…iSd. § 1 Abs. 1 LVO. Art und Umfang der von der Bf. entfalteten Betätigung als Wünschelrutengeherin sprechen sohin klar dafür, dass diese ihre Wurzel in einer in der privaten Lebensführung begründeten Neigung findet. 2. Zur (fehlenden) objektiven Ertragsfähigkeit: 2.1. Bei einer unter § 1 Abs…
…typischerweise einer privaten Neigung entspricht, hängt wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes ab. Im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft (hier: 1,8 ha) ist eine solche Betätigung zu sehen. Eine - an ihrer objektiven Ertragsfähigkeit zu messende - typischerweise einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung entsprechende…
…VwGH teilt in diesem Zusammenhang die in der Literatur vertretene Ansicht, dass die Beurteilung, ob eine bestimmte Betätigung typischerweise einer privaten Neigung entspricht, wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes abhängt und daher ua. im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft jedenfalls eine solche Betätigung zu sehen…
…mit der beruflichen Tätigkeit wohl mittelbar bestätigt, zumal daraus nicht geschlossen werden kann, dass private Neigungen und Vorlieben durch kostenfreie Seminarbesuche vom Dienstgeber finanziert werden sollen. e) Die unbestreitbare Tatsache, dass ich bisher über ausreichende fachliche Fähigkeiten verfügt habe, meine vielfältigen dienstlichen Obliegenheiten ordnungsgemäß zu…
…Verkauf von Fohlen und die Einstellung von Pferden durch Dritte im Urteil erkannt werden kann. Naturgemäß entspricht ein solcher Betrieb im Hinblick auf die Möglichkeit der Nutzung des Betriebs für Zwecke der Freizeitgestaltung viel mehr einem Wirtschaftsgut mit privater Neigung. Im Spruch vom 11.10…
…dass das Bemühen, Einnahmen zu erzielen weggefallen sei und die Geschäftstätigkeit nur deshalb aufrecht erhalten werde, um die private Neigung zu befriedigen, Behörden mit Anträgen und Eingaben zu beschäftigen. Im Vorlageantrag vom 17.6.2008 legte die Bw dar, dass sie nach wie vor schriftstellerisch…
…von Kunden, die am Erwerb eines Z Sportwagens interessiert seien und damit auch eine Geschäftsankurbelung bei der P. GmbH. Daher spiele die private Neigung für die Ausübung der Rennfahrertätigkeit keine Rolle. Zudem erwähnten die Liebhabereirichtlinien im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2…
…werden kann, ist nachvollziehbar und kommt diesem Vorbringen Berechtigung zu. Bei einer wirtschaftswissenschaftliche Managementausbildung mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement ist nicht davon auszugehen, dass eine Freizeitnutzung oder private Neigung im Vordergrund steht. Die Bf. hat sich bei sechs potentiellen Arbeitgebern nach Abschluss ihres Masterstudiums beworben. Die Bf…
…ab. Zu den Ausgaben für die Lebensführung könnten auch solche für die Anschaffung von Luxuswirtschaftsgütern zählen, wenn deren Verkehrswert in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem praktischen Verwendungswert stehe und deren Anschaffung durch eine entsprechende private Neigung motiviert sei. Davon sei im gegenständlichen Fall auszugehen. Die…
…die vorwiegend im privaten Bereich getätigt werden. Tätigt aber eine Kapitalgesellschaft derartige Geschäfte, muss festgestellt werden, ob dadurch in erster Linie private Neigungen und Interessen der Gesellschafter befriedigt werden. - Die ersten vier und die letzten beiden Jahre der Geschäftstätigkeit schlossen bei den Devisentermingeschäften zwar mit…
…die eine umfassende - von der bisherigen Tätigkeit des Bw. als Vertreter deutlich sich unterscheidende - berufliche Qualifikation vermittelt und darüber hinaus keinerlei Hinweise vorliegen, die auf eine bloße private Neigung des Bw. deuten, sprechen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse mehr Gründe für die zukünftige tatsächliche Ausübung…
…von Einnahmenaussichten als Mitstreiter des Verlegers zu sehen, dem es auf Bezahlung seiner Leistungen "früher oder später" nicht vorrangig ankommt, deutlich. Darin ist eine typische private Neigung des Bw. zu erkennen, die den ungünstigen Ergebnisverlauf der Tätigkeit entscheidend beeinflusste. Wie bei dieser Sachlage der 1992 …
…Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher und…
…Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder eine gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher…
…Risikogeschäften sei zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder eine gesellschaftsrechtliche sei. Es sei dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher…
…der angestrebten Tätigkeit erforderlich, eine private Veranlassung für die Bildungsmaßnahme kann unter dieser Voraussetzung nicht angenommen werden. Nur bei Umschulungsmaßnahmen für einen fremden, mit dem ausgeübten nicht verwandten Beruf wird hinterfragt, ob private Neigungen und Interessen für die Umschulung im Vordergrund stehen, da diese auf…
…dass es betriebliche und eben keine privaten (Anmerkung: auf die Bf. bezogen: keine in der Gesellschaftersphäre gelegenen Gründe) waren, das Fahrzeug zu erwerben…. Hinzu kommt, dass bei einer typisierenden Betrachtungsweise der Erwerb eines Oldtimers vornehmlich private Interessen und Neigungen des Unternehmens berührt… (Rz…
…auch keine Teams zu sponsern. Die belangte Behörde trat den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht entgegen. Dass private Gründe und Neigungen oftmals die Berufswahl beeinflussen können, steht mit der allgemeinen Lebenserfahrung im Einklang und wird auch vom Bundesfinanzgericht nicht in Abrede gestellt. Daraus lässt sich jedoch…
…ist, private Interessen und Neigungen zu analysieren, zu fördern und letztendlich auszubauen (s. Programmpunkte wie Selbst- und Fremdeinschätzung, Interviewtraining, Kommunikation, Kontaktgespräche, Vorstellungsgespräche udgl.). Damit tangieren die vermittelten Inhalte unzweifelhaft auch die private Lebensführung und stellen somit einen steuerlich unbeachtlichen Mischaufwand dar. Zu prüfen bleibt letztendlich…
…S. 622). Die Intensität der Nachweisführung muss umso höher sein, je mehr sich die Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen oder Neigungen eignet. Eine besondere Nachweisführung ist nach den LStRL dann notwendig, wenn die derzeitige Einkünfteerzielung nicht gefährdet oder die Umschulung keine…