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UFSL FSRV/0013-L/05Beschwerde gegen Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgabenhehlerei von Zigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)20.12.2005

…kann, wer in irgendeiner Weise aktiv tätig wird, also zB. die vom Schmuggler überbrachten Waren an sich nimmt und in seiner Wohnung verbirgt. Ein bloß passives Verhalten gegenüber dem Vorgehen des Vortäters erfüllt hingegen den Begriff des Verhehlens nicht. Derjenige, der beispielsweise bloß duldet, dass…

UFSF RV/0417-F/02Festsetzung einer Zwangsstrafe zur Erzwingung der Abgabenerklärungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2004

…September 2002 erstattete Vorbringen wiederholt. Ergänzend wurde ausgeführt, es sei offenkundig, dass sein pflichtwidriges, passives Verhalten nicht fortgesetzt werde. Auch seien die Vermögensverhältnisse des Bw. bei der Festsetzung der Zwangsstrafe nicht berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 erster Satz BAO…

UFSL RV/0238-L/11Betriebsverpachtung: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2013Teil 2/2

…Bw. begründet die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und geht über den Rahmen einer normalen Vermögensverwaltung hinaus. Es wurde jenes Ausmaß eines passiven Verhaltens überschritten, das üblicherweise nur mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Es liegt daher ein Hotel und Gastgewerbetrieb in seiner Anfangsphase vor…

UFSW RV/1853-W/12Abweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen nicht entsprochen habe und sich auch bei dieser Behörde nicht mehr gemeldet habe. Da nach der Lebenserfahrung in derartigen Fällen mangelhafte Sprachkenntnisse und/oder eine gewisse Unbeholfenheit in behördlichen Angelegenheiten als mögliche Ursachen für passives Verhalten nicht gänzlich ausschließbar sind…

UFSW RV/0357-W/021. Anerkennung von Verlusten aus einer Beteiligung an einem englischen Versicherungsunternehmen 2. AfA-Satz bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2005Teil 1/2

…noch hatte er die Möglichkeit, auf die Führung des Versicherungsgeschäfts durch den von ihm beauftragten Managing Agent Einfluss zu nehmen. Der Bw hat in Bezug auf die Führung des Versicherungsgeschäfts ein rein passives Verhalten gesetzt, welches eine gewerbliche Tätigkeit nicht zu begründen vermag (Doralt, Einkommensteuergesetz…

UFSL RV/1518-L/021. Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei KNOW-HOW-Abtretung und laufender Betreuung in Form von Beratungsleistungen (Entwicklungs- und "Erfindertätigkeit") 2. Anerkennung von Vorsteuer- und Betriebsausgabenpauschalierung 3. Kein Vertreterpauschale bei Geschäftsführertätigkeit 4. Ausbildungskosten - keine Werbungskosten (Pilotenschein) 5. Einbeziehung von ausländischen Einkünften für Zwecke der Progression
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.Er war daher gemäß § 42 Abs.2 Z 1 VwGG aufzuheben." Meines Erachtens liegt keine Verwertung von Rechten, also ein passives Verhalten vor, sondern eine aktive freie Erfindertätigkeit. Eine Erfindertätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig. Dies gilt idR auch für Zufallserfindungen, weil sie…

UFSL RV/0105-L/04Erfolgt die Herausgabe des Geschenkes aufgrund einer einvernehmlichen Regelung, kann eine Erstattung nicht begehrt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2005

…ausgenützt. Das Ausnützen eines bereits vorhandenen Irrtums ist jedoch nur dann tatbildlich, wenn es über ein rein passives Verhalten hinausgeht, wenn also ein Bestärken im Irrtum oder in der Unwissenheit vorliegt. Diesbezüglich hat die Bw über Vorhalt des UFS in ihrer Eingabe vom 20. Oktober…

UFSG RV/0044-G/02Kapitalhingabe mit (hoher) Fixverzinsung zur Finanzierung risikoreicher Geschäfte als bloße Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2004Teil 1/2

…war. § 23 Abs.1 EStG definiert als kumulativ erforderliche Merkmale eines Gewerbebetriebes bzw. einer gewerblichen Tätigkeit eine selbständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte Betätigung. Ein rein passives Verhalten begründet keine gewerbliche Tätigkeit (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar § 23 Tz 14…

