…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche Abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…ersetzen. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die bislang finanzbehördlich unbescholtene Bw. verfüge über kein Einkommen und kein Vermögen. Sie sei persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. B&I.C.KG gewesen. Entgegen der die Bw. diesbezüglich treffenden und ihr auch bekannten Verpflichtung habe…
…Die Stellung des Bf. als persönlich haftender Gesellschafter, welche gemäß dem vorliegenden Firmenbuchauszug im Zeitraum Datum2 bis Datum3 bestand, wurde nicht bestritten und steht daher zweifeslfrei fest. Unbestritten ist auch, dass die Abgabenbescheide der OG zugestellt wurden. Besteht der rechtliche Status eines Gesellschafters, so vermag …
…KEG zu gründen und sich als persönlich haftende Gesellschafterin registrieren zu lassen. In weiterer Folge wurde das Etablissement in R. 22, P. unter der Firma M. KEG von Mai 2003 - Jänner 2004 betrieben. Wie bereits erwähnt und auch vor der Finanzbehörde persönlich zu Protokoll gegeben…
…161, 128 UGB ergebende, Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KEG hingewiesen worden wäre. Diese Berufung wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 18.03.2010 als unbegründet ab und führte in der Begründung dazu im Wesentlichen aus, dass die Gebührenschuld…
…der Gewinnanteile an der Bw. zuzurechnen waren. Die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafterin blieben mit 4% unverändert. Gleichzeitig räumte AC dem ausscheidenden Kommanditisten WK entgeltlich gegen Bezahlung von öS 1.- ein lebenslängliches Fruchtgenussrecht an dessen ehemaligem Mitunternehmeranteil von 48% ein. Der Fruchtgenussberechtigte verstarb im Jänner…
…Mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Juni 1996 wurde die Firma X KEG gegründet. Die Eintragung in das Firmenbuch erfolgte mit Beschluss vom 27. Juni 1996. Am 25. Juli 2001 erfolgte die Umwandlung in eine OEG. Der Berufungswerber fungierte seit 28. Juni 1996 als persönlich haftender Gesellschafter…
…Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 111 wurde die Bw (Berufungswerberin), eine Kommanditgesellschaft, gegründet. Einziger Kommanditist war A. Gegenstand des Unternehmens war die Fortführung der vom Kommanditisten zuletzt betriebenen C F in D. Nach Punkt 3 des Gesellschaftsvertrages vom 10. Mai 1993 ist persönlich haftende Gesellschafterin die…
…23. März 2006 mangels Vermögens abgewiesen und die Gesellschaft aufgelöst wurde, weshalb von der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben zweifelsfrei auszugehen war. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes ist jedoch der Einwand der Bw., dass zwischen ihr als persönlich haftender Gesellschafterin und dem Kommanditisten Z.G. eine…
…Juni 1996. Am 25. Juli 2001 erfolgte die Umwandlung in eine OEG. Der Berufungswerber fungierte in der Zeit vom 3. November 1999 bis 2. August 2001 als persönlich haftender Gesellschafter. Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 12. September 2001, eingetragen am 13. September 2001, wurde…
…mit dem Sitz in Salzburg, Geschäftsanschrift Adr.1 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin sind Frau Y und Frau Z . Letztere fungiert als reine Arbeitsgesellschafterin und hält keine Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft. Wirtschaftlich betrachtet kommt das Vermögen der W-OG sohin Y zu. Entsprechend der nachstehenden Bestimmungen…
…bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit haften gemäß § 12 BAO persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Vom Haftungstatbestand des § 12 BAO werden Gesellschafter der Personengesellschaften nach dem UGB (OG…
…von der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung der Bw. nach § 12 BAO Abstand genommen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter als solche Abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der…
…2 (1) Die Vertragsteile kommen überein, dass die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin KBGmbH aus der BGmbH&CoKG ... ausscheidet. Da aufgrund dieses Ausscheidens die KBGmbH&CoKG als alleinige Gesellschafterin verbleiben würde, hat dies zwingend die Auflösung der BGmbH&CoKG zur Folge. (2) Die vertragsschließenden Parteien kommen…
…gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen…
…Kommanditistinnen je EUR 1.000,00 Haftungseinlage 5% des Jahresergebnisses zugewiesen. Zweitens wird das danach verbleibende Ergebnis der persönlich haftenden Gesellschafterin zugewiesen. Drittens kann die persönlich haftende Gesellschafterin einseitig eine zugunsten der Kommanditistin abweichende Zuweisung des Ergebnisses beschließen. Diese Zuweisung bindet nur für das Jahr…
…Geschäftsführer, so auch Herr h ausschließlich im Namen und für Rechnung der Arbeitgebergesellschaft ausgeführt. Gegenüber dritten Personen ist die Gesellschaft verantwortlich, so zB für Leistungsmängel, Gewährleistung und Schadensfälle. Zur Vertretung und Geschäftsführung ist allein die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet, nämlich die b. Die…
…den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen, ist die Zustimmung auch des anderen Gesellschafters erforderlich." Im Gesellschaftsvertrag der g vom 11. November 2000, abgeschlossen zwischen der d, h, sowie i wird unter Punkt 3.1. festgelegt, dass "Die Firma d persönlich haftende Gesellschafterin ist. Sie ist lediglich Arbeitsgesellschafterin…
…des Vergleichs). Unter Pkt. 5 wurde festgehalten, dass die Ehegatten jeweils persönlich haftende Gesellschafter der im Firmenbuch eingetragenen L OHG waren und Rochus L seinen Anteil an dieser OHG mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 an die Bf abgetreten hat. Unter Pkt. 6 wurde vereinbart…