…2003, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Der Tatverdacht gründe sich auf Feststellungen von in den vergangenen Jahren stattgefundenen Betriebsprüfungen, gegen welche Berufungen erhoben worden seien, die bis dato nicht erledigt seien. Es widerspreche jeglichen Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, während eines offenen Veranlagungsverfahrens ein…
…aus dem Titel nicht gegebener Wohnbeihilfe seitens der MA 50 (Streichung des diesbezüglich vorgenommenen Abzuges von 49,92 Euro monatlich) nachgekommen worden sei. Da dieser Wiederaufnahmeantrag bereits mit Bescheid vom 20. September 2006 zur Gänze abgewiesen worden sei und diesbezüglich ein offenes Rechtsmittel anhängig sei…
…sondern der Bw. habe nur für ein bereits beendetes Rechtsmittel die Zurückziehung beantragt. Dies sei aber nicht zulässig, da kein offenes Rechtsmittelverfahren mehr existierte, weshalb das Finanzamt die Berufung abwies. Im Vorlageantrag führte der Bw. Folgendes aus: Gemäß den Bestimmungen der BAO gliedere sich das…
…2004 hat der nunmehrige Verteidiger der Beschuldigten dem Finanzamt seine Bevollmächtigung durch ES, beinhaltend auch eine Zustellvollmacht, im Abgabenverfahren bekanntgegeben (Veranlagungsakt, Dauerakt). Eine von ES (vorerst) persönlich unterfertigte Berufung gegen die Umsatz- bzw. Einkommensteuerbescheide für 2003 wurde nach einem Vorhalteverfahren letztendlich vom Finanzamt mit dem…
…die steuerliche Vertretung übermittelt. Mit Schreiben vom 7.11.2001 wurde von der steuerlichen Vertretung als Ergänzung ausgeführt: Gemäß § 166 der BAO komme als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung der maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist…
…zu entscheidenden offenen Rechtsmittel hervorgestrichen und auch in terminologischer Hinsicht einige Klarstellungen vorgenommen : Der Ausdruck "Eingangs- oder Ausgangsabgaben" (hier nur Eingangsabgaben gegenständlich) ist ein Oberbegriff, der als Teilbegriffe umfasst die Einfuhrabgaben und die sonstigen Eingangsabgaben. Die Einfuhrabgaben (Art.4 Z.10 ZK, im vorliegenden Fall…
…Mai 2005 über die Abweisung des Aussetzungsantrages brachte die Bw. das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Begründung entspricht im Wesentlichen den Ausführungen in der Berufung gegen den Bescheid vom 21. März 2005 über die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung. Über die Berufung wurde…
…VwGH (z.B. 3.6.1985, 84/15/0007) erst nach Zustellung einer Zahlungsaufforderung zur Einlegung einer Berufung aktivlegitimiert sei. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde über die Berufung des S. mit Berufungsvorentscheidung vom 11.11.1999 entschieden…
…und gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005: Gegen den oben angeführten Bescheid vom 21.7.2008 , wird innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung erhoben, und diese wie folgt bergründet. Im Einkommensteuerbescheid 2005 wurden gewisse Ausgaben nicht als Werbungskosten anerkannt. Festzuhalten ist…
…dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle im Spruch genannten Berufungswerber als vollzogen (§ 101 Abs. 1 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
…Rechtsmittel nicht zulässig; bei Bescheiden eines Spruchsenatsvorsitzenden entscheidet dieser über den Antrag Der Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung war, da dies nach § 160 Abs. 2 FinStrG im Beschwerdeverfahren nicht vorgesehen ist, als unzulässig gestellt zurückzuweisen. In der Sache ist zunächst festzustellen, dass kein offenes…
…Begründung zugrunde gelegten Abgabenverfahrens (Berufungsentscheidung des UFS), die im offenen Verfahren vor dem VwGH angefochten wurden und daher nicht rechtskräftig feststehen. 2. Verletzung von Verfahrensvorschriften infolge einer nicht den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 115 und 57 Abs. 3 FinStrG entsprechenden Belehrung, insbesondere im Hinblick auf zur…
…Verweis auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde im Finanzstrafverfahren enthalten müssen, über die dann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu entscheiden hätte. Tatsächlich bot das Zollamt in der Rechtsmittelbelehrung mit dem Hinweis auf die Berufung und auf den Zollkodex einen Rechtszug im Abgabenverfahren an und erließ…
…Erledigung der offenen Rechtsmittel, das Jahr 2006 betreffend, im Wege einer 2. BVE ausdrücklich zugestimmt. Der Abschluss der Bp erfolgte mit Niederschrift vom 3. März 2009 worin u.a. auf die materiellen Mängel der Buchführung hingewiesen wurde und die Zuschätzungsbeträge angeführt waren. Im anschließenden Bp…
…möglich ist. Im Zusammenhang mit einem offenen Rechtsmittel betreffend das Jahr 1996 werden Sie daher ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: 1. Legen Sie dem unabhängigen Finanzsenat (=kurz: UFS) Ihre Beteiligung bzw. Ihre Mitwirkung an der Vermittlung von Geschäften der Bw: , Wien, im Jahr 1996 dar…
…Der Beschuldigte habe lediglich aus Kostengründen und auf Anraten des Finanzamtes auf den Beistand eines Steuerberaters während der Außenprüfung und ebenso auf ein Rechtsmittel im Abgabenverfahren verzichtet. Der Spruchsenat hätte die Schätzung nicht einfach übernehmen dürfen. Außerdem habe der Spruchsenat in seinen Entscheidungsgründen selbst angemerkt…
…beantwortet wurde (vgl. Aktenvermerk vom 26. Februar 2002) wird im Hinblick auf das offenen Rechtsmittel betreffend KöSt 2000 auch um Aufklärung dieser Sachverhalte ersucht." Mit Schreiben vom 3. März 2009 legte das FA folgenden Bericht über die durchgeführte Betriebsprüfung bei der Bw. über die Jahre…
…Finanzstrafakt Bl. 7; Niederschrift vom 28. Oktober 2002 über die Erörterung der diesbezüglichen Rechtsmittel im Abgabenverfahren vor der Finanzlandesdirektion f OÖ, Finanzstrafakt Bl. 121; sowie die Berechnungsblätter Finanzstrafakt Bl. 74 f]. Unter Abzug des Wareneinsatzes an eingekauftem "Schwarzbier" zuzüglich Getränkesteuer in Höhe von ATS 52…
…weitergeben musste, nicht noch zusätzliche Gelder zur Entrichtung der Umsatzsteuer gleichsam drauflegen wollte. In Abwägung der hinsichtlich der Nachkalkulationen von der Verteidigung und dem Amtsbeauftragten vorgetragenen Argumente ist von den bei den Nachkalkulationen im Abgabenverfahren ermittelten Umsatzdifferenzen ein Abschlag um die Hälfte vorzunehmen, um mit…
…Dem Vorbringen der Bw. bezüglich der Säumigkeit der Entscheidungsfindung seitens der staatlichen Behörden ist nur entgegnen, dass im Abgabenverfahren für die Säumigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz die Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof offensteht, die die Bw. jedoch nicht ergriffen hat. Da sohin keine Rechtswidrigkeit des erstinstanzlichen…