…nicht abgeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um den in dieser Gesetzesstelle jeweils normierten Betrag. Gemäß § 8 Abs. 5 leg.cit. gilt ein Kind als erheblich behindert…
…8 Abs.4 FLAG 1967 ab Juni 1997 erfolgte, weil beim Sohn der Bw. laut fachärztlichem Gutachten vom 11. Juni 2001 keine erhebliche Behinderung vorlag. Damit verbunden war der für nicht erheblich behinderte Kinder geltende niedrigere Grenzbetrag nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 (Geringfügigkeitsgrenze) anzuwenden…
…Facharztes für Kinderheilkunde bescheinigt, dass - ihr Gesamtgrad der Behinderung 40 v. H. beträgt, - ihre Behinderung voraussichtlich weniger als drei Jahre anhält und - sie voraussichtlich nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Bei dieser Sachlage gilt aber Chiara nicht als erheblich behindert im…
…das Finanzamt fest, dass der Pauschalbetrag von ATS 3.600 für erheblich behinderte Kinder an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt sei. Da auf Grund des Alters des Sohnes Hadmar die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr gewährt werde, könne der Pauschalbetrag nicht berücksichtigt werden. Allerdings sei der…
…nicht weiter belästigen, aber mir bleibt leider kein anderer Ausweg..." Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich…
…Bei Kindern, die sich wegen eines Leidens oder Gebrechens dauernd in Anstaltspflege oder in Heimerziehung befinden, wird die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern unterstellt, wenn die Eltern zu den Unterhaltskosten mindestens in Höhe der Familienbeihilfe beitragen, wobei sich dieser Beitrag um den für erheblich behinderte Kinder…
…erheblich behinderte Kinder. Für den September verdoppelt sich der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe (13.Familienbeihilfe) Gegen diesen Bescheid erhob die BW fristgerecht Berufung und bekämpfte die Rückforderung für den gesamten Zeitraum und führte dazu aus, dass es nicht zutreffend sei, dass die Tochter die Ausbildung nicht…
…5) Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs1 bis 3)." Für erheblich behinderte Kinder…
…daher nicht, die strittigen Fahrtkosten anzuerkennen. 8.) Der Bw. wendet allerdings ein, dass § 5 der VO nicht anwendbar sei, weil ihm die erhöhte Familienbeihilfe vom Pflegegeld abgezogen werde. § 7 des Bundespflegegeldgesetzes (kurz: BPGG) bestimmt, dass von der Erhöhung der Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder gemäß…
…aus welchen Gründen auch immer nicht oder nicht überwiegend nachkommen. Nach Ansicht der Österreichischen Finanzverwaltung sei demnach nur entscheidend, ob ein Kind eines Unterhaltes bedarf. Dies gelte auch für erheblich behinderte Kinder (aufgrund oa ärztlichen Gutachtens sei für das Finanzamt die erhebliche Behinderung zweifelsfrei gegeben)…
…der Kinder, für die ihr Familienbeihilfe gewährt wird und erhöht sich für jedes Kind, das erheblich behindert ist um 138,3 € (§ 8 Abs. 1 und 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idF BGB. I Nr. 90/2007). Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht…
…dass sie für ihre hier in Rede stehende Tochter weiterhin den Erhöhungsbetrag für erheblich behinderte Kinder zusätzlich zur Familienbeihilfe erhält. Ungeachtet dieser Überlegungen betreffend einer Fehlleistung der Abgabenbehörde ist zu den Ausführungen der Bw betreffend den Grundsatz von Treu und Glauben zu bemerken: Unter dem…
…des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (inkl. Erhöhungsbetrag für erheblich behinderte Kinder) ab 1. Dezember 2000 für S.H., entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…Wien vom 17. Mai 2001 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages für erheblich behinderte Kinder entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…des Erhöhungsbetrages für erheblich behinderte Kinder) und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom September 2001 bis Juni 2002 für das Kind M.D. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…24. Lebensjahr nicht zu einer Verschlechterung der Möglichkeit der Studierenden, ein Studium in jenem Zeitraum, für den Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgreich abzuschließen... Für Mütter bzw. Schwangere sowie für Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die…
…Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3)." Für erheblich behinderte Kinder…
…24. Lebensjahr nicht zu einer Verschlechterung der Möglichkeit der Studierenden, ein Studium in jenem Zeitraum, für den Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgreich abzuschließen... Für Mütter bzw. Schwangere sowie für Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die…
…24. Lebensjahr nicht zu einer Verschlechterung der Möglichkeit der Studierenden, ein Studium in jenem Zeitraum, für den Familienbeihilfe gewährt wird, erfolgreich abzuschließen... Für Mütter bzw. Schwangere sowie für Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder, die…
…Februar 2003 mit Bescheid vom 27. Februar 2003 mit folgender Begründung ab: "Für erheblich behinderte Kinder besteht nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die erhebliche Behinderung und die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist. Laut dem vorgelegten ärztlichen Gutachten und den Versicherungszeiten bei…