vorlagen, oder dass die Vertragsparteien erkannt hatten, dass das Finanzamt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen werde". In diesem von LANGE konkret zitierten Beispielsfall (der verblüffenderweise den oben dargestellten…
…als ungewöhnlicher Weg der geschäftlichen Beziehungen betrachtet werden. Eine derart umständliche und ungewöhnliche Gestaltung wäre steuerrechtlich nur dann unbeanstandet zu über- nehmen, wenn es dafür hinreichende außersteuerliche wirtschaftliche oder rechtliche Gründe gäbe. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine zu dieser Frage vom steuerlichen Vertreter…
…davon aus, dass die Gebietskrankenkasse die Patientenkosten für MRT-Untersuchungen tragen werde. Hiefür gab es sachliche und rechtliche Gründe und überdies Präzedenzfälle. Tatsächlich hat aber die Wiener Gebietskrankenkasse eine unmittelbare Kostenübernahme abgelehnt, weil mein neu angeschafftes Gerät im Großgeräteplan Wien nicht vorgesehen war. Um die…