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UFSW RV/0173-W/08Stundungszinsen bei nicht zeitgerecht eingebrachtem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen somit, auch wenn ihnen nach …

UFSI RV/0375-I/04Säumniszuschlag bei nicht zeitgerechtem Ratengesuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2004

…Abs. 5 BAO nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung nur jene Fälle umfasst, in denen eine Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitstag oder einem sonst maßgeblichen Zahlungstermin getilgt wurde. Fristversäumnisse anderer Art, wie etwa verspätet eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen sind nicht unter diesen Ausnahmetatbestand subsumierbar (vgl. Ritz…

UFSW RV/0662-W/04Schriftlichkeitsgebot für Zahlungserleichterungsansuchen; telefonische Mitteilung ist nicht säumnishemmend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2006

…auch die Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben scheitern muss. Die Zahlungsfrist für die Einkommensteuer 2002 endete am 14. November 2003. Das erst am 20. November 2003 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher nicht die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO zu hemmen, sodass gemäß …

UFSW RV/2945-W/06Säumniszuschlag wegen verspätetem Zahlungserleichterungsansuchen für EVZ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…ist erst am 26. Mai 2006 (um 11 Tage verspätet) erfolgt. Das erst am 7. Juni 2006 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO nicht zu hemmen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhängung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 1 BAO erfüllt…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…daher nicht zeitgerecht gewesen und hätte keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten können. Ebenso wäre der Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 7. Februar 2011 erst nach Fälligkeit eingebracht worden. Hinsichtlich des Einwandes, dass der Rechtsanwalt des Bw. bereits am 27. Jänner 2011 ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht hätte…

UFSL RV/0457-L/10Keine säumniszuschlagshemmende Wirkung eines innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2011

…dort erwähnte Nachfrist zu. Das innerhalb dieser Nachfrist eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen war jedoch nicht mehr fristgerecht im Sinne des § 212 Abs. 3, und hatte auch keine vollstreckungshemmende Wirkung mehr (§ 230 Abs. 3 letzter Halbsatz). Damit fehlte es diesem Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an der in § 217 Abs…

UFSI RV/0465-I/04Nichtvorliegen der Ausnahmetatbestände gemäß § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs.  2 und Abs. 3 BAO bei Geltendmachung der Haftung nach § 202 iVm § 224 BAO wegen Nichtabfuhr der auf ein verdeckte Gewinnausschüttung entfallenden Kapitalertragsteuer zum gesetzlichen Fälligkeitstermin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2006

…Berufungsergänzung vom 10. Dezember 2004 betreffend das am 26. Juli 2004 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen sind ebenfalls nicht berechtigt. Nach § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern (nur) zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterung die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO ist…

UFSW RV/2067-W/03Säumniszuschlag aufgrund zweier Fehler der Abgabenbehörde, Berufung als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2004

…Säumniszuschlag sei bezüglich Körperschaftsteuer 2001 für die Abgabenschuldigkeit nicht zu entrichten, da laut Bescheid vom 28. August 2003 die erste monatliche Rate erst mit 22. September 2003 fällig gewesen sei. Das von der Bw. am 18. August 2003 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen stelle kein "neuerliches" Absuchen im…

UFSL RV/1395-L/09Aussetzungsantrag gem. § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2010

…die Einkommensteuer 2007 in Höhe von € 3.356,95 nicht bis 24.9.2009 entrichtet worden war. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 23.10.2009 unter Hinweis auf das am 21.9.2009 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen Berufung erhoben. Mit Schreiben vom 23.10…

UFSW RV/2061-W/12Säumniszuschlag, obwohl fristgerecht Ansuchen um Zahlungserleichterung gestellt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…3 zweiter Satz BAO eingebracht werden. Aus § 217 Abs. 4 lit b BAO iVm § 230 Abs. 2 BAO ergibt sich, dass während der Dauer der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides) keine…

UFSW RV/0091-W/05Säumniszuschlag bei irrtümlicher Verlängerung der Zahlungsfrist durch Finanzamt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

