…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche Abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…ersetzen. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die bislang finanzbehördlich unbescholtene Bw. verfüge über kein Einkommen und kein Vermögen. Sie sei persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. B&I.C.KG gewesen. Entgegen der die Bw. diesbezüglich treffenden und ihr auch bekannten Verpflichtung habe…
…KEG zu gründen und sich als persönlich haftende Gesellschafterin registrieren zu lassen. In weiterer Folge wurde das Etablissement in R. 22, P. unter der Firma M. KEG von Mai 2003 - Jänner 2004 betrieben. Wie bereits erwähnt und auch vor der Finanzbehörde persönlich zu Protokoll gegeben…
…161, 128 UGB ergebende, Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KEG hingewiesen worden wäre. Diese Berufung wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 18.03.2010 als unbegründet ab und führte in der Begründung dazu im Wesentlichen aus, dass die Gebührenschuld…
…der Gewinnanteile an der Bw. zuzurechnen waren. Die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin blieben mit 4% unverändert. Gleichzeitig räumte AC dem ausscheidenden Kommanditisten WK entgeltlich gegen Bezahlung von öS 1.- ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht an dessen ehemaligem Mitunternehmeranteil von 48% ein. Der Fruchtgenussberechtigte verstarb im Jänner…
…Mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Juni 1996 wurde die Firma X KEG gegründet. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte mit Beschluss vom 27. Juni 1996. Am 25. Juli 2001 erfolgte die Umwandlung in eine OEG. Der Berufungswerber fungierte seit 28. Juni 1996 als persönlich haftender Gesellschafter…
…Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 111 wurde die Bw (Berufungswerberin), eine Kommanditgesellschaft, gegründet. Einziger Kommanditist war A. Gegenstand des Unternehmens war die Fortführung der vom Kommanditisten zuletzt betriebenen C F in D. Nach Punkt 3 des Gesellschaftsvertrages vom 10. Mai 1993 ist persönlich haftende Gesellschafterin die…
…23. März 2006 mangels Vermögens abgewiesen und die Gesellschaft aufgelöst wurde, weshalb von der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben zweifelsfrei auszugehen war. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes ist jedoch der Einwand der Bw., dass zwischen ihr als persönlich haftender Gesellschafterin und dem Kommanditisten Z.G. eine…
…Juni 1996. Am 25. Juli 2001 erfolgte die Umwandlung in eine OEG. Der Berufungswerber fungierte in der Zeit vom 3. November 1999 bis 2. August 2001 als persönlich haftender Gesellschafter. Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 12. September 2001, eingetragen am 13. September 2001, wurde…
…bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haften gemäß § 12 BAO persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Vom Haftungstatbestand des § 12 BAO werden Gesellschafter der Personengesellschaften nach dem UGB (OG…
…von der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung der Bw. nach § 12 BAO Abstand genommen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter als solche Abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der…
…2 (1) Die Vertragsteile kommen überein, dass die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin KBGmbH aus der BGmbH&CoKG ... ausscheidet. Da aufgrund dieses Ausscheidens die KBGmbH&CoKG als alleinige Gesellschafterin verbleiben würde, hat dies zwingend die Auflösung der BGmbH&CoKG zur Folge. (2) Die vertragsschließenden Parteien kommen…
…gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
… 273 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der BerufungswerberIn handelt es sich um eine GmbH & CoKG, bei welcher die Gesellschafterin_A als persönlich haftende Gesellschafterin sowie Person_A und Person_B als Kommanditisten beteiligt waren. Mit Einbringungsvertrag vom 19. Dezember 2005 brachten die…
…Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag ua. Maschinen- und Anlagebau sowie Handel mit Waren aller Art ist, ist selbst nicht operativ tätig, sondern übt die auch im Gesellschaftsvertrag als weiteren Unternehmensgegenstand angeführte Geschäftsführung für die Fa. V-GmbH&CoKG, an der sie als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist…
…Argument für eine Haftung sprechen würde". Aber auch Haftungstatbestände nach der BAO würden ausscheiden, da für die Nichtentrichtung von Abgaben, die nach dem Ausscheiden des persönlich haftenden Gesellschafters entstanden seien, eine "Verschuldenshaftung im Sinne des § 9 BAO" begrifflich ausscheide. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Jahreserklärung…
…Dezember 2003 vorgeschrieben, womit der Abgabenrückstand auf insgesamt 28.865,15 € anwuchs. Die Vorschreibung dieser Vollstreckungsgebühren blieb ebenfalls unbekämpft. In Ansehung dieser Verfahrensergebnisse forderte das Finanzamt sämtliche eingangs dieser Entscheidung namentlich angeführten persönlich haftenden Gesellschafter der KEG, also auch den Berufungswerber, je mit Schreiben…
…Bw) ist eine Kommanditgesellschaft an der im Jahr 1996 eine GmbH mit 54 % (G1) und eine natürliche Person mit 45 % (N1) als persönlich haftende Gesellschafter sowie eine weitere natürliche Person mit 1 % (N2) als Kommanditist beteiligt war. Im Streitjahr 1997 veräußerte die Komplementär-GmbH (54 %)…
…eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Die Bw. fungierte im Zeitraum 29. Jänner 1999 bis 13. Oktober 1999 und ab 3. Juli 2003 bis zur Konkurseröffnung als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der…