…nicht abgeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um den in dieser Gesetzesstelle jeweils normierten Betrag. Gemäß § 8 Abs. 5 leg.cit. gilt ein Kind als erheblich behindert…
…November 2017 bis 11. März 2018 liegen die oben angeführten Voraussetzungen nicht vor. Nach § 2 Abs. 1 lit. h FLAG 1967, welcher den Beihilfenanspruch für erheblich behinderte Kinder (Behinderungsgrad von zumindest 50%) - jedoch ohne die Sonderregelungen betreffend Studium - normiert, ist aber das Vorliegen einer tatsächlichen…
…8 Abs.4 FLAG 1967 ab Juni 1997 erfolgte, weil beim Sohn der Bw. laut fachärztlichem Gutachten vom 11. Juni 2001 keine erhebliche Behinderung vorlag. Damit verbunden war der für nicht erheblich behinderte Kinder geltende niedrigere Grenzbetrag nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 (Geringfügigkeitsgrenze) anzuwenden…
…auszuschließen und dementsprechend konnte es nicht wegen einer Studienbehinderung zu einer Verlängerung der Studienzeit um ein Semester kommen. § 2 Abs 1 lit h FLAG 1967 besagt, dass die Sonderregelungen betreffend Studium (lit b 2. bis 14. Satz) nicht für erheblich behinderte Kinder im Sinne des …
…Facharztes für Kinderheilkunde bescheinigt, dass - ihr Gesamtgrad der Behinderung 40 v. H. beträgt, - ihre Behinderung voraussichtlich weniger als drei Jahre anhält und - sie voraussichtlich nicht dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Bei dieser Sachlage gilt aber Chiara nicht als erheblich behindert im…
…Auch erheblich behinderte Kinder müssen sich, ab der Vollendung des 18. Lebensjahres, in einer aufrechten Berufsausbildung befinden, sofern sie nicht dauernd erwerbsunfähig sind. Da für ***Vorname KInd*** weder in der letzten noch in einer vorangegangenen Bescheinigung eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen wurde und er sich nicht…
…Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
…das Finanzamt fest, dass der Pauschalbetrag von ATS 3.600 für erheblich behinderte Kinder an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt sei. Da auf Grund des Alters des Sohnes Hadmar die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr gewährt werde, könne der Pauschalbetrag nicht berücksichtigt werden. Allerdings sei der…
…nicht weiter belästigen, aber mir bleibt leider kein anderer Ausweg..." Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich…
…531/1993 wurde die Definition des "erheblich behinderten Kindes" in § 8 Abs 5 FLAG 1967 neu gefasst und nunmehr auf nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigungen im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung Bezug genommen. Voraussetzung dafür, dass ein Kind als erheblich behindert gilt…
…Bei Kindern, die sich wegen eines Leidens oder Gebrechens dauernd in Anstaltspflege oder in Heimerziehung befinden, wird die Haushaltszugehörigkeit zu den Eltern unterstellt, wenn die Eltern zu den Unterhaltskosten mindestens in Höhe der Familienbeihilfe beitragen, wobei sich dieser Beitrag um den für erheblich behinderte Kinder…
…Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
…in der Berufsausbildung und solche, die infolge ihres Leidens oder Gebrechens voraussichtlich dauernd nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Worum es hier geht, regelt Abs. 5 lit. b. Es geht nämlich um jene erheblich behinderten Kinder, deren Schulbildung im schulpflichtigen Alter infolge…
…welche nicht den vorgegebenen Positionen zuzuordnen sind, sind in Hinblick auf das Gesamtbild der Sehbehinderung neuroophtalmologische Untersuchungsbefunde miteinzubeziehen und entsprechend der Behinderung mittels Analogposition einzuschätzen. [Grafik] [Grafik] Familienbeihilfe für volljährige erheblich behinderte Kinder Der Bezug von Familienbeihilfe für volljährige erheblich behinderte Kinder ist…
…voraussichtlich nicht dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Beschwerde der Bf. wurde mit der Begründung, dass sich ihr Sohn ob Abbruchs der Lehre im streitgegenständlichen Zeitraum nicht mehr in Berufsausbildung befunden habe, respektive dieser auch seitens des Sozialministeriumservice als nicht erheblich behindert…
…Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs. 1 bis 3). Erheblich behinderte Kinder im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. c, deren Eltern ihnen nicht überwiegend den Unterhalt leisten und die einen eigenständigen Haushalt führen, haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. 8 Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 steht für erheblich behinderte Kinder ein Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist noch Folgendes auszuführen: Erhöhte Familienbeihilfe steht nach § 8 Abs. 4 FLAG 1967 für erheblich behinderte Kinder zu, wobei die Voraussetzungen für das Vorliegen einer erheblichen Behinderung in § 8 Abs. 5 FLAG 1967 geregelt sind. Als erheblich behindert gilt ein…
…erheblich behinderte Kinder. Für den September verdoppelt sich der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe (13.Familienbeihilfe) Gegen diesen Bescheid erhob die BW fristgerecht Berufung und bekämpfte die Rückforderung für den gesamten Zeitraum und führte dazu aus, dass es nicht zutreffend sei, dass die Tochter die Ausbildung nicht…
…nicht zu überschreiten, da letztere zu ersteren im "Verhältnis einer Ausnahme zur Regel stehen" (vgl. zB VfGH 11.3.2010, G 228/09). Für Mütter bzw. Schwangere sowie für Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw. absolviert haben und für erheblich behinderte Kinder…