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UFSW RV/2381-W/02Rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung bei einer GesnbR unter nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2003

…weshalb die Gewinnaufteilung ab 1998 im Gegensatz zu den Jahren ab 1991 bis 1997 geändert worden sei und es wurde unter Bezug auf das Erkenntnis VwGH 15.12.1987, 87/14/0163 mitgeteilt, dass die rückwirkende Änderung der Gewinnaufteilung unter nahen Angehörigen erst nach Ablauf…

UFSW RV/3288-W/10Ermittlung fremdüblicher Verkaufspreise für Pkw, Beweis von Reparaturkosten ist vom Abgabepflichtigen zu erbringen, Unternehmerlohn nicht absetzbar; Vertrag unter nahen Angehörigen, verspätete Mitteilung einer geänderten Gewinnverteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2011Teil 1/2

…Gewinnaufteilung 2005 laut "Gesellschafterbeschluss vom 31. Jänner 2005" sehe folgende Aufteilung unter Zugrundelegung der geleisteten Einlagen vor: | | 2005 | Dipl. Ing. WW | 72,53% | MW | 7,98% | Mag. MaW | 6,67% | RW | 12,20% | [Anmerkung…

UFSW RV/3336-W/02Änderung der Gewinnverteilungsabrede
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…ist der Gesellschaftsvertrag. Von dieser Vereinbarung können die Gesellschafter einvernehmlich durch Gesellschafterbeschluss abweichen. Voraussetzung für die steuerliche Wirksamkeit einer abweichenden Vereinbarung ist, dass diese auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen worden wäre und dem FA rechtzeitig bekannt gegeben wird. Eine rückwirkende Änderung der…

UFSW RV/3114-W/02Steuerliche Nichtanerkennung einer Gewinnverteilungsvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2007

…erfolgte eine Aufteilung der Anteile an den Einkünften an P.HL, an die GTHGmbH , an die Erben der am 8. November 2000 verstorbenen H.HL sowie an die HL Privatstiftung. Den Begründungausführungen des Bescheides ist zu entnehmen, dass eine rückwirkende Vereinbarung der Gewinnaufteilung im Steuerrecht…

UFSW RV/1876-W/06Vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern ohne zusätzliche Vereinbarung rückwirkend nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…seinerzeitigen steuerlichen Vertreters der Gesellschaft den Tatsachen entspricht. Der Unabhängige Finanzsenat folgt daher dieser Darstellung. Rechtliche Würdigung: Der auf Grund der Gewinnermittlungsvorschriften ermittelte Gewinn ist auf die Gesellschafter aufzuteilen. Grundlage dafür ist der Gesellschaftsvertrag (Doralt, EStG, § 23, Tz. 281). Eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung für…

UFSW RV/2724-W/08Geänderte Gewinnverteilung auf Grund geänderter Beteiligungsverhältnisse, Mitunternehmerstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2009

…in Geltung stehen. Weiters ist eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilung für bereits abgelaufene Wirtschaftsjahre laut ständiger Rechtsprechung des VwGH steuerlich nicht anzuerkennen (VwGH 3.10.1990, 90/13/0069, Doralt, EStG, § 23 Tz 287). Eine Änderung der Gewinnverteilung ist steuerlich frühestens für das Jahr wirksam…

UFSW RV/2062-W/10Nichthervorkommen neuer Tatsachen kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011Teil 2/2

…gilt aufgrund der Maßgeblichkeit selbstverständlich auch für das Steuerrecht. In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 3.5.1983 hält der VwGH fest, dass sogar eine rückwirkende Änderung des Beteiligungsverhältnisses am Verlust des gemeinschaftlichen Unternehmens gegenüber den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag und den Angaben in der Erklärung zur…

UFSG RV/0119-G/10Einzelunternehmen bzw. Mitunternehmerschaft im Bereich der Land- und Forstwirtschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…mwN). Rückwirkende Änderungen der Gewinnverteilung sind nach herrschender Rechtsauffassung für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2012, § 23 Rz 221, mwN). Vor diesem rechtlichen Hintergrund konnte der Berufung aber aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Was zunächst die Frage…

UFSW RV/1992-W/06Anspruch auf Vergabe einer UID-Nummer ab Setzung von Vorbereitungshandlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…mit, dass der Gesellschaftsvertrag mündlich vereinbart worden sei; die Frage der Gewinnaufteilung sei Teil des Gesellschaftsvertrages und somit obsolet. Am 4. Juli 2006 wurde dem beim Firmenbuch am 28. Juni 2006 eingelangten Antrag auf Änderung der Firmendaten mit der Eintragung des Firmennamens "Dr. Eul - 2412…

UFSW RV/2104-W/05Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn nicht feststeht, ob neue Tatsachen auch tatsächlich hervorgekommen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2007

…zumal eine Änderung eines solchen Bescheides nicht in Betracht komme. Die angefochtenen Bescheide waren somit ersatzlos aufzuheben. Mit dem Ausscheiden der Wiederaufnahmebescheide aus dem Rechtsbestand scheiden auch die Einkünftefeststellungsbescheide (Sachbescheide) vom 25.5.2004 sowie die berichtigten Sachbescheide vom 8.6.2004 aus dem Rechtsbestand…

UFSW RV/0776-W/09Der ursprüngliche Komplementär der berufungswerbenden KG schied erst fünf Jahre später als laut Gesellschaftsvertrag vereinbart aus der KG aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2009

