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UFSS RV/0177-S/13Offensichtliche Unrichtigkeit: Gänzlicher Abzug des Pflegegeldes bei Übernahme der Heimkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2013

…25.10.2012 eingebracht. Hinsichtlich der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 ist begründend ausgeführt worden, dass es sich nicht um die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen handle, sondern um eine abweichende Rechtsauffassung der Behörde. Dem stehe zum einen - nicht zuletzt auch im…

UFSK RV/0169-K/10Eine offensichtliche Unrichtigkeit iS des § 293b BAO muss sich aus den Erklärungen bzw. dem Verwaltungsakt des Steuerpflichtigen ergeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2010

…Thomas K. angesprochen wird, ist darauf zu verweisen, dass sich die offensichtliche Unrichtigkeit im Sinn des § 293b BAO aus den Erklärungen und dem Verwaltungsakt des betreffenden Steuerpflichtigen ergeben muss. Es kommt also nicht auf den Inhalt der andere steuerpflichtige Personen betreffenden Verwaltungsakten an. Die belangte…

UFSW RV/2887-W/02Offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…der Finanzbehörde zur Kenntnis gebrachten Lohnzettel in Verbindung mit den von ihm korrekt ausgefüllten Abgabenerklärungen für die Jahre 1996, 1997 und 1999 keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aus diesen Abgabenerklärungen übernommen hätten werden können. In sämtlichen Abgabenerklärungen habe er beide Dienstgeber entsprechend angeführt. Es hätten auch keine…

UFSW RV/1471-W/05Offensichtliche Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2006

…Entscheidungsgründe   Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…

UFSL RV/1268-L/08Keine offensichtliche Unrichtigkeit iSd § 293b BAO bei vertretbarer Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2010

…Begründend wurde sinngemäß ausgeführt, dass der Abgabenbehörde die offensichtliche Unrichtigkeit der erklärten Vorsteuer bei einer Überprüfung auch ohne weitere Ermittlungen aufgefallen wäre, da diese Ermittlungsergebnisse im Zeitpunkt der Bescheiderlassung aufgrund der bereits durchgeführten Prüfungshandlungen bereits bekannt gewesen sei. In der gegen diesen Berichtigungsbescheid eingebrachten Berufung…

UFSW RV/1454-W/03Ein Verzicht auf einen Investitionsfreibetrag ist keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

…laut Ritz, Österreichische Steuerzeitung 1990, 182 in Bezug auf die Gliederung offensichtlicher Unrichtigkeiten unter anderem als mögliche Beispiele auch die Übernahme unrichtiger rechtlicher Würdigungen aus der Abgabenerklärung oder widersprüchliche Angaben im ausgefüllten Erklärungsvordruck und den dem Erklärungsvordruck angeschlossenen Unterlagen angeführt werden. Die Bw. bezog sich…

UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Nach § 382b BAO (Anmerkung der Berufungsbehörde: richtig wohl § 293b BAO) könne die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berücksichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Der erste Einkommensteuerbescheid 2002 vom 1.07.2003, in welchem als Kosten für die…

UFSW RV/2764-W/10Aus der Abgabenerklärung iVm der Zuschussvereinbarung ergibt sich keine "offensichtliche" Unrichtigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2012

…Verweis auf bezughabende Judikatur ausgeführt: Der Abgabenerklärung samt beigelegtem Contribution Agreement sei zu entnehmen, dass ein direkter Gesellschafterzuschuss vorliege. Die vorgebrachte Unrichtigkeit hätte nur nach umfangreichen Ermittlungen erkannt werden können, weshalb keine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO gegeben sei. Im Übrigen werde angemerkt…

UFSL RV/0492-L/04Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung iSd § 293b innerhalb der (fünfjährigen) Verjährungsfrist; offensichtliche Unrichtigkeit bei eindeutig unzutreffender Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2005

…kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht." Unzutreffend ist der Einwand in der als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe des Bw. vom 18.03.2004, dass Bescheidberichtigungen gem. …

UFSW RV/1485-W/05Bescheidberichtigung gemäß §293b BAO - keine offensichtliche Unrichtigkeit Betriebsausgabenpauschale - rechtliche oder kaufmännisch-technische Beratung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2006

…nach Wiedergabe des Verfahrensganges aus, eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Ein Betriebsausgabenpauschale von 6% für eine rechtsberatende Tätigkeit sei keine vertretbare Rechtsansicht. Es sei nicht entscheidend, für wen die Unrichtigkeit offensichtlich sei, sondern ob sie tatsächlich auf…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 1/2

…das Betriebsausgabenpauschale als auch in beträchtlicher Höhe Sonderbetriebsausgaben der beiden Gesellschafter geltend gemacht worden seien, liege eine Rechtswidrigkeit auf Grund der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vor und es werde daher beabsichtigt, die geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben für die Jahre 2003 bis 2006 zu streichen. Die…

UFSW RV/0924-W/09Geltendmachung von (Sonder)Betriebsausgaben bei einer Basispauschalierung, Bescheidberichtigung, offensichtliche rechtliche Unrichtigkeit, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011Teil 2/2

…oa. Erlass und (auch) seine Änderung durch den Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 (vgl. BBi 2011 Heft 2, 3). Die Beurteilung einer offensichtlichen Unrichtigkeit iSd § 293b BAO kann somit nicht auf Grundlage von Erlässen erfolgen. Betreffend der Literaturstelle Doralt, aaO, ist der Bw. beizupflichten…

UFSI RV/0475-I/02Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinne des § 293b BAO; nicht vertretbare Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

… 10 UStG i.d.F. 1996 widerspreche und deshalb für eine vertretbare Rechtsansicht kein Raum bleibe. Es handle sich daher um eine offensichtliche Unrichtigkeit, welche aus der Abgabenerklärung ohne Prüfung übernommen worden sei. Bei der Ermessensübung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…

UFSF RV/0119-F/03Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen, Berichtigung gemäß § 293 b BAO nach Aufhebung von Wiederaufnahmebescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…

UFSW RV/1797-W/04keine Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…

UFSL RV/1300-L/09Bescheidberichtigung in Folge Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…vom 12. September 2005 eine erklärungsgemäße Veranlagung durchgeführt worden. Gemäß § 293b BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Gemäß § 9 Abs. 8 Umgründungssteuergesetz sei die Mindestkörperschaftsteuer bei der Einkommensteuerveranlagung des Rechtsnachfolgers anzurechnen, allerdings…

UFSL RV/0743-L/05Keine Bescheidberichtigung auf Antrag wegen offensichtlicher Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, wenn bei den Veranlagungen 1994 bis 2003 das bis 1993 gewährte Pendlerpauschale nicht mehr berücksichtigt wird, weil die ESt.-Erklärungen und die Beilagen dazu keinerlei Angaben enthalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2006

…anderes Mal der Dienst um 23.15 Uhr enden würde und danach bis 1.00 Uhr oder 2.00 Uhr Arbeiten fertig gemacht werden müssten. Da es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung handle, werde der Antrag gestellt die Bescheide insoweit zu berichtigen…

UFSF RV/0001-F/04Unrichtigkeit richtet sich nach Zeitpunkt der bescheidmäßigen Übernahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2004

…Zeitpunkt ein entsprechendes Erkenntnis des VfGH bereits ergangen sei. Die in § 293b BAO tatbestandsmäßig vorausgesetzte "Übernahme" offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen stelle entgegen der Auffassung des belangten UFS nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Abgabenerklärung, sondern auf jenen der Erlassung des zu berichtigenden Bescheides ab. …