…in § 11 UStG 1994 genannten gesetzlichen Merkmale enthalten würde, das finanzielle Risiko der auf den guten Glauben beruhenden Entscheidung tragen müsse. Die objektive Unrichtigkeit des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers führe jedenfalls zur Versagung des Vorsteuerabzuges. Dazu komme, dass sich S. während der…
…in § 11 UStG 1994 genannten gesetzlichen Merkmale enthalten würde, das finanzielle Risiko der auf den guten Glauben beruhenden Entscheidung tragen müsse. Die objektive Unrichtigkeit des Namens und der Anschrift des leistenden Unternehmers führe jedenfalls zur Versagung des Vorsteuerabzuges. Dazu komme, dass sich Dr. H.W…
…Mai und Juni 2006 gewesen. Die für diese beiden Monate bezogene Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge wurden daher, was vom Berufungswerber auch gar nicht bestritten wird, objektiv zu Unrecht bezogen. Für diesen Fall normiert § 26 Abs.1 FLAG 1967, dass, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen…
…Juli 1996, 93/13/0171 ausgesprochen, dass eine Beteiligung nur dann als Einkunftsquelle anzusehen sei, wenn nach Art der Beteiligung objektive Ertragsfähigkeit vorliege, also innerhalb eines absehbaren Zeitraums ein positives steuerliches Gesamtergebnis erzielbar sei. - Mit Veröffentlichung des Erkenntnisses vom 3. Juli 1996 sei die Ungewissheit…
…Lohnabgaben Jänner 2005 bis Dezember 2006, bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Die zeitgerechte Meldung der Lohnabgaben hätte einen nicht vom Verschulden erfassten objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt. Es bedarf daher im fortzuführenden erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren keiner Prüfung dahingehend, ob bzw. in welchem Umfang die vom Bw…
…Umsatzsteuererklärung 1997 eine zu geringe Abgabenfestsetzung an Umsatzsteuer (Bescheid vom 29. März 1999) in Höhe von € 1.228,53 herbeigeführt, sodass insoweit die objektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG zweifelsfrei erwiesen ist. Eine darüber hinaus gehende…
…bleiben, ob die Bw. die Verpflichtungserklärung gelesen, oder - wie sie behauptet - im Vertrauen auf ihren Gatten, lediglich unterschrieben habe. Nach Prüfung der objektiven und subjektiven Tatseite habe die Bw. daher nach Ansicht der Finanzstrafbehörde erster Instanz das Delikt der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1…
…Informationen. Doch kann sich auch hier der Berechtigte mit dem Erwerb des vorkaufsbelasteten Objekts begnügen, sofern der vorkaufsbelastete Teil und der unbelastete Teil nicht in einem untrennbaren Zusammenhang stehen (Binder in Schwimann, ABGB IV, § 1072 Rz 30). Die Vorkaufseinräumung verpflichtet den Eigentümer des belasteten Objekts…
…Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden." Rechtliche Würdigung: Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…zum Ansatz gebracht. Nach Wiedergabe der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten der Bw. erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass der Bw als realitätsbezogener im Wirtschaftsleben stehender Person die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen…
…00 festgesetzt. Wie sich aus diesen nach der Einleitung des Finanzstrafverfahrens im Abgabenverfahren getroffenen Feststellungen ergibt, sind keine Verdachtsmomente ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin für die Zeiträume 01/2003 bis 05/2009 Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt und so den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit…
…Finanzstrafgesetzes stellte der Spruchsenat fest, das Verhalten des Beschuldigten erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht und es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis und dass es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Stb, Steuerberater, für S-GmbH, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…seien. Auch habe er den Bw. rechtlich informiert und über die Konsequenzen belehrt. Nach Zitieren der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass das Verhalten des Bw. das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht erfülle, da davon auszugehen sei, dass dem Bw…
…Bescheid allerdings nicht. Die Sacherhaltsverhaltsfeststellungen vermögen also in rechtlicher Hinsicht eine verdeckte Ausschüttung und folglich die Annahme der Verwirklichung des Tatbildes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schon in objektiver Hinsicht nicht zu tragen, weshalb der Beschwerde, in der u.a. das Vorliegen einer…
…einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Wie der Unabhängige Finanzsenat bereits in der oben angeführten Berufungsentscheidung festgestellt hat, hat die Beschwerdeführerin hinsichtlich ihrer Einkommensteuer für 2000 und 2001 keine Verkürzung bewirkt und somit den objektiven Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG insofern…
…Ursprungseigenschaft dieser Waren nachweisen ließe. Dadurch, dass der Berufungswerber im Formular EUR.1 Nr. Y vom 13. April 2000 diese unrichtigen Angaben gemacht hat, hat er den objektiven Tatbestand des § 48a Abs. 1 Z. 1 FinStrG verwirklicht. Zur Klarstellung war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses…
…1967 zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 trifft ausschließlich den Bezieher der Familienbeihilfe. Diese Bestimmung normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich…
…für ihren Sohn Do bis August 2007 weiter bezogen hat, ohne Anspruch darauf zu haben, hat sie diese Beträge objektiv zu Unrecht bezogen. Im übrigen bestand für den Sohn Da wegen dessen Schulabbruchs ab Februar 2007 kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 25 FLAG sind Personen…
…der Eingabe des Bw. vom 12.2.2004 auf das Konto seiner damaligen Ehegattin überwiesen hat. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Die Bestimmung des § 26 Abs. 1 FLAG normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen…