…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da die Bw. die Berufung mit Schreiben vom…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit 17. Juli 1995 die Berufungsentscheidung in…
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist ein offenes Rechtsmittelverfahren. Die Berufungsentscheidung erging am 9.4.2010 (UFS 9.4.2010, RV…
…zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da der Unabhängige Finanzsenat mit heutigem Tag die Berufungsentscheidung UFS RV/0743-W…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Grunderwerbsteuersache selbst ergangen ist…
…nicht möglich (VwGH 20.3.2003, 2003/17/0082). Ein "offenes Berufungsverfahren" liegt auch dann nicht mehr vor, wenn über die Berufung noch in einem nach Ergehen einer verfassungsgerichtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidung fortgesetzten Verfahren zu entscheiden ist (UFS 13.3.2007, RV/0297-W/06…
…BAO fordert ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Berufung gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig ist. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da am 17. Juli 2006 eine Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist, ist kein Rechtsmittel mehr offen. …
…zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da eine Berufungsvorentscheidung in der Gebührensache selbst bereits am 2. Oktober…
…der Einhebung fordere, dass eine Berufung gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Der Zahlungsaufschub ende daher anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung. Bei Abweisung einer Berufung durch das Finanzamt mittels Berufungsvorentscheidung sei, im Falle einer…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung ist somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Da mit heutigem Tage die Berufungsentscheidung in der Rechtsgebührensache selbst ergangen ist…
…AS 18 - Aufstellung von Werbungskosten (Tabelle) AS 19 - Anlagenverzeichnis PC `s AS 20 -detaillierte Kosten für das Arbeitszimmer AS 21 -AS 26: Sonderausgaben von der steuerlichen Vertretung näher aufgeschlüsselt (AS 9/2005 mit Anmerkungen der steuerlichen Vertretung auf ein damals offenes Rechtsmittelverfahren zum Jahr 2004…
… 212a BAO fordere ausdrücklich für eine Aussetzung der Einhebung, dass eine Berufung gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls habe der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 12. November 2009 betreffend Erbschaftsteuer geendet. Der Aussetzungsantrag sei…
…Satz BAO immer eine Entscheidung in der Sache selbst ist, ist auch im Aussetzungsverfahren die Sachlage im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung zugrunde zu legen. Fehlt es an einem offenen Rechtsmittelverfahren, so scheidet die Bewilligung einer Aussetzung aus den vorgenannten Gründen aus. Die Tatsache, dass der Bw…
…dass eine Berufung gegen einen Abgabenfestsetzungsbescheid anhängig sei. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung sei ein offenes Rechtsmittelverfahren. Vorliegendenfalls ende der Zahlungsaufschub mit Erlassung der Berufungsvorentscheidung vom 26.9.2008 in der Erbschaftssteuersache selbst. Das Finanzamt wertete die Berufung jedoch gleichzeitig als neuerlichen Antrag auf…
…BAO anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung enden. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung wäre somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Im vorliegenden Fall ist die Berufung gegen den Gebührenbescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 15 .Jänner 2009 erledigt worden, mit deren Erlassung der Zahlungsaufschub ein Ende gefunden…
…jedoch gemäß § 212a Abs.5 BAO anlässlich einer über die Berufung ergehenden Erledigung enden. Bedingung für die Aussetzung der Einhebung wäre somit ein offenes Rechtsmittelverfahren. Im vorliegenden Fall ist die Berufung gegen den Gebührenbescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Jänner 2009 erledigt worden, mit deren Erlassung…
…sowie für eine Änderung in einem Rechtsmittelverfahren. Unbestritten ist, dass der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen am 21. Oktober 2008 gestellt wurde. Es lag auch kein offenes Rechtsmittelverfahren betreffend die Vorauszahlungen für das Jahr 2008 vor. Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2008 war…
…Satz BAO immer eine Entscheidung in der Sache selbst ist, ist auch im Aussetzungsverfahren die Sachlage im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung zugrunde zu legen. Fehlt es an einem offenen Rechtsmittelverfahren, so scheidet die Bewilligung einer Aussetzung aus den vorgenannten Gründen aus. Die Tatsache, dass der Bw…