UFSW RV/0171-W/02Wenn eine Wiederaufnahmeabsicht des Betriebes nach einem Brand nicht gegeben ist, liegt eine Betriebsaufgabe vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2003Teil 1/2

…Weise wieder aufzunehmen, nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich sei. Grundsätzlich begründe nur ein aktives Handeln einen Gewerbebetrieb. Liege aber bereits ein Gewerbebetrieb vor, so könne im Rahmen dieses Betriebes auch ein passives Verhalten zur gewerblichen Tätigkeit führen. Auf Grund der Subsidiaritätsklausel in § 27 (3), …

UFSW RV/2955-W/02Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern in Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2005Teil 2/2

…folgender Schluss zu ziehen: Knapp vor der Veräußerung hat ein Teil der Gesellschafter nicht auf eine Bebauung und Vermietung der Gesellschaft gedrängt. Aus der Abnahme der Zahl an Gesellschaftern mit dem Drang nach Bebauung der Liegenschaft zum Zweck der Vermietung war das Verhalten von Gesellschaftern…

UFSL RV/0367-L/10Liebhaberei bei einem Warenpräsentator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2012Teil 1/2

…Bitte geben Sie bekannt, wie die Abrechnung der Provisionszahlungen mit der Firma WP funktionierte, schildern Sie genau Ihre Tätigkeit und legen Sie die Abrechnungen der von der Firma WP erhaltenen Provisionen der Jahre 2006 bis 2008 vor. Bitte legen Sie sämtliche Unterlagen, aus denen deren…

UFSW RV/1667-W/021. Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen auf Grund von Schwarzeinkäufen 2. Schätzung wegen Nichtordnungsmäßigkeit der Bücher und Aufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2005

…Unterlagen beschlagnahmt werden, die beweisen, dass die Bw nicht nur offiziell Leistungen erhalten hat, sondern auch über Scheinkunden (Dummy) oder Hausverkauf Ware bezogen hat. Anhand der nachstehend angeführten Beweisaufnahme und Auswertung konnte seitens der PAST und der Systemprüfung Wien - Körperschaften festgestellt werden, dass folgende Vorgangsweise…

UFSZ2L ZRV/0216-Z2L/07Berechnung der Einfuhrabgaben für Waren, die nach passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden durch die Kombination von Differenzmethode und Mehrwertmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.12.2009Teil 1/2

…Irrtum gilt, der ein berechtigtes Vertrauen beim Abgabenschuldner begründet. Allerdings können auch bestimmte "passive" Verhaltensweisen einen Irrtum im Sinne von Art. 220 Abs.2 Buchst. b des Zollkodex der Gemeinschaft darstellen. Als passiver Irrtum der Zollbehörden im Sinne des Art. 220 Abs.2 Buchst. b…

UFSW FSRV/0034-W/06Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Schätzung der Jahresumsatzsteuer, Jahreserklärung nachgereicht, Krankheit, finanzielle Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.06.2007

…betreuen. Jede weitere finanzielle Belastung hätte jedoch den notwenigen Unterhalt des Bf. gefährdet, daher sei es ihm nicht möglich gewesen, einen professionellen Parteienvertreter zu beauftragen. Wenn aus dem rein passiven Verhalten des Bf. bedingter Vorsatz abgeleitet werden könnte, liegen ungünstigstenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…

UFSS RV/0551-S/11Avalprovision führt zu sonstigen Einkünften (§ 29 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…

UFSS RV/0473-S/11Besteuerung einer Avalprovision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…

UFSS RV/0155-S/12Besteuerung einer Avalprovision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…

UFSS RV/0486-S/11Besteuerung einer Avalprovision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…

UFSS RV/0487-S/11Besteuerung einer Avalprovision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…

UFSS RV/0474-S/11Besteuerung einer Avalprovision
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Keine gewerbliche Tätigkeit ist bei einer Duldungshandlung - einem rein passiven Verhalten - gegeben, wenn diese in keinem Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit steht. In diesem Fall könnten Einkünfte aus Leistungen nach § 29 vorliegen (vgl…