…Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht, dass der Studienwechsel der Tochter durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt worden wäre. Die Tochter habe sich erneut dem Aufnahmeverfahren gestellt und sei erfreulicherweise aufgenommen worden. Eine…
…nicht als Studienwechsel zu qualifizieren ist, sondern der Studienwechsel bzw. der Studienbeginn, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurde!.." Vorgelegt wurde ein Schriftstück der Akademie für den Orthoptischen Dienst vom 11. Dezember 2006, in dem bestätigt wird, dass im Jahr…
…Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden. Ein Studienwechsel liegt vor, wenn der Studierende das von ihm begonnene und bisher betriebene, aber noch nicht abgeschlossene Studium nicht mehr fortsetzt und an…
…nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…bei diesem Studienwechsel um einen solchen iSd § 17 Abs. 2 Z. 2 StudFG gehandelt habe, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Tochter zwingend herbeigeführt worden sei. Die Gesetzesmaterialen zu § 17 StudFG (RV, 72 BlgNR 20. GP, 309 f) führen nach Darlegung des Regelungszieles…
…sind), oder eine Krankheit - wiederum bezogen auf ein Semester - mindestens drei Monate angedauert hat. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren, stellen diese…
…Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, | 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, | 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…der Gesellschaft nicht entrichtet hätte, für diese Abgaben hafte, wenn sie bei der Gesellschaft nicht eingebracht werden könnten und er nicht beweise, dass die Abgaben ohne sein Verschulden nicht hätten entrichtet werden können. Der Bw. wäre im Zeitraum vom 19. April 1995 bis zur Löschung…
…bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgetreu nachkommt. Wäre eine Wiederaufnahme von Amts wegen nur möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind, wäre die Abgabenbehörde gezwungen, in allen Fällen umfassende Ermittlungen durchzuführen, bevor sie eine Abgabe vorschreibt…
…Frist aufgrund der steuerlichen Vertretung erst mit 31. März 2007 abgelaufen und die Veranlagung mit Null durchgeführt worden wäre. Dies sei jedoch durch den Konkurs und den Entzug der Vollmacht durch den Masseverwalter ohne Verschulden des Bw. verhindert worden! Die Veranlagung der Umsatzsteuer 2006 falle…
…einem Toleranzsemester) absolviert werde. Eine Ausnahme bestehe lediglich in den Fällen, in welchen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Universität begründete besondere Umstände einen früheren Abschluss ohne Verschulden des Studierenden unmöglich gemacht haben. Ein derartiger Sonderfall sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben; die Berufungswerberin habe…
…nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…nach Wien den Kindern der Prüfungsantritt in Niederösterreich verweigert worden wäre und die Anmeldefrist zur Ablegung der Externistenprüfung in Wien nicht mehr zeitgerecht eingehalten hätte werden können, somit die Kinder ohne Verschulden am Prüfungsantritt gehindert worden wären. Weiters wurde eingewendet, dass nach Ansicht des Bw…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel im vorangehenden Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Es gilt dabei ganz allgemein, dass eine Partei, die im vorangegangenen Verfahren Gelegenheit hatte, die ihr bekannten Tatsachen oder ihr zur Verfügung…
…und zwar ohne gesonderte Bedachtnahme auf die steuerlichen Auswirkungen. Die betroffenen Parteien hätten sich in der Vergangenheit bei der Erstellung der Steuererklärungen bzw. Überprüfung der jeweiligen Steuerbescheide erfahrener Vertreter bedient. Der o.a. Mangel im Informationsfluss könne aber nicht als grobes persönliches Verschulden bewertet werden…
…die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde insoweit bewusst im Gegensatz zu Abs. 1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen…
…die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde insoweit bewusst im Gegensatz zu Abs. 1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen…
…die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde insoweit bewusst im Gegensatz zu Abs. 1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen…
…die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde insoweit bewusst im Gegensatz zu Abs. 1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen…
…die neu hervorkommen, ohne Verschulden von der die Wiederaufnahme verfolgenden Behörde bisher nicht geltend gemacht werden konnten. Der Tatbestand des § 303 Abs. 4 BAO wurde insoweit bewusst im Gegensatz zu Abs. 1 verschuldensneutral formuliert. Selbst wenn also die Abgabenbehörde wegen des Unterlassens von entsprechenden Ermittlungen…