…13/0089). Die Berufung ist demnach in diesem Berufungspunkt als unbegründet abzuweisen. 2.) Der zweite Streitpunkt besteht darin, ob im Jahre 2001 ein nicht geklärter Vermögenszugang in Höhe von S 205.000,00 gegeben ist, der zu einer entsprechenden Umsatzerhöhung sowie zu verdeckten Ausschüttungen führt…
…ua. insoweit berichtigt, als betreffend die Jahre 1994 bis 1999 aufgrund nicht geklärter Vermögenszugänge im Schätzungswege jährlich 100.000 S hinzugerechnet wurden (aufgrund der dadurch bewirkten Abgabenverkürzung wurde über den Berufungsführer von der Finanzstrafbehörde erster Instanz infolge des Begehens einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
…1999, 96/13/0115). Die behaupteten, nicht nachgewiesenen Spielgewinne, stellen keinen derartigen Nachweis dar (kein Nachweis, dass die Spielgewinne unzweifelhaft dem Berufungswerber zugeflossen sind). Die vom Berufungswerber während des Prüfungsverfahrens geklärten Vermögenszugänge wurden bereits vom Prüfer berücksichtigt (Geburtstagsgeschenk, ...). Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen und der Tatsache…
…wurden gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG nicht anerkannt. Für Bareinzahlungen des Bw auf seinem Bankkonto konnte in einem Umfang von 10.569,21 Euro die Mittelherkunft nicht geklärt werden. Der Bw vermittelt in seinem Berufungsvorbringen und der Vorhaltsbeantwortung nicht den Eindruck, tiefere kaufmännische…
…Kalkulat. Verbrauch | 49 kg | 47 kg | 48 kg | Rest | 751 kg | 613 kg | 432 kg konnte seitens der Geschäftsleitung nicht geklärt werden. Rohaufschläge Im Zuge einer durchgeführten Nachkalkulation wurden große Schwankungen der Rohaufschläge bei den Warengruppen Spirituosen, Sekt…
…dass die nachfolgende Verwendung der aufgelösten Sparbücher nicht nachgewiesen werden könne. Die Betriebsprüfung postuliert daher im Jahr 1996 eine ungeklärte Mittelverwendung in Höhe von ATS 4,132.000,--, um in de späteren Jahren 1998 bis 2000 einen ungeklärten Vermögenszugang konstruieren zu können. Gleichzeitig bleibt sie…
…dass die nachfolgende Verwendung der aufgelösten Sparbücher nicht nachgewiesen werden könne. Die Betriebsprüfung postuliert daher im Jahr 1996 eine ungeklärte Mittelverwendung in Höhe von ATS 4,132.000,--, um in de späteren Jahren 1998 bis 2000 einen ungeklärten Vermögenszugang konstruieren zu können. Gleichzeitig bleibt sie…
…nur die tatsächliche Bereicherung bzw. der tatsächlich verbleibende Vermögenszugang der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 30.8.1995, 95/16/0172, 0173). Nicht abgezogen werden können Kosten, die nicht mit dem Erwerb zusammenhängen oder nicht in der Person des Erblassers entstanden sind. Ferner können erst nach…
…Veranlassung" (zB. eine eindeutig betrieblich veranlasste Fahrt) vorliegen müsse, mache die bloße abstrakte Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes (hier des Fahrzeuges) zum Betriebsvermögen eine damit im Zusammenhang stehende Ausgabe oder Aufwendung bzw. einen Vermögensabgang noch nicht zwingend zur Betriebsausgabe (vgl. zB. VwGH 25.1.2000, 97/14…
…Herkunft des restlichen Betrages (ATS 20.414.638,72) konnte nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht geklärt werden. Dieser unaufgeklärte Vermögenszuwachs rechtfertigte nach Meinung des Prüfers die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Gleiches gelte, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermöge…
