…Zuge des Berufungsverfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997, nicht entkräftet. In Umlegung der o.a. VwGH-Judikatur ist der gegenständliche Versicherungsvertrag als Einheit zu betrachten und auf Grund der eindeutig gegebenen privaten Komponente des Versicherungsvertrages dem privaten Lebensbereich zuzurechnen. Die vom Berufungswerber gebildeten Pensionsrückstellungen sind daher gem. …
…die Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten. Die persönlich private und die berufliche Ebene werden dabei in adäquater Weise gleichwertig miterfasst, da Menschen nur dann glücklich und zufrieden leben können, wenn ihr gesamtes Leben qualitätsvoll stattfindet und die einzelnen Lebensbereiche harmonisch aufeinander abgestimmt werden. Die S.-Schule…
…Gesetz die Einkommenserzielung (Ermittlung der Einkünfte) von der - steuerlich unbeachtlichen - Einkommensverwendung ab. § 20 gilt ohne Unterschied für alle Einkünfte. Auch die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für die die Digitalkamera ist bereits vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausführlich begründet worden. Wirtschaftsgüter des privaten Lebensbereiches, wie zB. Fotoapparat…
…und sie auch allenfalls Vorteile bei der Bewerbung für ihren nunmehrigen Posten hatte, die dort vermittelten Inhalte aber auch in großem Ausmaß für den privaten Lebensbereich vor allem in Hinblick auf Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung von Bedeutung sind. Der Coaching-Lehrgang beinhaltet somit ein typisches Mischprogramm…
…besuchten Seminare wurden nicht anerkannt. Nach Ansicht des Finanzamtes dienten sie vorwiegend der Persönlichkeitsentwicklung. Das dort vermittelte Wissen und das geübte Training seien allgemeiner Natur und ebensogut im privaten Lebensbereich wie auch im Berufsleben anwendbar. Eine spezielle berufspezifische Fortbildung sei nicht erkennbar. Aufwendungen des Arbeitnehmers…
…für eine Vielzahl von Berufen und auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind, sind die Kosten in der Gesamthöhe von € 1.713,10 der privaten Sphäre zuzurechnen und keineswegs als Werbungskosten abzugsfähig". Der Einkommensteuerbescheid vom 7.8.2006 erwuchs in Rechtskraft. Mit Schriftsatz…
…um die Vermittlung von Allgemeinwissen ohne speziellen beruflichen Bezug. In diese Richtung weist schon das Programm des Lehrganges selbst, in dem die Bedeutung wirtschaftlichen Wissens für Frauen in allen Lebensbereichen ("als Arbeitnehmerinnen, Unternehmerinnen, in privaten Beziehungen, als Konsumentinnen, als ehrenamtlich Tätige und als Bürgerinnen") hervorgehoben…
…auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit abgestellt, sondern auch von allgemeiner Art. Daraus lässt sich eine Bedeutung auch für den privaten Lebensbereich ableiten. Dies ist auch an den im Internet dargestellten Ausbildungsmodulen zu erkennen. Aus der Tätigkeitsbeschreibung der Berufungswerberin geht hervor, dass ihre berufliche Tätigkeit als…
…echtes Selbstwertgefühl und emotionale Intelligenz, die verbesserte Beziehungsfähigkeit zum eigenen Partner, den eigenen Kindern und Eltern. Diese Verhaltensweisen sind in vielen Berufen und in privaten Lebensbereichen von Nutzen, erfüllen aber auf Grund des allgemeingültigen Inhaltes (z.B. Meine Familie und Ich, Ich bin MeisterIn meines…
…zu ändern, zumal Fähigkeiten, wie sie in den genannten Seminaren vermittelt werden, etwa auf dem Gebiete der Kommunikation, in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind (vgl. VwGH 29. 1. 2004, 2000/15/0009 ). Außer Frage steht, dass in…
…2002 im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, das in den Seminaren vermittelte Wissen und das geübte Training seien allgemeiner Natur und ebenso im privaten Lebensbereich wie auch im Berufsleben anwendbar. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 14. November 2002 widerspricht der Berufungswerber dieser Ansicht…
…September 2002 die Anerkennung als Werbungskosten und führte als Begründung dazu aus: Die beantragten " Fortbildungskosten" konnten nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden, da das dort vermittelte Wissen und das geübte Training sowohl im privaten Lebensbereich als auch im Berufsleben anwendbar ist und somit gemäß …
…bisherigen Beruf noch um eine Ausbildung zu einem Beruf. Mangels Möglichkeit einer eindeutigen Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Nutzung sind die gesamten Aufwendungen den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. In der fristgerecht eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass diese Ausbildungen von ihrem Arbeitgeber verlangt worden sind…
…angeschaffte Literatur die Voraussetzung für eine Anerkennung als Werbungskosten aufweist. Da das Seminar im Wesentlichen der eigenen Persönlichkeitsentwicklung dient und die Fähigkeiten, die mit dem Besuch erworben werden, dem Menschen in allen Lebensbereichen, beruflich und privat, zu gute kommen, dies zeigt sich auch im Teilnehmerkreis…
…Kindergartenleiterin von großem Nutzen sei. Weiters sei es für die Arbeit als Kindergartenleiterin wichtig die eigene Person zu kennen und andere Menschen - sowohl das Team als auch die Eltern - in den verschiedensten Lebensbereichen zu unterstützen und zu begleiten. Die Bw. legte auch eine Beschreibung des…
…Bw. zwar wohl durchaus einzelne Impulse für seine berufliche Tätigkeit gewinnen konnte und er dadurch auch allenfalls Vorteile für seine Position als Projektleiter hatte, die dort vermittelten Inhalte aber in überwiegendem Ausmaß für den privaten Lebensbereich, vor allem in Hinblick auf Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung, von…
…2008 und in seiner Berufungsvorentscheidung vom 1. Juli 2008 vertretene Rechtsmeinung, dass eine Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Sphäre nicht möglich sei und daher die vermittelten Kenntnisse auch im privaten Lebensbereich angewendet werden bzw. von Vorteil sein könnten, da sich die Ausbildung auch an interessierte…
…diesem Punkt auf die ausführlichen, steuerlich abschlägigen Erläuterungen in der Berufungsvorentscheidung zu verweisen. Eine berufliche Notwendigkeit der DVD-Anschaffungen konnte nicht erkannt werden. Für die typischerweise dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Wirtschaftsgüter iPod nano und DVD´s kommt daher das in § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…woraus abgeleitet werden könne, dass das vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art sei. Das vermittelte Wissen und das geübte Training seien ebenso gut im privaten Lebensbereich wie auch im Berufsleben anwendbar. Eine spezielle berufsspezifische Fortbildung würde nicht vorliegen. Mit Eingabe vom 25. Februar 2008 wurde…
…Das Finanzamt begründete, dass das System des NLP eine Modellverbesserung des menschlichen Verhaltens und der menschlichen Kommunikation darstellt. Das vermittelte Wissen sei von allgemeinem Interesse und ebenso gut im privaten Lebensbereich als auch im Berufsleben anwendbar. Eine spezielle berufsspezifische Fortbildung sei nicht erkennbar, da diese…