RIS AI
4 378 Treffer151 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0394-W/02Anpassung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung der mit RV/0369-W/02 vom 24.7.2007 herabgesetzten Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…gemäß § 212a BAO ist nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Da die Berufungsentscheidung vom selben Tag den Rechtsgebührenbetrag herabsetzte, waren die Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages anzupassen. Im Übrigen war die Berufung gegen den Bescheid betreffend Aussetzungszinsen abzuweisen, da die Bw…

UFSW RV/1659-W/07Aussetzungszinsen nach Ablauf der Aussetzung wegen Berufungsvorentscheidung bei rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages nach Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind Aussetzungszinsen vor der Erlassung des diesen Antrag erledigenden Bescheides nicht festzusetzen…

UFSW RV/0162-W/07Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2008

…Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (…

UFSI RV/0330-I/05Aussetzungszinsen: Rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages iSd § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO bei Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben, so sind…

UFSW RV/0765-W/06Säumniszuschlag für vor Konkurseröffnung fällig gewesene Anspruchszinsen unter Berücksichtigung von Gutschriftszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2007

…231 ausgesetzt ist. Gemäß § 217 Abs. 8 lit. b BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Dies gilt sinngemäß für Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen…

UFSW RV/0170-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Erweist sich daher der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig bzw. wie im gegenständlichen Fall dargestellt wird als gemeinschaftsrechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird…

UFSW RV/0324-W/03Anpassung der Anspruchszinsen bei Herabsetzung der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Daraus ergibt sich, dass die Vorschreibung der Anspruchszinsen nicht erfolgreich mit dem Argument angefochten werden kann, dass der maßgebende Einkommensteuerbescheid inhaltlich…

UFSG RV/0472-G/10Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2011

…Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (beispielsweise durch Berufungsentscheidung: Ritz, BAO3, § 217 Tz 51) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Die Aussetzung der Einhebung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides ist möglich (vgl. Ritz, BAO3…

UFSG RV/0530-G/11Säumniszuschlag: Objektive Säumnisfolge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (beispielsweise durch Berufungsentscheidung: Ritz, BAO3, § 217 Tz 51) auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Die Aussetzung der Einhebung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides ist möglich (vgl. Ritz, BAO3…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Gemäß § 217 Abs. 8 BAO hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften und b) für Nachforderungszinsen (…

UFSS RV/0039-S/02Festsetzung von Stundungszinsen bei beantragter Berichtigung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2003

…hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Aufgrund der Änderung des § 212 Abs. 2 letzter Satz BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) hat, ab dem 30. Dezember 2000, die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages über Antrag des…

UFSW RV/2886-W/10Aussetzungszinsen nach Aufhebung der das Berufungsverfahren abschließenden Berufungsentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Wird einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben…

UFSW RV/1197-W/03Zahlungserleichterung, erhebliche Härte, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2003

…Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Abs.3 Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294), so steht dem…

UFSW RV/0034-W/08Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2010

…2007) worden sei. Gemäß § 217 Abs. 9 BAO werde der Antrag gestellt, die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung der zuerkannten oder verlängerten Zahlungsfrist vorzunehmen. Da § 217 Abs. 5 BAO darüber hinaus normiere, dass die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages nicht entstehe, soweit die Säumnis…

UFSL RV/0118-L/03Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…dass eine Regelung, wonach Anspruchszinsen-bescheide früher erlassene Anspruchszinsenbescheide unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages der Stammabgaben abändern oder an deren Stelle treten können, vom Gesetzgeber im Zusammenhang mit den Anspruchszinsen nicht in der Art normiert wurde. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und…

UFSZ2L ZRV/0098-Z2L/13Festsetzung einer Abgabenerhöhung im fortgesetzten Verfahren nach Inkrafttreten des § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.12.2013

…nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. (4) Im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Abgabenerhöhung unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (5) Unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR…

UFSZ2L ZRV/0097-Z2L/13Festsetzung einer Abgabenerhöhung im fortgesetzten Verfahren nach Inkrafttreten des § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.12.2013

…nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. (4) Im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Abgabenerhöhung unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (5) Unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR…

UFSZ2L ZRV/0099-Z2L/13Festsetzung einer Abgabenerhöhung im fortgesetzten Verfahren nach Inkrafttreten des § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.12.2013

…nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. (4) Im Falle einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Abgabenerhöhung unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. (5) Unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR…

UFSW RV/3344-W/12Säumniszuschlag wird mit Einwendung, der Grundlagenbescheid sei unrichtig sowie Festsetzungsverjährung sei eingetreten, bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013

…hat gemäß § 217 Abs. 8 BAO auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraus, sondern nur einer formellen, wobei die Stammabgaben…

UFSW RV/0442-W/13Neuberechnung der Aussetzungszinsen nach Herabsetzung des zu Grunde liegenden Abgabenbetrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2013

…Inhaltes: "Laut § 212a Abs. 9 hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages von Amtswegen zu erfolgen. Aufgrund des Bescheides vom 18.09.2012 kam es zu einer Herabsetzung der Abgabenforderung. Folglich wurden i.S.d…