…Erkenntnis vorgenommene Strafausmessung entspreche nicht der Schuld des Täters und seinen persönlichen Verhältnissen bzw. seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, weshalb beantragt werde, die Höhe der Strafe wesentlich geringer festzusetzen. Schon im Einspruch gegen Strafverfügung seien die Milderungsgründe hinsichtlich Schuld, nämlich bloß bedingter Vorsatz und Arbeitsüberlastung durch Personal…
…Abs. 1), für die Erfüllung des Tatbestandes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG genügte - siehe oben - ein bloß bedingter Vorsatz. Ein Schuldspruch wegen versuchter oder vollendeter Hinterziehung von Umsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2008 gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG (anstelle eines solchen wegen § 33 Abs…
…FinStrG nicht entgegen steht. Mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht (Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung bis zum Fällikeitszeitpunkt) hätte sich der Bf. der strafrechtlichen Haftung entziehen können. Die dem Bf. zur Last gelegte Tat erfordert für den Verkürzungserfolg Wissentlichkeit, während für die Pflichtverletzung bloß bedingter Vorsatz genügt…
…des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfordert für die subjektive Tatbestandsmäßigkeit für den Verkürzungserfolg Wissentlichkeit, während für die Pflichtverletzung bloß bedingter Vorsatz genügt. Der Bf. bringt dazu vor, er habe aufgrund von Liquiditätsengpässen die angefallenen Zahllasten verspätet entrichtet. Damit weist der Bf. jedoch selbst…
…der Täter die Selbstbemessungsabgabe nicht fristgerecht entrichtet, was er - zur Erfüllung des Tatbestandes - für gewiss halten muss. Die Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Einreichung einer vollständigen Voranmeldung ist ein weiters Tatelement, welches zur Erfüllung des Tatbestandes vom Täter mit zumindest bedingtem Vorsatz verwirklicht werden muss…
…oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Während für die Verwirklichung des subjektiven Tatbildes des § 33 Abs. 1 FinStrG bedingter Vorsatz ausreicht, verlangt das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…dass dieser Einzelfall nicht wissentlich oder bedingt vorsätzlich begangen wurde und daher keinen strafrelevanten Vorgang darstellt, sodass auch insoweit die entsprechenden Finanzstrafverfahren beim Erstbeschuldigten und Drittbeschuldigten einzustellen waren. Zum ebenfalls angeschuldeten Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Oktober 1999 bei der Firma A-GmbH ist festzustellen, dass nicht mit der…
…482.221,-) eine Abgabenverkürzung bewirkt. Beim Zweitbeschuldigten M sei bezüglich der Umsatzsteuervorauszahlungen der Sachverhalt so gelagert, dass er bedingt vorsätzlich die Vorauszahlungen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtete bzw. abgeführt habe. In seiner Beweiswürdigung führt der Erstsenat aus: Der Sachverhalt ergebe sich - im…
…Verpflichtungen bekannt waren - bei diesen Verkäufen eine unternehmerische Tätigkeit annehmen musste. Wenn er dennoch diese Umsätze nicht in die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen aufgenommen hat, besteht der Verdacht, dass dies zumindest bedingt vorsätzlich geschah und er von der dadurch bewirkten Verkürzung an Umsatzsteuer wusste, dies insbesondere dann…
…eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG machte sich eine derartige Person stattdessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne…
…gesetzlichen Erklärungspflicht (30. Juni 2012 bei elektronischer Meldung) für die Jahresumsatzsteuererklärung 2011 erfolgt, sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht kommt. Bedingt vorsätzlich handelt nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild…
…nicht zeitgerecht durchführen würde. Der Berufung war daher hinsichtlich des Vorwurfs der Begehung eines Finanzvergehens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Folge zu geben. Unbestritten ist hingegen, dass dem Beschuldigten die Fälligkeiten für die Umsatzsteuervorauszahlungen bekannt gewesen sind und er daher jedenfalls bedingt vorsätzlich…
…des offiziellen Verkaufserlöses, pflichtenwidrig nicht in die Buchhaltung aufgenommen bzw. der Abgabenbehörde gegenüber stets verschwiegen hat. Dass einer derartigen Vorgangsweise nicht bloß wie in der Beschwerde angeführt eine strafrechtlich nicht weiter zu relevierende divergierende Rechtsauslegung seitens des Abgabepflichtigen, sondern vielmehr ein zumindest bedingter Vorsatz iSd. …
…§ 8 Tz 13). Wissentlichkeit ist nicht für den gesamten Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gefordert, sondern nur für die Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen. In Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen genügt dagegen bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs…
…ebenfalls bloß bedingten Vorsatz, für den Verkürzungserfolg dagegen Wissentlichkeit. Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann. Die Ermittlung des nach außen nicht…
…ebenfalls bloß bedingten Vorsatz, für den Verkürzungserfolg dagegen Wissentlichkeit. Vorsatz bedeutet eine zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters, auf deren Vorhandensein oder Nichtvorhandensein nur aus seinem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten unter Würdigung aller sonstigen Sachverhaltselemente geschlossen werden kann. Die Ermittlung des nach außen nicht…
…eine Bejahung dieses Ergebnisses der Handlung ist jedoch nicht erforderlich. Hinsichtlich der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist die Schuldform der Wissentlichkeit lediglich für den Verkürzungserfolg nötig; für die Pflichtverletzung selbst genügt also auch bedingter Vorsatz. Aufgrund der Lebenserfahrung ist davon auszugehen…
…dass der Bw., nicht zuletzt auch auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit als selbständiger Unternehmer, seiner Abgabepflicht ohne weiteres hätte nachkommen können. Die zur Erfüllung des im Spruch näher bezeichneten Tatbildes erforderliche Schuldform (bedingter Vorsatz) sei aus dem Gesamtverhalten erschlossen worden. Überdies habe der Betriebsprüfer in…
…eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Gemäß § 33 Abs.1 FinStrG machte sich eine derartige Person statt dessen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im…
…Verkürzungserfolg, während für die Pflichtverletzung bloß bedingter Vorsatz genügt. Zur subjektiven Tatseite ist anzumerken, dass § 33 FinStrG den Täterkreis nicht ausdrücklich bezeichnet. Derjenige, der tatsächlich die steuerlichen Angelegenheiten einer juristischen Person wahrnimmt, ist strafrechtlich verantwortlich. Auf eine formelle Vertretungsbefugnis kommt es demnach nicht an, sondern…