…des Geschäftsführers A, er habe in den Jahren 1992 bzw 1993 von seinem im Jahr 1996 verstorbenen Onkel B je ATS 400.000,- als Darlehen erhalten, sei nicht anerkannt worden, da es nicht geklärt sei, woher der verstorbene Onkel des Geschäftsführers A, der seit 20…
…worden seien. Zudem seien an die Sozialversicherungsanstalt 42.500,00 S bzw. 13.000,00 S bezahlt worden. Die Herkunft dieser Mittel sei nicht geklärt. Zusätzlich seien auch die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Der Berufungsführer hält dem im Schreiben vom 19. Juli 2002 entgegen, dass die…
…die Annahme, dass den fraglichen Buchungen, anstatt der behaupteten Zahlungsflüsse in Vorjahren, tatsächlich Vermögenszugänge im Verfahrenszeitraum zu Grunde liegen, durch das Prüfungsergebnis nicht gestützt. Haben doch die bei der BP durchgeführten weiteren Überprüfungen zu keinen Erkenntnissen geführt, die eine Unrichtigkeit der vom Bw. dargestellten Sachverhaltslage…
…FinStrG und stehe daher im Widerspruch zur Begründung des angefochtenen Bescheides. Doch auch die Finanzstrafbehörde I. Instanz sei offenbar nicht der Meinung, dass für die Durchführung des Strafverfahrens mittlerweile das Gericht zuständig geworden sei, weil ansonsten ungesäumt Anzeige an die Staatsanwaltschaft zu erstatten gewesen wäre…
…(Arbeitsbogen Seite 212) über ATS 562,80 - hier wurde bei einer Gegenverrechnung nur die Differenz verbucht. Die Zurechnung nicht geklärter Bareinlagen ist auch als Sicherheitszuschlag für die Differenzen bei den erklärten Umsatzzahlen zu verstehen. Ankauf Adressenmaterial ATS 640.000,- Auszug aus der Beantwortung des Fragenkataloges…
…Nachweis betreffend Sparbücher betrifft, sei festzuhalten, dass die Familie des Bw. die bereits im Zuge der Vorprüfung vorgelegten alten Sparbücher nicht mehr vorlegen wollte, weil sie ohnehin schon vom Finanzamt eingesehen worden wären. Darüber hinaus wären diese nur dann als Nachweis geeignet, wenn ein lückenloser…
…hält und sich mit ihr abfindet. Im Zuge einer vom Landesgericht Salzburg angeordneten Hausdurchsuchung in den Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten des Bf. wurden verschiedenste Waren zollrechtlich nicht geklärter Herkunft vorgefunden. Über Befragen gab der Bf anlässlich seiner niederschriftlichen Einvernahme durch Organe des Hauptzollamtes Salzburg am 21…
…zu keinem Zeitpunkt Gesellschafter der B GmbH. Ein entsprechender Eintrag scheint im Firmenbuch nicht auf. Wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen bzw. Bilanzen die Veranlagungsjahre 1996 bis 1999 betreffend sowie wegen nicht geklärter Rechtsbeziehungen zwischen der Hof. GmbH und der B GmbH wurde seitens des Finanzamtes eine…
…bearbeitete Holz von a bzw. F.X.M. gekauft hat. Ein weiterer Hinweis ist auch die Kundenbezeichnung "eigen" auf zwei der Arbeitsblätter. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte nicht geklärt werden, wer tatsächlich Eigentümer des Chanfute-Doussie Holzes ist. Es wird unterstellt, dass a der LB GmbH…
…Unter Berücksichtigung der erhöhten Mitwirkungspflicht bezüglich dieses Sachverhaltes kann von einem geeigneten Nachweis des Darlehens nicht gesprochen werden. Die verbuchten Darlehensbeträge, soweit als solche erkennbar, werden dem zu Folge als nicht geklärter Vermögenszuwachs erfolgswirksam gewertet und der 20%-igen Umsatzsteuer unterzogen. | Auswirkung: | |…