…bei der (früheren) steuerlichen Vertretung am 24. September 2008 eingelangt und am 2. Oktober 2008 an die nunmehrige steuerliche Vertretung übermittelt, angeführt werde, dass sich keine Feststellungen ergeben hätten, die zur Änderung der ergangenen Bescheide führten. In der Anlage (F-Akt Bl 20ff/2006) werde…

UFSK RV/0272-K/06Vorliegen einer freiwilligen Buchführung, Anwendung der Pauschalierungsverordnung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.12.2008

…Erbringung von Dienstleistungen in Belangen des Unternehmens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Betriebsgegenstand.. . . . 11. Ergebnisermittlung Die Ermittlung des Jahresergebnisses ist nach den Grundsätzen des § 4 Absatz 1 Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung vorzunehmen. Die Aufstellung des Jahresergebnisses obliegt den…

UFSS RV/0229-S/02ErbSt- Besteuerung einer Dividendenausschüttung einer GmbH betreffend das vor dem Tode der Erblasserin und GmbH-Mitgesellschafterin endende Wirtschaftsjahr, für welches erst nach dem Todeszeitpunkt ein Gewinnfeststellungs-und verteilungsbeschluss gefasst worden war, zugunsten der Alleinerbin, welche jedoch zu keinem Zeitpunkt Gesellschafterin der GmbH war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2003

… 20 führt die Bw aus, dass Umfang und Zusammensetzung des Vermögens zum Zeitpunkt des Todestages zu beurteilen wären, sodass Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Todeszeitpunkt des Erblassers einträten, für die Erbschaftssteuer ohne Bedeutung seien. Zu den Ausführungen des Amtsbeauftragten in Bezug…

UFSW RD/0012-W/12Rechtsfolgenlose Grundlagenbescheide und Entscheidungspflichten der Abgabenbehörde I. Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…ein auf § 295 Abs 1 BAO idgF gestützter Sachbescheid nicht ergeht, weil der Grundlagenbescheid vor dem abgeleiteten Sachbescheid erlassen wurde. Nach ständiger VwGH-Rechtsprechung verbietet § 295 Abs 1 BAO idgF, aus Anlass einer Berufungsentscheidung eine neuerliche Abänderung - zwecks Korrektur einer Unrichtigkeit - vorzunehmen (siehe Ritz, BAO4, …

UFSW RV/4574-W/02Zulässigkeit eines Gewinnvorab zulasten eines Verlustes im Fall eines Kapitalkontenzusammenschlusses als Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung stiller Reserven iSd § 24 Abs 2 UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…von ATS 135.628.455,00, die nur diesem Grundstück zugerechnet werden müssen. Durch die Vereinbarung eines Gewinn- und Liquidationsvorabs in der Höhe der stillen Reserven des Grundstücks wird verhindert, dass sich die Steuerlast zu Lasten der anderen Gesellschafter verschiebt. Nur wenn die gesamten ATS…

UFSW RV/0351-W/061. Unterverpachtung eines Lokals zuerst an die eigene Tochter und danach an Familienfremde 2. Liebhaberei bei von vornherein zeitlich begrenzter erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit 3. Verständigung des Berufungswerbers von der Vorlage an den UFS verlängert die Verjährung 4. § 209a BAO verhindert nicht die Verjährung bei einem anderen Abgabepflichtigen 5. Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung 6. Inhalt einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.03.2013Teil 2/3

…Firmenbuch mit Gesellschaftsvertrag vom 26. Juli 1975 (damals noch unter einem anderen - chinesichen - Namen) gegründet. Die Tochter des Bw. war vom 4. März 1994 bis 24. April 1996 (Eintragung im Firmenbuch) einzige selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin und Gesellschafterin zu 25%, der Bw. war in derselben Zeit…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…aufgrund der Anwendung abgabenrechtlicher Bestimmungen ein Gewinn entstanden ist und eine Gewinnzuteilung an Dr. G in der Höhe erfolgt als ihm das Geld zugekommen ist. Aufgrund der, wie schon oben erwähnt, vorgenommenen Änderungen bei einzelnen Feststellungen ergeben sich gegenüber der Schlussbesprechnung auch Änderungen bei der…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…aufgrund der Anwendung abgabenrechtlicher Bestimmungen ein Gewinn entstanden ist und eine Gewinnzuteilung an Dr. G in der Höhe erfolgt als ihm das Geld zugekommen ist. Aufgrund der, wie schon oben erwähnt, vorgenommenen Änderungen bei einzelnen Feststellungen ergeben sich gegenüber der Schlussbesprechnung auch Änderungen bei der…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…aufgrund der Anwendung abgabenrechtlicher Bestimmungen ein Gewinn entstanden ist und eine Gewinnzuteilung an Dr. G in der Höhe erfolgt als ihm das Geld zugekommen ist. Aufgrund der, wie schon oben erwähnt, vorgenommenen Änderungen bei einzelnen Feststellungen ergeben sich gegenüber der Schlussbesprechnung auch Änderungen bei der…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…aufgrund der Anwendung abgabenrechtlicher Bestimmungen ein Gewinn entstanden ist und eine Gewinnzuteilung an Dr. G in der Höhe erfolgt als ihm das Geld zugekommen ist. Aufgrund der, wie schon oben erwähnt, vorgenommenen Änderungen bei einzelnen Feststellungen ergeben sich gegenüber der Schlussbesprechnung auch Änderungen bei der…