…kann, wer in irgendeiner Weise aktiv tätig wird, also zB. die vom Schmuggler überbrachten Waren an sich nimmt und in seiner Wohnung verbirgt. Ein bloß passives Verhalten gegenüber dem Vorgehen des Vortäters erfüllt hingegen den Begriff des Verhehlens nicht. Derjenige, der beispielsweise bloß duldet, dass…
…September 2002 erstattete Vorbringen wiederholt. Ergänzend wurde ausgeführt, es sei offenkundig, dass sein pflichtwidriges, passives Verhalten nicht fortgesetzt werde. Auch seien die Vermögensverhältnisse des Bw. bei der Festsetzung der Zwangsstrafe nicht berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 erster Satz BAO…
…Bw. begründet die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und geht über den Rahmen einer normalen Vermögensverwaltung hinaus. Es wurde jenes Ausmaß eines passiven Verhaltens überschritten, das üblicherweise nur mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Es liegt daher ein Hotel und Gastgewerbetrieb in seiner Anfangsphase vor…
…Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen nicht entsprochen habe und sich auch bei dieser Behörde nicht mehr gemeldet habe. Da nach der Lebenserfahrung in derartigen Fällen mangelhafte Sprachkenntnisse und/oder eine gewisse Unbeholfenheit in behördlichen Angelegenheiten als mögliche Ursachen für passives Verhalten nicht gänzlich ausschließbar sind…
…noch hatte er die Möglichkeit, auf die Führung des Versicherungsgeschäfts durch den von ihm beauftragten Managing Agent Einfluss zu nehmen. Der Bw hat in Bezug auf die Führung des Versicherungsgeschäfts ein rein passives Verhalten gesetzt, welches eine gewerbliche Tätigkeit nicht zu begründen vermag (Doralt, Einkommensteuergesetz…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.Er war daher gemäß § 42 Abs.2 Z 1 VwGG aufzuheben." Meines Erachtens liegt keine Verwertung von Rechten, also ein passives Verhalten vor, sondern eine aktive freie Erfindertätigkeit. Eine Erfindertätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig. Dies gilt idR auch für Zufallserfindungen, weil sie…
…ausgenützt. Das Ausnützen eines bereits vorhandenen Irrtums ist jedoch nur dann tatbildlich, wenn es über ein rein passives Verhalten hinausgeht, wenn also ein Bestärken im Irrtum oder in der Unwissenheit vorliegt. Diesbezüglich hat die Bw über Vorhalt des UFS in ihrer Eingabe vom 20. Oktober…
…war. § 23 Abs.1 EStG definiert als kumulativ erforderliche Merkmale eines Gewerbebetriebes bzw. einer gewerblichen Tätigkeit eine selbständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte Betätigung. Ein rein passives Verhalten begründet keine gewerbliche Tätigkeit (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar § 23 Tz 14…
…Weise wieder aufzunehmen, nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich sei. Grundsätzlich begründe nur ein aktives Handeln einen Gewerbebetrieb. Liege aber bereits ein Gewerbebetrieb vor, so könne im Rahmen dieses Betriebes auch ein passives Verhalten zur gewerblichen Tätigkeit führen. Auf Grund der Subsidiaritätsklausel in § 27 (3), …
…folgender Schluss zu ziehen: Knapp vor der Veräußerung hat ein Teil der Gesellschafter nicht auf eine Bebauung und Vermietung der Gesellschaft gedrängt. Aus der Abnahme der Zahl an Gesellschaftern mit dem Drang nach Bebauung der Liegenschaft zum Zweck der Vermietung war das Verhalten von Gesellschaftern…
…Bitte geben Sie bekannt, wie die Abrechnung der Provisionszahlungen mit der Firma WP funktionierte, schildern Sie genau Ihre Tätigkeit und legen Sie die Abrechnungen der von der Firma WP erhaltenen Provisionen der Jahre 2006 bis 2008 vor. Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen, aus denen deren…
…Unterlagen beschlagnahmt werden, die beweisen, dass die Bw nicht nur offiziell Leistungen erhalten hat, sondern auch über Scheinkunden (Dummy) oder Hausverkauf Ware bezogen hat. Anhand der nachstehend angeführten Beweisaufnahme und Auswertung konnte seitens der PAST und der Systemprüfung Wien - Körperschaften festgestellt werden, dass folgende Vorgangsweise…
…Irrtum gilt, der ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet. Allerdings können auch bestimmte "passive" Verhaltensweisen einen Irrtum im Sinne von Art. 220 Abs.2 Buchst. b des Zollkodex der Gemeinschaft darstellen. Als passiver Irrtum der Zollbehörden im Sinne des Art. 220 Abs.2 Buchst. b…
…betreuen. Jede weitere finanzielle Belastung hätte jedoch den notwenigen Unterhalt des Bf. gefährdet, daher sei es ihm nicht möglich gewesen, einen professionellen Parteienvertreter zu beauftragen. Wenn aus dem rein passiven Verhalten des Bf. bedingter Vorsatz abgeleitet werden könnte, liegen ungünstigstenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…
…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…