…eine gesetzliche oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist handeln. Dies gilt in den Fällen des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO sinngemäß. Nicht zeitgereicht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen, auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen aus.…
…eine gesetzliche oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist handeln. Dies gilt in den Fällen des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO sinngemäß. Nicht zeitgereicht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen, auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der Abgabenbehörde einbringungshemmende Wirkung zuerkannt wird, keine Ansprüche auf Stundungszinsen aus.…
…Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Nicht zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen somit, auch wenn ihnen nach …
…Abs. 5 BAO nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung nur jene Fälle umfasst, in denen eine Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitstag oder einem sonst maßgeblichen Zahlungstermin getilgt wurde. Fristversäumnisse anderer Art, wie etwa verspätet eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen sind nicht unter diesen Ausnahmetatbestand subsumierbar (vgl. Ritz…
…das Stundungsansuchen fristgerecht erfolgt sei, war festzustellen, dass die Stundungszinsenpflicht nur für Abgabenschuldigkeiten besteht, solange aufgrund eines offenen Zahlungserleichterungsansuchens Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen (§ 230 Abs. 3 BAO). Nicht zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen lösen, auch wenn ihnen nach § 230 Abs. 4 BAO von der…
…bereits vor der Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchens fällig gewesen seien und nur zeitgerecht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen die Hemmung der Einbringung zur Folge hätten. Da also keine Hemmung der Einbringung vorgelegen sei und die Einkommensteuer 2013 in Höhe von € 25.298,02 nicht bis zum 10.11…
…3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (diesfalls spätestens am Fälligkeitstag, dem 1.3.2019) eingebracht wird…
…auch die Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben scheitern muss. Die Zahlungsfrist für die Einkommensteuer 2002 endete am 14. November 2003. Das erst am 20. November 2003 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher nicht die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO zu hemmen, sodass gemäß …
…Satz BAO eingebracht wird. 16.4.2. Nicht zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen Rz 1440: Handelt es sich jedoch bei der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 BAO, so ist ein innerhalb dieser Frist eingebrachtes Zahlungserleichterungsansuchen nicht zeitgerecht…
…02.2017, das Zahlungserleichterungsansuchen sei nicht zeitgerecht gestellt worden, entspricht der Aktenlage. Die Grunderwerbsteuer hätte bis zum Fälligkeitstag und daher spätestens am 07.11.2016 entrichtet werden müssen. Das Stundungsansuchen vom 08.11.2016 wurde am 09.11.2016 per Fax beim Finanzamt eingebracht. Dieser…
…ist erst am 26. Mai 2006 (um 11 Tage verspätet) erfolgt. Das erst am 7. Juni 2006 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vermochte daher die Einbringung gemäß § 230 Abs. 3 BAO nicht zu hemmen. Da die gesetzlichen Voraussetzungen der Verhängung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 1 BAO erfüllt…
…2 zweiter Satz BAO) eingebracht wird (Ritz, BAO6, § 217 Tz 18f). Wie die belangte Behörde in ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 18. November 2022 zutreffend ausgeführt hat, wurde das Ansuchen um Zahlungserleichterung vom 17. August 2022 nicht zeitgerecht, dh nicht vor bzw spätestens am Fälligkeitstag der Umsatzsteuer…
…erfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen. Zum Antrag gemäß § 217 Abs. 9 BAO ist festzustellen, dass keine rückwirkende Zuerkennung einer Zahlungsfrist vorliegt, wenn einem nicht zeitgerecht (iSd § 230 Abs. 3 BAO) eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterungen stattgegeben wird (z.B.311 BlgNR 21…
…daher nicht zeitgerecht gewesen und hätte keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten können. Ebenso wäre der Antrag auf Aussetzung der Einhebung vom 7. Februar 2011 erst nach Fälligkeit eingebracht worden. Hinsichtlich des Einwandes, dass der Rechtsanwalt des Bw. bereits am 27. Jänner 2011 ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht hätte…
…dort erwähnte Nachfrist zu. Das innerhalb dieser Nachfrist eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen war jedoch nicht mehr fristgerecht im Sinne des § 212 Abs. 3, und hatte auch keine vollstreckungshemmende Wirkung mehr (§ 230 Abs. 3 letzter Halbsatz). Damit fehlte es diesem Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an der in § 217 Abs…
…Berufungsergänzung vom 10. Dezember 2004 betreffend das am 26. Juli 2004 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen sind ebenfalls nicht berechtigt. Nach § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern (nur) zeitgerechte Ansuchen um Zahlungserleichterung die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO ist…
…Säumniszuschlag sei bezüglich Körperschaftsteuer 2001 für die Abgabenschuldigkeit nicht zu entrichten, da laut Bescheid vom 28. August 2003 die erste monatliche Rate erst mit 22. September 2003 fällig gewesen sei. Das von der Bw. am 18. August 2003 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen stelle kein "neuerliches" Absuchen im…
…die Einkommensteuer 2007 in Höhe von € 3.356,95 nicht bis 24.9.2009 entrichtet worden war. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 23.10.2009 unter Hinweis auf das am 21.9.2009 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen Berufung erhoben. Mit Schreiben vom 23.10…
…der in der Norm des § 217 Abs. 7 BAO verwendete Begriff der "Säumnis" nur eine verspätete Tilgung umfasse, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie verspätete bzw. nicht eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen. Dazu sei auf den Grundtatbestand bei Verhängung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 1 BAO zu verweisen…
…3 zweiter Satz BAO eingebracht werden. Aus § 217 Abs. 4 lit b BAO iVm § 230 Abs. 2 BAO ergibt sich, dass während der Dauer der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides) keine…