…Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften konnte daher mangels ordnungsmäßiger Zustellung nicht wirksam werden (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1989, Zl. 88/15/0131). Sohin waren die Berufungen der KEG und des 2. Bw., weil kein wirksam gewordener Bescheid…
…August 2005 bis April 2008 zurück. Die Zustellung des betreffenden Bescheides erfolgte mittels Hinterlegung am 25. Jänner 2010. Am 15. April 2010 brachte die Bw. für ihren Sohn A einen neuerlichen Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe ab August 2005 ein, wobei im Zuge der Klärung…
…oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem Depot oder die Übertragung auf ein anderes Depot, ausgenommen auf…
…Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum Juli 2001 bis Jänner 2010 für das Kind A, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die mittels Hinterlegung erfolgte Zustellung des…
…ab. Die Zustellung des betreffenden Bescheides erfolgte mittels RSb-Briefes am 4. Oktober 2011 an die Mitbewohnerin der Abgabestelle, Frau XXX (Mutter der Berufungswerberin). Am 9. November 2011 brachte die Berufungswerberin für ihren Sohn neuerlich einen Antrag auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe 2005 ein…
…Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss -abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem…
…Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…genannten Wirtschaftstreuhandgesellschaft am 3. Mai 2000 auch eine Zustellvollmacht erteilt. Mit Schriftsatz vom 23. Februar 2005 beantragte die Bw, die in den angeschlossenen Formularen näher spezifizierte Unternehmensgruppe nach § Abs. 8 KStG bescheidmäßig festzustellen. Aus den vorgelegten Anträgen und Firmenbuchauszügen ist ersichtlich, dass die Bw der…
…Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…fand beim Bw. eine Betriebsprüfung statt. Dabei wurden folgende Feststellungen getroffen: Stand des Verfahrens Die Jahre 1990, 1991 sind rechtskräftig veranlagt. 1992: Infolge der Nichtabgabe der Steuererklärungen wurden die Besteuerungsgrundlagen dieses Jahres von der Vlg. mit Bescheiderlassung vom 23.9.1994 im Sinne des § 184…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Telefax vom 12. März 2009 bekannt, dass ihrerseits keinerlei Vertretungshandlungen erfolgen werden und demzufolge das Ersuchen ergehe, von einer Zustellung von Schriftstücken an ihre Person Abstand zu nehmen, sondern diese vielmehr direkt an die Betriebsadresse der Bw. zu senden. Angesichts des Vorbringens, wonach die Bw…
…oder die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz gilt als Veräußerung (§ 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Gemäß § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen…
…oder die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz gilt als Veräußerung (§ 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Gemäß § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen…
…oder die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz gilt als Veräußerung (§ 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Gemäß § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen…
…oder die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz gilt als Veräußerung (§ 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Gemäß § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 hat bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren der zum Abzug Verpflichtete, die in einem Kalendermonat einbehaltenen…
…Wirksam werden solche Bescheide den Genannten gegenüber allerdings nur dann, wenn sie ihnen auch zugestellt werden (oder nach § 101 Abs 3 BAO als zugestellt gelten) (vgl Ritz, Bundesabgabenordnung2, § 191 Rz 3 f). Zu ihrer Wirksamkeit bedurfte die angefochtene Erledigung daher einer Zustellung gegenüber allen Beteiligten…