…vom Bf. ziffernmäßig benannten Ersatzleistungen (Tagesgeldern), allenfalls um nicht steuerbare Reisevergütungen nach § 26 Z 4 oder aber, um steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16b gehandelt hat, oder nicht (vgl. zur Rangordnung der einzelnen Entschädigungsarten etwa Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18…
…00; sodass über die abgabenbehördlich bereits anerkannten Werbungskosten von € 14.125,00; auch der im Spruch genannte Gesamtbetrag von € 4.756,20 (€ 507,20 als nicht steuerbare Einkünfte nach § 26 Z 4 EStG 1988 + € 4.249,00 als steuerfreie Einkünfte nach …
…tägliche Rückkehr zum Wohnsitz nicht zugemutet werden können, weshalb sie auf die streitgegenständlichen Reiseaufwandsentschädigungen einen kollektivvertraglichen Anspruch gehabt hätten, der gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 nicht steuerbar sei. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen…
…des Unabhängigen Finanzsenates sowie nach der herrschenden Lehre darf ein Arbeitgeber Reisekosten, die er seinen Arbeitnehmern erstattet, im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Beurteilung muss jederzeit für das…
…Geschäften oblagen. Ihr gewöhnlicher Arbeitsort ist Wien. Die Beschwerdeführerin (Bf) geht einer Vertretertätigkeit nach. Im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2020 machte sie die Berücksichtigung des Berufsgruppenpauschales für Vertreter in der Höhe von € 2.190,00 geltend. Der Jahreslohnzettel weist "nicht steuerbare Bezüge (§…
…als "Tagesgelder" bezeichnete Beträge monatlich steuerfrei ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997 und Kj…
…von S 253.500,00 (steuerfrei) ausbezahlt und diese als Vergütungen für Dienstreisen nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz (EStG 1988) nicht steuerbar behandelt habe, obwohl bereits bei der zeitlich vorangegangenen Lohnsteuerprüfung (Zeitraum: 1.1.1995 bis 31.12.1997) vom Finanzamt…
…bei Fahrttätigkeit, bei Baustellen- und Montagetätigkeit oder bei Arbeitskräfteüberlassung anzunehmen. Rz 714a: Voraussetzung für den nichtsteuerbaren Kostenersatz ist die tatsächliche Fahrt vom Einsatzort zum Wohnort und zurück. Der Kostenersatz darf nur in Höhe der tatsächlichen Kosten (Kosten des verwendeten öffentlichen Verkehrsmittels oder Kilometergeld für das…
…aus: Bruttobezüge (Kennzahl 210): 21.632,70 €; steuerpflichtige Bezüge (Kennzahl 245): 21.632,70 €; anrechenbare Lohnsteuer (Kennzahl 260): 2.554,25 €; nicht steuerbare Bezüge gemäß § 26 Z 4 EStG und § 3 Abs. 1 Z 16b EStG: 22.593,39 €. Der von…
…auch nicht. Um dies festzustellen, hätte es geeigneter Aufzeichnungen seitens der Bf bedurft. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tages- und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu…
…Evident ist auch die Tatsache, dass diese angesprochenen Reisevergütungen vom Dienstgeber des Bw. unter Anwendung der Norm des § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt und an den Bw. ausbezahlt worden waren. Das Finanzamt anerkannte bei der Erlassung des Einkommensteuerbescheides für 2004 (datiert…
…Berufung wurde erwogen: Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers…
…nach § 26 Z 4 lit a EStG 1988 nicht steuerbar abgerechnet. Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören auch Kilometergelder, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen gezahlt werden, nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Auch im Zusammenhang mit der Auszahlung von Kilometergeldern nach …
…des Arbeitgebers für jede einzelne Dienstfahrt zu Grunde liegen, eine bloße Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nur mit einwandfreien Nachweisen - hinsichtlich jeder einzelnen Dienstreise - belegte Reisekostenersätze dürfen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als nicht steuerbar behandelt werden. Die Richtigkeit des vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzuges muss…
… 26 Z 4 EStG 1988 erfüllt, weshalb mangels Vorliegens einer Dienstreise nach der Legaldefinition keine Tages- oder Nächtigungsgelder sowie wöchentlich geleistete Fahrtkostenersätze (Familienheimfahrten) im Rahmen dieser Bestimmung nicht steuerbar abgerechnet werden könnten. Die gewährten Tages- und Nächtigungsgelder seien nach einem Zeitraum von 6 Monaten durchgehender…
…Socken dienen daher untrennbar der Lebensführung und der Verwendung während der Berufstätigkeit. Eine Aufteilung auf privat/beruflich ist unmöglich. Der Bf. erhielt laut dem Lohnzettel der ***8*** im Streitjahr 2022 nicht steuerbare Bezüge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 und steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs…
…vgl. Bp-Bericht 1 3.1.2014, ABNr 401405/13). . Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern erstattete Reisekosten nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen (also steuerfrei) behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Für alle im …
…2006/15/0280, unter Hinweis auf seine Vorjudikatur klar zum Ausdruck gebracht hat, darf ein Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens seinen Arbeitnehmern erstattete Reisekosten nur unter der Voraussetzung als nicht steuerbare Einnahmen behandeln, dass entsprechende Nachweise vorliegen. Dabei muss die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgenommenen…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass das Berufsgruppenpauschale im Erstbescheid berücksichtigt worden sei. Allerdings seien von diesem Betrag die nicht steuerbaren bzw. steuerfreien Ersätze des Arbeitgebers gemäß § 26 EStG 1988 abgezogen worden. Mit Eingabe vom 22.01.2025 wurde ein Vorlageantrag eingebracht. Diesem Schreiben…
…Jänner 2019 bis 30. Juni 2019 bezog er von der ***A*** GmbH nicht steuerbare Spesenersätze in Höhe von 1.717,18 €. Nach den hier maßgeblichen Regelungen des Arbeitsvertrages mit der ***A*** Schweiz GmbH erhält der Arbeitnehmer für auswärtige Verpflegung während Dienstreisen als Spesenersatz einen…