…mit dem Kunden über ihn erbracht wird (Laudacher, Zurechnung von Bordellumsätzen an die Betreiber von Lokalitäten mit Separees bzw. Gästezimmern, SWK 2005, S 899, 1323). Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. September 2011
…lit. a BAO kommt nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig ist, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden…
…wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Nach herrschender Kommentarmeinung (Stoll, BAO, Anm. zu § 212a, 2273) würde eine solche Abweisung lediglich dann in Betracht kommen, wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar wäre. Konkret…
…1 BAO für das Jahr 2004 auszusetzender Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.285,69 ergibt, welcher ohnehin mit Bescheid vom 29. August 2007 ausgesetzt wurde. Eine offenkundige Erfolgloskeit der Berufung vom 20. Mai 2005 gegen den Bescheid vom 21. April 2005 bzw…
…Umsatzsteuer 7-12/2001 und der Umsatzsteuer 1-4/2002 gemäß § 281 BAO bis zur Beendigung des beim Verwaltungsgerichtshofes zur Zahl 2002/13/0066 schwebenden Verfahrens ausgesetzt. Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein, zumal auch bereits von 11. Juni 2003 bis 17…
…vom 17.5.2001, 2000/16/0383 ist eine Aussetzung der Einhebung wegen einer wenig erfolgversprechenden Berufung erst dann zu verfügen, wenn für die Berufung offenkundige Erfolglosigkeit gegeben ist, die Berufung sich also offenbar mutwillig gegen (von Höchstgerichten) einwandfrei geklärte Rechtsfragen, oder gegen den eindeutig…
…aus der erkennbar ist, ob die zur Annahme des dem Bescheid zugrunde liegenden Sachverhaltes führenden Schlussfolgerungen den Erfahrungen des Lebens und den Denkgesetzen entsprechen. Somit ist der angefochtene Bescheid tatsachenwidrig, weil es keine "offenkundige" Erfolglosigkeit der Rechtsmittel gibt, rechtswidrig, weil eine gewährte Aussetzung nur durch…
…0216, ist es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die endgültige Klärung der hier strittigen Rechtsfrage hat daher im diesbezüglichen Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt kann daher keine offenkundige Erfolglosigkeit des Rechtsmittels festgestellt werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am…
…0216, ist es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Die endgültige Klärung der hier strittigen Rechtsfrage hat daher im diesbezüglichen Abgabenfestsetzungsverfahren zu erfolgen. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt kann daher keine offenkundige Erfolglosigkeit des Rechtsmittels festgestellt werden, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am…
…der Berufungserledigung. Es sei klar ersichtlich, dass im vorliegenden Fall die Verjährung nicht eingetreten sein könne. Damit könne aber keinesfalls von einer offenkundigen Erfolglosigkeit des Rechtmittels gesprochen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212 a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…tatsächliche Erfolglosigkeit oder offensichtliche dauernde Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige…
…zu bewilligen, soweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Ein Rechtsmittel erscheint nur insoweit wenig erfolgversprechend, als seine Erfolglosigkeit offenkundig ist. Als offenkundig erfolglos kann eine Berufung etwa insoweit angesehen werden, als sie nach Maßgabe des § 252 BAO zwingend abzuweisen ist, das…
…1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen gelöscht werden, wenn alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden. Durch die…
…Abweisung eines Aussetzungsantrages wegen mangelnder Erfolgsaussichten könne nur vorgenommen werden, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei (Bundesabgabenordnung Kommentar von Univ. Prov. Dr. Gerhard Stoll zu § 212a, Seite 2273). Von einer derartig offenkundigen Erfolglosigkeit könne in der Berufung vom 13. Dezember 2006 keinesfalls ausgegangen werden…
…die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Dies sei nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Berufung gleichzusetzen. Dagegen wendet sich die Bw mit dem hier verfahrensgegenständlichen Berufungsschreiben ihres steuerlichen Vertreters vom 20. Jänner 2009 und beantragt dieAufhebung des Abweisungsbescheides und die…
…Aussagen bzw. Argumente vorgebracht worden, sodass nach Ansicht des Finanzamtes - soweit das Berufungsbegehren über die in den bereits teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidungen berücksichtigten Änderungen hinausgehe - von der offenkundigen Erfolglosigkeit der Rechtsmittel bzw. des Vorlageantrages auszugehen sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 3. Dezember 2008…
…1). Die Aussetzung der Einhebung ist nicht zu bewilligen, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint (Abs.2 lit.a). Dies ist nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Berufung gleichzusetzen (VwGH v. 26.7.1995, 95/16/0018). Aufgabe des…