…Oktober 2004 gelte aber nicht für dieses weitere eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vom 14. Oktober 2004 (siehe letzter Satz des § 212 Abs. 3 BAO). In Form einer Berufung hätte das Ansuchen vom 14. Oktober 2004 nicht eingebracht werden können, da ja die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 10…

UFSL RV/0567-L/121) Keine Unbilligkeit der Einhebung bei bestehender Uneinbringlichkeit 2) Beweislast hinsichtlich Tatsache und Zeitpunkt einer Zustellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2013

…der Richtigkeit der Behauptung des Berufungswerbers, den Bescheid nicht erhalten zu haben, ausgegangen werden. Da somit tatsächlich kein wirksamer Bescheid vom 18.4.2012 erging, der die säumniszuschlagshemmende Wirkung des am 2.4.2012 eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchens zum 25.5.2012 beendet hätte, dauerte diese fort…

UFSI RV/0443-I/06Säumniszuschlag bei einem nicht zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2008

… 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO zur Verfügung stand. An dieser Betrachtungsweise ändert auch der Umstand nichts, dass der Bescheid vom 17. 3. 2006 betreffend die Abweisung des auf die Stundung der Umsatzsteuer für Dezember 2005 gerichteten Zahlungserleichterungsansuchens vom 15. 2. 2006 die Aufforderung enthält…

UFSW RV/0352-W/04Säumniszuschlag bei nicht rechtzeitigem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2004

…nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster Satz oder zweiter Satz handelt (§ 230 Abs. 3 BAO). Ob ein Zahlungserleichterungsansuchen zwingend eine Hemmung der Einbringung auslöst, hängt davon ab, ob es zeitgerecht im Sinne des § 230 BAO eingebracht…

UFSW RV/0031-W/12Säumniszuschlag, Fristenkette bei neuerlichem Zahlungserleichterungsansuchen nicht gewährt, Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO muss ausdrücklich gestellt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2012

…gemäß § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eine Nachfrist von einem Monat zustehe, wenn einem iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht stattgegeben werde. Während der Dauer der Nachfrist entstünden gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO keine Säumniszuschlagsansprüche. Werde allerdings…

UFSI RV/0511-I/12Kein Säumniszuschlag bei zeitgerechtem Stundungsansuchen und Berufung innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…Abs. 3 BAO ist ein Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (z. B. spätestens am Fälligkeitstag) oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht wird. Soweit einem zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgegeben wird, steht…

UFSL RV/0455-L/10Festsetzung eines Säumniszuschlages bei verspäteter Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2011

…2010) nicht ändert. Das Zahlungserleichterungsansuchen vom 28.1.2010 wurde erst am 29.1.2010 zur Post gegeben und daher nicht vor Ablauf der für die Entrichtung der Einkommensteuer 2008 zur Verfügung stehenden Frist im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO (18.1.2010) eingebracht…

UFSW RV/4029-W/09Säumniszuschlag trotz Einbringung von Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…September 2009 erneut ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, doch steht nach der eindeutigen Bestimmung des § 230 Abs. 3 BAO ein Zahlungserleichterungsansuchen, das während der Nachfrist iSd § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO eingebracht wurde, mangels einbringungshemmender Wirkung der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht entgegen. Mangels Entrichtung…

UFSW RV/1718-W/13Zahlungserleichterungsansuchen und Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013

…Abs. 3 BAO ist ein Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (z. B. spätestens am Fälligkeitstag) oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht wird. Soweit einem zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgegeben wird, steht…

UFSW RV/0609-W/11Zahlungserleichterungsansuchen, Hemmung, Nachfrist,
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2011

…die von der Zahlungserleichterung bisher nicht erfasst waren, ausgedehnt wird. Zahlungserleichterungsansuchen, die vor Ablauf einer Zahlungsfrist eingebracht werden, haben keine hemmende Wirkung, wenn es sich bei dieser Frist um eine solche des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO handelt (Nichtstattgabe eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens) handelt (vgl…