…gemäß § 213 Abs. 2 BAO in der Bundesabgabenordnung nicht vorgesehen sei. In der gegen diesen Zurückweisungsbescheid erhobenen Berufung bringt die Bw. vor, dass die Frage, ob eine getrennte Verbuchung bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben stattfindet oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Behörde sei. Diese könne…
…den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben zu verbuchen. Eine nicht wiederkehrend zu erhebende Abgabe ist zB. die Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Verbuchung der sonstigen Gutschrift auf Grund einer Grunderwerbsteuerherabsetzung gemäß § 17 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) auf dem gemäß § 213 Abs. 2 BAO eingerichteten Abgabenkonto…
…wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist - abgesehen von den auf den vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahmen - für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu…
…und ob bzw. inwieweit mehrere Abgaben und ihre Gestionen zusammengefasst werden dürfen, womit eine kumulierte kontokorrentmäßige Verrechnung aller Vorgänge aller in diese einheitliche Kontoführung einbezogenen Abgaben stattfindet. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO besteht für wiederkehrend zu erhebende Abgaben (zB veranlagte Einkommensteuer) die Verpflichtung, die Gebarung…
…zu erlassen..... Sowohl die Prämie als auch eine Prämiennachforderung bzw. Rückforderungsansprüche auf Grund einer geänderten Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende…
…Rückzahlung von Guthaben auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…
…jenes der Z-GmbH zu übertragen. Die hier aufgezeigte Betrachtung werde auch durch mehrere Bestimmungen der BAO unterstrichen. Zum einen der des § 213 Abs. 1 BAO, nach der für jeden Abgabepflichtigen wiederkehrend zu erhebende Abgaben von derselben Abgabenbehörde in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen seien …
…seien Abgabenschulden und -gutschriften, die die seinerzeitige D-KG beträfen, mit Ablauf des 4. März 2004 unmittelbar dem Bw zuzurechnen, sodass sie - soweit es sich um wiederkehrend zu erhebende Abgaben im Sinne des § 213 Abs. 1 BAO handle - mit den unmittelbar den Bw betreffenden Abgabenschuldigkeiten…
…Abs 2 BAO wurde sowohl das ´Sich-Nicht-Erstrecken´ durch das ´Einschränken´ ersetzt als auch das Wort "ausdrücklich" in den Gesetzestext aufgenommen. Gemäß § 213 Abs 1 BAO sind die "von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben" für jeden Abgabepflichtigen (bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der…
…Abs 2 BAO wurde sowohl das ´Sich-Nicht-Erstrecken´ durch das ´Einschränken´ ersetzt als auch das Wort "ausdrücklich" in den Gesetzestext aufgenommen. Gemäß § 213 Abs 1 BAO sind die "von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben" für jeden Abgabepflichtigen (bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gem. § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird. In § 213 Abs. 1 BAO ist normiert, dass wiederkehrend zu erhebende Abgaben (ESt, KöSt, USt, etc.) zwingend zusammengefasst (d.h. auf einem Abgabenkonto) zu verbuchen sind…
…wiederkehrend zu erhebenden Abgaben gehören sowohl die veranlagte Einkommensteuer - unabhängig davon, ob ihr Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit zugrunde liegen - als auch Umsatzsteuervorauszahlungen(Ritz, BAO4, § 213 Tz 1ff sowie die dort angeführten Judikate). Die im Berufungsverfahren vertretene gegenteilige Rechtsansicht des Bw. ist somit nicht…
… 201 BAO zu erlassen.... Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten....". Damit wird für den Fall einer Abweichung zwischen beantragter IZP (hier: 45.686,46 €) und rechtsrichtig zu gewährender IZP (hier: 43…
…3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. Im…
…ZustG ergebenden die Behörde treffenden "Beweislast") aus Kostengründen und aus der Überlegung, den im Zeitpunkt des Zustellversuches von der Abgabestelle vorübergehend abwesenden Empfängern den Weg zum Postamt zur Abholung des hinterlegten Schriftstückes zu ersparen. Der steuerliche Vertreter des Bw. konnte das genaue Zustelldatum nicht feststellen…
…die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen."). Nun hat der Berufungswerber am 25. November 2004 eine Erklärung zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie abgegeben, welche zu einer entsprechenden Gutschrift von € 3…
…3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. Im…
…3 gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. Die…
…201 BAO zu erlassen. Sowohl die Prämie als auch eine Prämiennachforderung bzw. Rückforderungsansprüche auf Grund einer geänderten Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 3 gelten als Abgabe vom Einkommen. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten…