…des Unabhängigen Finanzsenates sowie nach der herrschenden Lehre darf ein Arbeitgeber Reisekosten, die er seinen Arbeitnehmern erstattet, im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit für das…
…als "Tagesgelder" bezeichnete Beträge monatlich steuerfrei ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997 und Kj…
…von S 253.500,00 (steuerfrei) ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997) vom Finanzamt…
…Evident ist auch die Tatsache, dass diese angesprochenen Reisevergütungen vom Dienstgeber des Bw. unter Anwendung der Norm des § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt und an den Bw. ausbezahlt worden waren. Das Finanzamt anerkannte bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides für 2004 (datiert…
…Berufung wurde erwogen: Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers…
…nach § 26 Z 4 lit a EStG 1988 nicht steuerbar abgerechnet. Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören auch Kilometergelder, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kilometergeldern nach …
…des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen, eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nur mit einwandfreien Nachweisen - hinsichtlich jeder einzelnen Dienstreise - belegte Reisekostenersätze dürfen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss…
…Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des…
…Arbeit. Nicht steuerbare Leistungen des Arbeitgebers sind im § 26 EStG 1988 geregelt (diese Leistungen unterliegen nicht der Einkommensteuer). Dazu zählen unter anderem Auslagenersätze (Beträge, durch die Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber ersetzt werden) im Sinne des § 26 Z 2 EStG 1988 und Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen…
…die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden (Z 4 leg. cit.), von der Steuerpflicht ausgenommen. Der Höhe nach sind die nach Z 4 leg. cit. nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählenden Beträge mit den…
…In diesem Sinn hat der Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass ein Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens seinen Arbeitnehmern erstattete Reisekosten nur unter der Voraussetzung des Vorliegens entsprechender Nachweise als nicht steuerbare Einnahmen (damit steuerfrei) behandeln darf. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit…
…mit dem Betrag des höchsten (auf Monatsbeträge umgerechneten) Pendlerpauschales begrenzt. Keine Werbungskosten lägen vor, soweit Ausgaben für Familienheimfahrten vom Arbeitgeber getragen oder durch nicht steuerbare Kostenersätze abgedeckt würden. Nach der Verwaltungspraxis kürzten auch steuerfreie Trennungsgelder für Tage, an denen sich der Arbeitnehmer am Familienwohnsitz aufhalte…
…1.500,00 ATS Ersatz für Büro) zählen daher nicht zu den gemäß § 26 Z 2 EStG 1988 nicht steuerbaren Bezügen. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören ebenfalls nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen…
…Feststellungen darüber anzustellen, ob die an den Bw. von seiner Arbeitgeberin ausbezahlten Fahrtkostenvergütungen (Kilometergelder) zu Recht im aktenkundigen Ausmaß (1998: 82.080,00 S und 1999: 81.532,80) nicht steuerbar iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Mit Bedenkenvorhalten vom 15. September 2003…
…Ausgaben nicht entziehen. In Ermangelung der Anwendbarkeit des § 26 EStG 1988 ist es auch unerheblich, ob bestimmte Aufwandspositionen (wie zum Beispiel Kilometergelder oder Tagesgebühren) gesondert ausgewiesen und abgerechnet oder diese in einem Pauschalhonorar ohne gesonderten Ausweis berücksichtigt werden. In jedem Fall liegen insgesamt steuerbare Einnahmen…
…EStG 1988) jenen von Dienstnehmern iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 gleich. Es erscheine daher sachlich nicht gerechtfertigt und verfassungsrechtlich bedenklich nichtsteuerbare Reisekostenersätze im Sinne des § 26 EStG 1988, bezüglich deren Einbeziehung in die DB- und DZ-Pflicht, an Dienstnehmer und solche an wesentlich beteiligte…
…1988, in der hier maßgeblichen Fassung, gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers - seinen Dienstort (Büro…
…2007, BGBl. I 2007/45 lautet (die fallrelevanten, in der Folge geänderten Textstellen sind kursiv): "Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: 4. Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden. Eine Dienstreise liegt vor…
…2006: 720,00 sFr)] ist zu sagen, dass es sich bei unter dem Titel "Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder)" gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar zu behandelnden Beträgen nur um solche Leistungen des Arbeitgebers handeln kann, die gesondert und mit der ausschließlichen Zweckbestimmung,dem…
…umfasst habe und welche Mehrkosten dem Berufungswerber zuteilungsbedingt erwachsen seien. Auch das Ausmaß der laut Lohnzettel nicht steuerbar gewährten Arbeitgeberleistungen (€ 4.419,00) lasse keinesfalls zwingend einen Rückschluss auf den Umstand einer Dienstzuteilung zu. Insoweit betrachtet könne der Einwand der im Kalenderjahr 2002 aufrechten…