…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als…
…die eine in § 3 des StudFG 1992 genannte Einrichtung (zB Universität oder Fachhochschul-Studiengang) besuchen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…2004 an der Wirtschaftsuniversität inskribiert, Studienbeiträge aber nicht bezahlt hat. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass die Inskription unwirksam war und somit eine Aufnahme als ordentlicher Hörer nicht erfolgt ist. Daher hat auch die Evidenzstelle der Wirtschaftsuniversität zu Recht die Ausstellung einer Inskriptionsbestätigung verweigert. Wien…
…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…
…eingewendet: Der Sohn habe am 20. Juni 2011 am Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt, sich danach für das Wintersemester 2011/2012 zum Studium angemeldet und sei auch als ordentlicher Hörer zugelassen worden. Während des Studiums seien dem Sohn Zweifel gekommen, ob dieses Studium für ihn das…
…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…
…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…
…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…
…Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein, in welchem er…
…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…
…an der Wirtschaftsuniversität. Vorgelegt wurden eine Studienbestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien sowie das Studienblatt, wonach der Sohn als ordentlicher Hörer für das Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften ab 28.2.2012 gemeldet sei. Weiters wurde eine Bestätigung über die am 5.3.2013 erfolgreich abgelegte Prüfung in…
…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bin ich nicht verpflichtet diesen Betrag zurückzuzahlen. Außerdem gilt gemäß § 2 Abs. 1 Punkt b) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Erst für einen weiteren Anspruch (2. Studienjahr) müssen ECTS - Punkte nachgewiesen werden. Diese Informationen korrelieren…
…würden. In der frist- und formgerechten Berufung wendet die Berufungswerberin (Bw) ein, der Sohn sei seit dem Wintersemester 2009 als ordentlicher Hörer an der Fachhochschule gemeldet und sei es noch bis Ende des Sommersemesters 2010, welches im September 2010 ende. Die abweisende Berufungsvorentscheidung (BVE) wird…
…Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass eine Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn eine im § 3 des Studienförderungsgesetz 1992 genannte Einrichtung als ordentlicher Hörer besucht wird. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Vertreter des Berufungswerbers Folgendes aus: I. Zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens: Gem. § 39 AVG…
…X., geb. 1986, ein. Beigelegt wurde die Inskriptionsbestätigung für das "FH-Bachelorstudiengang Wirtschaftsberatung - Vollzeit" für das Wintersemester 2006/2007 als ordentlicher Hörer. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für das Kind K. X. für…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Der Sohn des Berufungswerbers sei seit dem Wintersemester 2003 ordentlicher Hörer der Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für xx. Die vorgesehene Studienzeit inklusive einem Toleranzsemester für den ersten Studienabschnitt sei mit Ende des Sommersemesters 2005 abgelaufen. In der vorgesehenen…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr bestehe nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern…
…Berufungswerberin (kurz: Bw) hat im Wintersemester (kurz. WS) 2000/01 das Studium der Betriebswirtschaft (Studienzweig) C151 an der Universität Innsbruck begonnen und diese Studienrichtung bis zum Ende des Sommersemesters (kurz: SS) 2002 als ordentlicher Hörer betrieben. Für den Zeitraum bis inklusive Februar 2003 wurden die…
…1 lit. b erster Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Anders als in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ist die Gewährung der Familienbeihilfe nicht nur für Studierende möglich, die als ordentliche Hörer inskribiert sind, sondern zB auch für außerordentliche Studierende, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind. Die Vorbereitungszeit für die Ablegung…