…kann, wer in irgendeiner Weise aktiv tätig wird, also zB. die vom Schmuggler überbrachten Waren an sich nimmt und in seiner Wohnung verbirgt. Ein bloß passives Verhalten gegenüber dem Vorgehen des Vortäters erfüllt hingegen den Begriff des Verhehlens nicht. Derjenige, der beispielsweise bloß duldet, dass…
…September 2002 erstattete Vorbringen wiederholt. Ergänzend wurde ausgeführt, es sei offenkundig, dass sein pflichtwidriges, passives Verhalten nicht fortgesetzt werde. Auch seien die Vermögensverhältnisse des Bw. bei der Festsetzung der Zwangsstrafe nicht berücksichtigt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 111 Abs. 1 erster Satz BAO…
…die Gewerblichkeit spricht auch der fehlende Einsatz von Fremdkapital, ein mangelnder zeitlicher Zusammenhang der Parifizierungen und der Verkäufe sowie eine lange Behaltedauer der Grundstücke (über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehend) und ein passives Verhalten des Verkäufers, wodurch er keine werbende Tätigkeit gegenüber der Allgemeinheit…
…um die Leistung zu erhalten. Begriff der Vermietung: Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und der nationalen Gerichte ist das das grundlegende Merkmal der Vermietung von Grundstücken, dass dem betreffenden Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung durch ein im wesentlichen passives Verhalten des Vermieters das…
…der Geschäftspartner sich als unehrlich erweist, so fällt dies unter das Unternehmerwagnis. Die Bf. ist ihrer Sorgfaltspflicht durch vorwiegend passives Verhalten (Kontaktaufnahme durch Gespräche in einem der Lokale der Bf, der Firmensitz des Unternehmers wurde nicht aufgesucht, keine Maßnahmen zur Überprüfung des Unternehmers) nicht gerecht…
…unzureichend Gebrauch gemacht wird, der Geschäftspartner sich als unehrlich erweist, so fällt dies unter das Unternehmerwagnis. Die Bf ist ihrer Sorgfaltspflicht durch vorwiegend passives Verhalten (Kontaktaufnahme durch Gespräche in einem der Lokale der Bf, der Firmensitz des Unternehmers wurde nicht aufgesucht, keine Maßnahmen zur Überprüfung…
…er von seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen, nahm aber billigend in Kauf, dass durch sein (passives) Verhalten Abgaben verkürzt werden. Bei der Strafzumessung waren als mildernd die Unbescholtenheit des Beschuldigten und seine wirtschaftlich schwierige Situation, als erschwerend hingegen kein Umstand zu werten. In Anbetracht dieser Strafzumessungsgründe erachtete…
…ist eine, nach zunächst zielgerichteten Vorbereitungshandlungen jahrelange Untätigkeit und weitgehend passives Verhalten der Bf. - marktgerechtes Verhalten im Hinblick auf angebotene Leistungen (§ 2 Abs 1 Z 4 LVO) Mangels Aufnahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, lässt sich ein marktgerechtes Verhalten in Bezug auf angebotene Leistungen nicht erschließen. Die…
…abgebildet und somit dem Finanzamt bekannt. a. Gegen die Gewerblichkeit spricht auch der fehlende Einsatz von Fremdkapital sowie eine lange Behaltedauer der Grundstücke (über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehend) und ein passives Verhalten des Verkäufers, wodurch er keine werbende Tätigkeit gegenüber der Allgemeinheit entfaltet…
…unzureichend Gebrauch gemacht wird, der Geschäftspartner sich als unehrlich erweist, so fällt dies unter das Unternehmerwagnis. Die Bf ist ihrer Sorgfaltspflicht durch vorwiegend passives Verhalten (Kontaktaufnahme durch Gespräche in einem der Lokale der Bf, der Firmensitz des Unternehmers wurde nicht aufgesucht, keine Maßnahmen zur Überprüfung…
…ersichtlich, dass sich derartige Betrugsunternehmen nach außen den Anschein der Seriosität geben, sodass den Behörden zunächst ohne nähere Kenntnis der tatsächlichen Sachverhalte das Agieren eines Betrugsunternehmens nicht auffällt. Der Bf ist dieser Sorgfaltspflicht durch vorwiegend passives Verhalten (Vermittlung durch einen Bekannten, ein pensionierter Baumeister, der…
…wurde. Für dieses Grundstück wurde am 20.10.2015 eine Bebauungsstudie durch die Fa. u ( v , h e) erstellt. Gegen die Beurteilung des gewerblichen Grundstückhandels würde ein passives - Verhalten des Verkäufers sprechen, wodurch er keine werbende Tätigkeit gegenüber der Allgemeinheit entfaltet (VwGH 13.9.2006…
…nationale Gebrauchszolltarif Unrichtigkeiten enthält, auf die sich die Partei verlässt, wie überhaupt bei Fehlauskünften oder falscher Rechtsanwendung durch eine zuständige Behörde. Es können aber auch "passive" Verhaltensweisen der Behörden einen anzuerkennenden (aktiven) Irrtum der Behörde darstellen. Das ist z.B. der Fall, wenn die Zollbehörde…
…Bw. begründet die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit und geht über den Rahmen einer normalen Vermögensverwaltung hinaus. Es wurde jenes Ausmaß eines passiven Verhaltens überschritten, das üblicherweise nur mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist. Es liegt daher ein Hotel und Gastgewerbetrieb in seiner Anfangsphase vor…
…Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen nicht entsprochen habe und sich auch bei dieser Behörde nicht mehr gemeldet habe. Da nach der Lebenserfahrung in derartigen Fällen mangelhafte Sprachkenntnisse und/oder eine gewisse Unbeholfenheit in behördlichen Angelegenheiten als mögliche Ursachen für passives Verhalten nicht gänzlich ausschließbar sind…
…noch hatte er die Möglichkeit, auf die Führung des Versicherungsgeschäfts durch den von ihm beauftragten Managing Agent Einfluss zu nehmen. Der Bw hat in Bezug auf die Führung des Versicherungsgeschäfts ein rein passives Verhalten gesetzt, welches eine gewerbliche Tätigkeit nicht zu begründen vermag (Doralt, Einkommensteuergesetz…
…Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.Er war daher gemäß § 42 Abs.2 Z 1 VwGG aufzuheben." Meines Erachtens liegt keine Verwertung von Rechten, also ein passives Verhalten vor, sondern eine aktive freie Erfindertätigkeit. Eine Erfindertätigkeit ist grundsätzlich nachhaltig. Dies gilt idR auch für Zufallserfindungen, weil sie…
…ausgenützt. Das Ausnützen eines bereits vorhandenen Irrtums ist jedoch nur dann tatbildlich, wenn es über ein rein passives Verhalten hinausgeht, wenn also ein Bestärken im Irrtum oder in der Unwissenheit vorliegt. Diesbezüglich hat die Bw über Vorhalt des UFS in ihrer Eingabe vom 20. Oktober…
…war. § 23 Abs.1 EStG definiert als kumulativ erforderliche Merkmale eines Gewerbebetriebes bzw. einer gewerblichen Tätigkeit eine selbständige, nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübte Betätigung. Ein rein passives Verhalten begründet keine gewerbliche Tätigkeit (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar § 23 Tz 14…
…Weise wieder aufzunehmen, nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich sei. Grundsätzlich begründe nur ein aktives Handeln einen Gewerbebetrieb. Liege aber bereits ein Gewerbebetrieb vor, so könne im Rahmen dieses Betriebes auch ein passives Verhalten zur gewerblichen Tätigkeit führen. Auf Grund der Subsidiaritätsklausel in § 27 (3), …