…lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 8 Abs…
…Dieser Mehrbetrag wurde innerhalb offener Nachfrist bis zum 08.01.2001 nicht entrichtet. Durch den Erstsenat wurden an Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend April und Mai 2000 lediglich S 971.554,-- vorgeworfen. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juni 2000 wurde rechtzeitig entrichtet. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2000 wäre…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Linz fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Kapitalertragsteuern in Höhe von ATS 100.000,00 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt entgegen der…
… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2006 bis Dezember 2007 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 50.221,92 (01-12/06 jeweils € 1.639,39 und 01-12/07 jeweils € 2.545,77) bewirkt…
…dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2006 in Höhe von € 2.520,00 und für die Vorauszahlungszeiträume Jänner bis Oktober 2007 in Höhe von € 7.451,07 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dadurch Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
…sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgaben von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs…
…und Strafe dahingehend abgeändert, dass I.1. B betreffend das Veranlagungsjahr 2004 die Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.782,92 und an Einkommensteuer in Höhe von € 6.778,26 zu bewirken versucht und diesbezüglich eine versuchte Hinterziehung gemäß § 33 Abs.1…
…Wahrnehmender der steuerlichen Interessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei war gemäß …
…die verfahrensgegenständliche planmäßige Abgabenvermeidung des Beschuldigten in ihrer Gesamtheit als durchaus eine budgetäre Wirkung habende Verfehlungen mit ausreichenden Sanktionen zu bedenken sind, welche andere potentielle Finanzstraftäter in der Lage (hier:) des Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Ausgehend von einem Verkürzungsbetrag in Höhe…
…des genannten Finanzamtes vorsätzlich als verantwortlicher Unternehmer unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen [ergänze: Anzeige-,] Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren [gemeint: betreffend die Veranlagungsjahre] 1995 bis 2000 eine Verkürzung an bescheidmäßig festzusetzender Umsatzsteuer in Höhe von [insgesamt umgerechnet] € 22.528,59 [tatsächlich ATS 310.000,--…
…anhängige Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes, sie habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1994 bis 1997 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von (umgerechnet) € 67.900,-- bewirkt, indem sie entsprechende Erlöse aus…
…Finanzamtes Steyr (nunmehr: Kirchdorf Perg Steyr) in den Jahren 1992 bis 1997 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1990 bis 1996 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 265.149,-- (1990 ATS 29.154,-- + 1991 ATS 54.026,-- + 1992…
…Spittal Villach) als Abgabepflichtige vorsätzlich a.) unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 2000 bis 2002 betreffend die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von S 57.000,00 (1998: S 12.000,-- + 1999: S 30.000,-- + 2000…
…eine Abgabenverkürzung bewirkt, und durch den Verkauf der og. 206 Stück Zigarren der Vergleichsmarke Juan Clemente Rothschild in Österreich fahrlässig die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt (Verkürzungsbetrag an Tabaksteuer: € 168,15; Bemessungsgrundlage gemäß § 44…
…hätte die Bw. auch die Möglichkeit gehabt eine freiwillige Weiterversicherung abzuschließen oder sich bei ihrem Ehegatten mitversichern zu lassen. Die Auffassung, dass ein geschicktes planmäßiges Vorgehen der Bw. vorliege, um die jeweils günstigste Situation als gewerblicher Vermieter oder Privatvermieter widerrechtlich auszunützen, ist daher nicht richtig…
…Sondertilgungen seien dadurch definiert, dass es sich um nicht planmäßige Tilgungen der Fremdmittel handeln würde. Wenn jedoch der Fremdmittelabbau Teil eines von Anfang an bestandenen Planes der wirtschaftlichen Tätigkeit gewesen sei und dies auch nach außen dokumentiert worden sei, so sei dieser Fremdmittelabbau auch bei…
… 12 Abs. 1 UStG 1994 an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der X-GmbH - in Verkürzung des Zahlungsweges - an die A GmbH geleisteten Zahlungen sind gem. § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 als Entgelt von dritter…
…fehlt es somit nach § 12 Abs. 1 UStG 1994 an einer wesentlichen Voraussetzung für die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus den Errichtungskosten. Die von der X-GmnbH - in Verkürzung des Zahlungsweges - an die A GmbH geleisteten Zahlungen sind gem. § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994…
…sowie die Kontoauszüge über den Wohnbausparkredit und teilte ergänzend mit, dass der Kredit eine Laufzeit von 25 Jahren mit Option auf Verkürzung und das vom Käufer der Wohnung übernommene Bauspardarlehen eine ursprüngliche Laufzeit von 295 Monaten gehabt hätten. Die Wohnung sei zu 80% fremdfinanziert worden.…
…Jänner 08 und Februar 08 jeweils 3,2%; März 08: 3,5%). Das Finanzamt unterstelle eine durch willkürliche Verkürzung des Beobachtungszeitraumes herbeigeführte Wertanpassung von 2%, was den heute zu erwartenden Inflationsraten widerspreche und daher jedenfalls sachlich unrichtig sei. Zinsen Es sei gelungen, eine Zinsbewirtschaftung anzuwenden…