…typischerweise einer privaten Neigung entspricht, hängt wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes ab. Im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft (hier: 1,8 ha) ist eine solche Betätigung zu sehen. Eine - an ihrer objektiven Ertragsfähigkeit zu messende - typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechende…
…VwGH teilt in diesem Zusammenhang die in der Literatur vertretene Ansicht, dass die Beurteilung, ob eine bestimmte Betätigung typischerweise einer privaten Neigung entspricht, wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes abhängt und daher ua. im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft jedenfalls eine solche Betätigung zu sehen…
…mit der beruflichen Tätigkeit wohl mittelbar bestätigt, zumal daraus nicht geschlossen werden kann, dass private Neigungen und Vorlieben durch kostenfreie Seminarbesuche vom Dienstgeber finanziert werden sollen. e) Die unbestreitbare Tatsache, dass ich bisher über ausreichende fachliche Fähigkeiten verfügt habe, meine vielfältigen dienstlichen Obliegenheiten ordnungsgemäß zu…
…dass das Bemühen, Einnahmen zu erzielen weggefallen sei und die Geschäftstätigkeit nur deshalb aufrecht erhalten werde, um die private Neigung zu befriedigen, Behörden mit Anträgen und Eingaben zu beschäftigen. Im Vorlageantrag vom 17.6.2008 legte die Bw dar, dass sie nach wie vor schriftstellerisch…
…ab. Zu den Ausgaben für die Lebensführung könnten auch solche für die Anschaffung von Luxuswirtschaftsgütern zählen, wenn deren Verkehrswert in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem praktischen Verwendungswert stehe und deren Anschaffung durch eine entsprechende private Neigung motiviert sei. Davon sei im gegenständlichen Fall auszugehen. Die…
…die vorwiegend im privaten Bereich getätigt werden. Tätigt aber eine Kapitalgesellschaft derartige Geschäfte, muss festgestellt werden, ob dadurch in erster Linie private Neigungen und Interessen der Gesellschafter befriedigt werden. - Die ersten vier und die letzten beiden Jahre der Geschäftstätigkeit schlossen bei den Devisentermingeschäften zwar mit…
…die eine umfassende - von der bisherigen Tätigkeit des Bw. als Vertreter deutlich sich unterscheidende - berufliche Qualifikation vermittelt und darüber hinaus keinerlei Hinweise vorliegen, die auf eine bloße private Neigung des Bw. deuten, sprechen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse mehr Gründe für die zukünftige tatsächliche Ausübung…
…von Einnahmenaussichten als Mitstreiter des Verlegers zu sehen, dem es auf Bezahlung seiner Leistungen "früher oder später" nicht vorrangig ankommt, deutlich. Darin ist eine typische private Neigung des Bw. zu erkennen, die den ungünstigen Ergebnisverlauf der Tätigkeit entscheidend beeinflusste. Wie bei dieser Sachlage der 1992 …
…Weiters werde angegeben, dass der Bw. auf Grund seiner Geschäftsführertätigkeit viele Kontakte in Osteuropa knüpfen konnte, weshalb davon auszugehen sei, dass die Reiseaktivitäten aus einer persönlichen Neigung herrühren würden, Kontakte herzustellen bzw. zu pflegen. Auf Grund dieser dargelegten Kriterien sei daher die Tätigkeit als Liebhaberei…
…Betriebes, um ihn der Familie zu erhalten, ist nicht als betriebliche Veranlassung zu qualifizieren (siehe auch BFH vom 24.8.2000, BStBl.2000 II 674). Die Neigung iSd § 1 Abs. 2 Z 2 LVO tritt bei Anlegen eines abstrakten, objektiven Maßstabes offensichtlich zu Tage. Nach…
…wobei sie im Gegensatz zur Meinung des Bw. zur Ansicht gelangte, die ausgeübte Tätigkeit eigne sich lediglich für die private Nutzung, weswegen sie einer Freizeitlandwirtschaft entspreche. 2. Streitjahre 1991-1994 Im Anschluss an eine Betriebsprüfung betreffend die Zeiträume 1991 bis 1994 ergingen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide…
…Veranlagungen würden solange vorläufig erfolgen, bis Gewissheit bestehe, ob eine Einkunftsquelle vorliege - mit der Annahme, dass der Kauf der Verlassenschaft privat veranlasst sei. Der Verlust sei daher auszuscheiden. Das Finanzamt erließ in der Folge am 25. Oktober 2010 den Einkommensteuerbescheid 2009 vorläufig. Der vom Bw…
…Ganz offensichtlich wurde dabei versucht, private Interessen der Wohnversorgung der Töchter ebenso wie der Schaffung von Privatvermögen der Bw. unter maximaler Zuhilfenahme öffentlicher Mittel (der Fördermittel des Landes ebenso wie der Lukrierung von Steuervorteilen im Wege der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges aber auch durch Verlustausgleich mit…
…hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Je mehr sich hingegen eine Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen bzw. Neigungen eignet, desto höher muss die Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung sein (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller…
…sogar vorausgesetzt. Als Klassenvorstand sei sie besonders herausgefordert, Unterrichtsprinzipien wie soziales Lernen, eigenverantwortlichen Umgang mit den Pflichten, Neigungen und Zielen anzuregen. Selbstmanagement werde immer entscheidender um am Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein. Dafür eigne sich, neben der eigenen Klassenstunde, wo sie Arbeitsformen und Motivationstechniken umsetzen dürfe…
…zitierten Erkenntnis in Einklang mit der hA seine Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht, dass die Beurteilung, ob eine bestimmte Betätigung typischerweise einer privaten Neigung entspricht, wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes abhängt und ua. im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft eine solche Betätigung zu sehen ist…
…verbessert. Letztlich ist aber zu fragen, inwieweit der Berufungswerber die von ihm als Werbungskosten für die Fluglehrerausbildung nur auf sich genommen hat, um Neigungen nachzugehen, die ihre Ursache in der privaten Lebensführung haben und deshalb den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 EStG zuzuordnen sind.…
…somit nichts zu gewinnen. Ein Blick auf sämtliche Vermietungen der Bw. macht vielmehr noch deutlicher, dass private Motive bei der Bewirtschaftung ihres Immobilienbesitzes eine vorrangige Bedeutung gespielt haben, insbesondere in Bezug auf das Wohnhaus. Dagegen ist nichts einzuwenden, solange derartige Motive der fremdüblichen Ausgestaltung wirtschaftlicher…
…mangels Vorliegens überhaupt einer Betätigung zur Erzielung von Einkünften, eben nicht (Standpunkt der Amtspartei, in der mündlichen Berufungsverhandlung eingeschränkt auf das Vorliegen von privat motivierter Liebhabereibetätigung). Bis 1996 verzeichnete der Bw folgende Betriebsergebnisse aus Weinbau (in ATS): | | 1981 | 1982 | 1983…
…des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellt. Bei Bildungsmaßnahmen, die in gleicher Weise dem Beruf dienen wie der privaten Lebensführung, die aber in besonderem Maße einer privaten Neigung entsprechen können, ist aber auch die berufliche Notwendigkeit zu prüfen (vgl. Zorn in Hofstätter/ Reichel…