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UFSG RV/0043-G/10Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Beihilfen-Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Die Ablegung von Prüfungen ist nicht gefordert.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2011

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/0152-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn keine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…Aufnahme als ordentlicher Hörer. Nach dem vorgelegten Studienblatt der Universität Wien war die Tochter für das Sommersemester 2007 nicht zur Fortsetzung (betreffend das Studium der Germanistik und Kunstgeschichte) gemeldet. Nach der Aktenlage ist die Tochter an der TU Wien weder als ordentliche Hörerin noch als…

UFSW RV/0632-W/07Für das erste Studienjahr gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2007

…die eine in § 3 des StudFG 1992 genannte Einrichtung (zB Universität oder Fachhochschul-Studiengang) besuchen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…

UFSW RV/1228-W/05Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn ein Studium kurz nach Inskription beendet und kein Studienbeitrag gezahlt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2005

…2004 an der Wirtschaftsuniversität inskribiert, Studienbeiträge aber nicht bezahlt hat. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus, dass die Inskription unwirksam war und somit eine Aufnahme als ordentlicher Hörer nicht erfolgt ist. Daher hat auch die Evidenzstelle der Wirtschaftsuniversität zu Recht die Ausstellung einer Inskriptionsbestätigung verweigert. Wien…

UFSS RV/0223-S/09Fehlt die Inskription an einer Universität, liegt keine Berufsausbildung vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2010

…gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da die Tochter der Bw. an der Fachhochschule für Architektur im Sommersemester 2008 allerdings nicht mehr inskribiert war - das Datum der Exmatrikulation ist der 29. 2. 2008…

UFSI RV/0171-I/13Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im 1. Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…eingewendet: Der Sohn habe am 20. Juni 2011 am Gymnasium die Reifeprüfung abgelegt, sich danach für das Wintersemester 2011/2012 zum Studium angemeldet und sei auch als ordentlicher Hörer zugelassen worden. Während des Studiums seien dem Sohn Zweifel gekommen, ob dieses Studium für ihn das…

UFSW RV/0910-W/09Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das erste bzw. ab dem zweiten Studienjahr (§ 2 Abs 1 lit b FLAG iVm § 33 Abs 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2010

…§ 2 Abs 1 lit b zweiter bis letzter Satz sind anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG gilt die Aufnahme als ordentlicher Höhrer als Anspruchsvoraussetzung auf Familienbeihilfe für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr…

UFSW RV/4691-W/02Anspruchsvoraussetzungen im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…des Studiums, für das die Familienbeihilfe gewährt werden soll, gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung. Danach ist für den weiteren Anspruch auf Familienbeihilfe der vorgenannte Erfolgsnachweis zu erbringen. Eine Rückforderung der für das erste Studienjahr bezogenen Familienbeihilfe ist dann nicht auszuschließen, wenn aus…

UFSW RV/2905-W/09Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den türkischen Sohn, der als außerordentlicher Hörer an der Universität inskribiert war und sich für einen Sprachkurs eingeschrieben hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2009

…305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums…

UFSW RV/0854-W/05vorübergehender Aufenthalt im Inland und Besuch von Deutschkursen bzw. Studium als außerordentliche Hörerin (keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006

…Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern) als ordentlicher Hörer könne nicht als Berufsausbildung angesehen werden. Dagegen brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein, in welchem er…

UFSW RV/1277-W/08Anspruchsvoraussetzung für Familienbeihilfe im ersten Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Da für den Anspruch auf Familienbeihilfe im ersten Studienjahr der Nachweis der Aufnahme als ordentlicher Hörer ausreicht und die Bw die Studienbestätigungen ihres Sohnes für das erste Studienjahr (Wintersemester 2006 und Sommersemester 2007…

UFSW RV/1147-W/13Familienbeihilfenanspruch für das erste Studienjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…an der Wirtschaftsuniversität. Vorgelegt wurden eine Studienbestätigung der Wirtschaftsuniversität Wien sowie das Studienblatt, wonach der Sohn als ordentlicher Hörer für das Bachelorstudium Wirtschafts-und Sozialwissenschaften ab 28.2.2012 gemeldet sei. Weiters wurde eine Bestätigung über die am 5.3.2013 erfolgreich abgelegte Prüfung in…

UFSG RV/0717-G/10Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…Familienlastenausgleichsgesetz 1967 bin ich nicht verpflichtet diesen Betrag zurückzuzahlen. Außerdem gilt gemäß § 2 Abs. 1 Punkt b) Familienlastenausgleichsgesetz 1967 die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Erst für einen weiteren Anspruch (2. Studienjahr) müssen ECTS - Punkte nachgewiesen werden. Diese Informationen korrelieren…

UFSW RV/0777-W/11Bei Studienabbruch an einer Fachhochschule Rückforderung der FB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…würden. In der frist- und formgerechten Berufung wendet die Berufungswerberin (Bw) ein, der Sohn sei seit dem Wintersemester 2009 als ordentlicher Hörer an der Fachhochschule gemeldet und sei es noch bis Ende des Sommersemesters 2010, welches im September 2010 ende. Die abweisende Berufungsvorentscheidung (BVE) wird…

UFSG RV/0649-G/09Außerordentliches Studium ist keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…Begründung wurde zusammenfassend ausgeführt, dass eine Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn eine im § 3 des Studienförderungsgesetz 1992 genannte Einrichtung als ordentlicher Hörer besucht wird. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung führt der Vertreter des Berufungswerbers Folgendes aus: I. Zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens: Gem. § 39 AVG…

UFSW RV/3136-W/07Verlust der Familienbeihilfe, wenn das Studium nach dem dritten Semester gewechselt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2008

…X., geb. 1986, ein. Beigelegt wurde die Inskriptionsbestätigung für das "FH-Bachelorstudiengang Wirtschaftsberatung - Vollzeit" für das Wintersemester 2006/2007 als ordentlicher Hörer. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für das Kind K. X. für…

UFSL RV/0411-L/06Verlängerung der Studienzeit nur bei dreimonatiger Studienbehinderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2007

…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Der Sohn des Berufungswerbers sei seit dem Wintersemester 2003 ordentlicher Hörer der Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für xx. Die vorgesehene Studienzeit inklusive einem Toleranzsemester für den ersten Studienabschnitt sei mit Ende des Sommersemesters 2005 abgelaufen. In der vorgesehenen…

UFSL RV/0111-L/05Familienbeihilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2007

…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gelte als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr bestehe nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern…

UFSS RV/0201-S/04Studienwechsel nach dem dritten Semester von Universität auf Fachhochschule
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2006

…Berufungswerberin (kurz: Bw) hat im Wintersemester (kurz. WS) 2000/01 das Studium der Betriebswirtschaft (Studienzweig) C151 an der Universität Innsbruck begonnen und diese Studienrichtung bis zum Ende des Sommersemesters (kurz: SS) 2002 als ordentlicher Hörer betrieben. Für den Zeitraum bis inklusive Februar 2003 wurden die…

UFSW RV/0158-W/03Familienbeihilfe für den Besuch des Vorstudienlehrganges "Deutsch für Anfänger" an inländischer Universität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2006

…1 lit. b erster Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967. Anders als in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ist die Gewährung der Familienbeihilfe nicht nur für Studierende möglich, die als ordentliche Hörer inskribiert sind, sondern zB auch für außerordentliche Studierende, die zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen sind. Die Vorbereitungszeit für die Ablegung…