…13/0089). Die Berufung ist demnach in diesem Berufungspunkt als unbegründet abzuweisen. 2.) Der zweite Streitpunkt besteht darin, ob im Jahre 2001 ein nicht geklärter Vermögenszugang in Höhe von S 205.000,00 gegeben ist, der zu einer entsprechenden Umsatzerhöhung sowie zu verdeckten Ausschüttungen führt…
…ua. insoweit berichtigt, als betreffend die Jahre 1994 bis 1999 aufgrund nicht geklärter Vermögenszugänge im Schätzungswege jährlich 100.000 S hinzugerechnet wurden (aufgrund der dadurch bewirkten Abgabenverkürzung wurde über den Berufungsführer von der Finanzstrafbehörde erster Instanz infolge des Begehens einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1…
…erfolgt seien. Diesen Auszahlungen müssten auch Einzahlungen aus den buchhalterisch erfassten Barbeständen der Bf vorangegangen sein. Weiters führt die Bf an, dass nicht im Ansatz seitens der Behörde geklärt worden sei, wo rund eine Million unterstellter Vermögenszuwachs hingekommen wäre. Weder der Ausbau des Kleingartenhauses, noch…
…erhaltenen Hochwasserentschädigung von 7.441,00 € gegengerechnet worden. Der auf diese Weise berechnete verbleibende, nicht geklärte Vermögenszuwachs sei auf Grund der Nichtaufklärung der Herkunft von insgesamt 215.634,49 € im Zuge der Prüfung als Basis für die Schätzung gemäß § 184 BAO herangezogen worden…
…1999, 96/13/0115). Die behaupteten, nicht nachgewiesenen Spielgewinne, stellen keinen derartigen Nachweis dar (kein Nachweis, dass die Spielgewinne unzweifelhaft dem Berufungswerber zugeflossen sind). Die vom Berufungswerber während des Prüfungsverfahrens geklärten Vermögenszugänge wurden bereits vom Prüfer berücksichtigt (Geburtstagsgeschenk, ...). Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen und der Tatsache…
…2008: 16.085,50 €) in Abzug gebracht, was einen Betrag von 215.634,48 € ergab. Dieser "Unterdeckungswert" bzw. "nicht geklärte Vermögenszuwachs" wurde den Einkünften aus Gewerbebetrieb (aus Kfz-Handel bzw. Kfz-Vermittlung), den der Bf. nach Ansicht der Abgabenbehörde nachgewiesenermaßen betreibe (s die…
…konnten durch den Beschwerdeführer auch nicht weiter aufgeklärt werden, weshalb das Finanzamt zu dem Schluss kommen musste, dass diese Einzahlungen aus dem Verkauf von Kfz herrühren. Jedenfalls ist in Zusammenschau des ansteigenden negativen Saldos am Konto des Beschwerdeführers, den geklärten und den ungeklärten Einzahlungen und…
…befugt sei, erstrecken. Bei den gesuchten Unterlagen handle es sich um sämtliche beweisrelevanten Unterlagen zu den steuerlich nicht erklärten Umsätzen und Einkünften und Unterlagen über Einkommen, Vermögenszugänge und Privataufwendungen des BF. Insbesondere würden Erlösaufzeichnungen aller Art und alle Belege, die über die tatsächlichen Umsätze des…
…wurden gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG nicht anerkannt. Für Bareinzahlungen des Bw auf seinem Bankkonto konnte in einem Umfang von 10.569,21 Euro die Mittelherkunft nicht geklärt werden. Der Bw vermittelt in seinem Berufungsvorbringen und der Vorhaltsbeantwortung nicht den Eindruck, tiefere kaufmännische…
…Kalkulat. Verbrauch | 49 kg | 47 kg | 48 kg | Rest | 751 kg | 613 kg | 432 kg konnte seitens der Geschäftsleitung nicht geklärt werden. Rohaufschläge Im Zuge einer durchgeführten Nachkalkulation wurden große Schwankungen der Rohaufschläge bei den Warengruppen Spirituosen, Sekt…
…Rest aus eigenen Ersparnissen käme. Man habe jedoch auch diesbezüglich keine steuerlich anerkannten Beweise vorlegen können. Da die Herkunft des Geldes nicht geklärt werden habe können, seien EUR 200.000,00 den Umsätzen und dem Gewinn für das Jahr 2016 hinzugerechnet worden. Es werde beantragt…
…dass die nachfolgende Verwendung der aufgelösten Sparbücher nicht nachgewiesen werden könne. Die Betriebsprüfung postuliert daher im Jahr 1996 eine ungeklärte Mittelverwendung in Höhe von ATS 4,132.000,--, um in de späteren Jahren 1998 bis 2000 einen ungeklärten Vermögenszugang konstruieren zu können. Gleichzeitig bleibt sie…
…dass die nachfolgende Verwendung der aufgelösten Sparbücher nicht nachgewiesen werden könne. Die Betriebsprüfung postuliert daher im Jahr 1996 eine ungeklärte Mittelverwendung in Höhe von ATS 4,132.000,--, um in de späteren Jahren 1998 bis 2000 einen ungeklärten Vermögenszugang konstruieren zu können. Gleichzeitig bleibt sie…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1.1 Beim Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) fand im Zeitraum 2. Februar 2016 bis 13. Juni 2017 für die Jahre 2012 bis 2014 eine…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Bf erzielte im Streitjahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für das Jahr 2008 reichte die Bf Steuererklärungen (Umsatz- und Einkommensteuererklärung) ein, wobei ihr steuerlicher Vertreter mit Eingabe vom…
…nur die tatsächliche Bereicherung bzw. der tatsächlich verbleibende Vermögenszugang der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 30.8.1995, 95/16/0172, 0173). Nicht abgezogen werden können Kosten, die nicht mit dem Erwerb zusammenhängen oder nicht in der Person des Erblassers entstanden sind. Ferner können erst nach…
…Veranlassung" (zB. eine eindeutig betrieblich veranlasste Fahrt) vorliegen müsse, mache die bloße abstrakte Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes (hier des Fahrzeuges) zum Betriebsvermögen eine damit im Zusammenhang stehende Ausgabe oder Aufwendung bzw. einen Vermögensabgang noch nicht zwingend zur Betriebsausgabe (vgl. zB. VwGH 25.1.2000, 97/14…
…Herkunft des restlichen Betrages (ATS 20.414.638,72) konnte nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht geklärt werden. Dieser unaufgeklärte Vermögenszuwachs rechtfertigte nach Meinung des Prüfers die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Gleiches gelte, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermöge…
…festgehalten: "In welchen Punkten und mit welcher Begründung die Spekulationseinkünfte bekämpft werden, ist in der Berufung nicht angeführt" (S 123/2009 ESt-Akt bis 2009)). Die Beschwerde war daher in diesem Punkt abzuweisen. G) Zusammenfassend ist sohin festzuhalten, dass die von der belangten Behörde angenommene…
…des Geschäftsführers A, er habe in den Jahren 1992 bzw 1993 von seinem im Jahr 1996 verstorbenen Onkel B je ATS 400.000,- als Darlehen erhalten, sei nicht anerkannt worden, da es nicht geklärt sei, woher der verstorbene Onkel des Geschäftsführers A, der seit 20…