…ergebe sich zu § 8 MinStG 1995, dass als stationär grundsätzlich nur Anlagen anzusehen seien, die nicht beweglich, also mit Grund und Boden oder einem Gebäude fest verbunden sind und nach der Art der Verbindung, der Bauweise und dem Verwendungszeck dazu bestimmt sind, an einem Standort…
…einzelnen Bestandteile der sowohl ober als auch unter Putz verlegten Elektroinstallation die rechtliche Beurteilung der Gesamtinstallation teilen, sind die Elektro-Verteilerkästen als nicht bewegliche Wirtschaftsgüter und somit als Gebäudebestandteil zu beurteilen. Die Gebäudeeigenschaft und die Sachgesamtheit der Elektroinstallation mit den Verteilerkästen ergibt sich auch daraus…
…meine Wäsche selbst, sollte jedoch eine Maschine nicht voll werden, wird auch Kleidung von Herrn r mit gewaschen, wir wollen ja die Umwelt nicht unnnötig belasten Aufstellung, wem, welche Einrichtungsgegenstände - das Haus gehört mit allen nicht beweglichen Teilen, wozu auch die Küche gehört, jedem Mitglied…
…abgebrochen wurde, liege kein Gewinn vor, also bestehe keine Gebührenpflicht. Über die Berufung wurde erwogen: Entgegen dem Berufungsvorbringen sind Grundstücke Waren im weiteren Sinn. Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist…
…Hilfe notwendig; körperliche Arbeiten mit Beteiligung der Beine praktisch nicht möglich. Möglich hingegen sind Schreibtischarbeiten und sitzende körperliche Arbeit mit den Händen. Es besteht Gefühllosigkeit beider Oberschenkel hinten und ab Mitte Unterschenkel, Zehen und Vorfuß sind nicht beweglich, Knie/Hüftbewegungen sind vermindert möglich, Darmausgang nach…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…Im vorliegenden Fall ist es Tatsache, dass das mit dem Betrieb der Ehegatten im Zusammenhang stehende Wirtschaftsgut "Milchkontingent" (Referenzmenge) veräußert wurde und diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Es gibt keine Regelungen bezüglich der Veräußerung nicht beweglicher bzw. immaterieller Wirtschaftsgüter. In der Folge wurden aber…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…verpflichtet ist. Eventuelle Veräußerungen beweglicher Wirtschaftsgüter sind von der (dem) Bewirtschaftungsberechtigten im Sinne der Substanzerhaltung durch Ersatzwirtschaftsgüter abzudecken und erhöhen nicht den fixen Gewinnanteil des (der) Bewirtschaftungsüberlassers(in). Diese(r) verpflichtet sich, bei einer allfälligen Veräußerung von solchen beweglichen Wirtschaftgütern den anteiligen Ertrag daraus zur…
…die Photovoltaikanlage ein nicht bewegliches Anlagengut darstelle und daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszuwachsprämie einbezogen werden könne. Erst danach sei zu Tage getreten, dass solche Anlagen als bewegliches Anlagegut zählten und sehe sie daher nicht ein, weshalb ihr die Investitionszuwachsprämie nicht gewährt werde…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…der Teleologie des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG zu untersuchen. 1.4. Grundstücke sind "Waren im weiteren Sinn" Nach der alltäglichen Bedeutung des Begriffes "Ware" werden darunter nicht nur bewegliche Sachen verstanden. Nach Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 25, ist "Ware" 1. Handelsgut…
…außergewöhnliche Belastungen darstellen würden. Nach der Operation hätte sie die alten Brillen nicht mehr verwenden können. In einem weiteren Schreiben vom 27.11.2002 verweist die Berufungswerberin bezüglich der Brillenrechnungen auf ihr Struma Leiden. Sie sei vor etwa 40 Jahren daran operiert worden und hätte…
…maschinelle Anlage" als selbständig bewertbares Wirtschaftsgut zu behandeln, kann nicht gefolgt werden. Wenn nach Ansicht des VwGH im Erkenntnis vom 13. 9. 1978, 2520/77, die an sich bewegliche Kegelbahn deswegen nicht zum unbeweglichem Wirtschaftsgut wurde, weil sie vor Inbetriebnahme mit einem verhältnismäßig bedeutenden Aufwand…
…sowie des Schätzwertes für das historische Klavier von ebenfalls € 10.000,-- sollte ein Wert von € 52.000,-- für den Wohnungsinhalt angesetzt werden. Gegenstand des Kaufvertrages war jedoch nicht der bewegliche Wohnungsinhalt des Hauses. Existieren weitere Vereinbarungen, mit welchen der bewegliche Wohnungsinhalt übergeben wurde…
…bzw. die Ausgestaltung der Wände mit 16 mm starkem Isolier-Plexiglas geht über die soeben dargestellten Mindestanforderungen an die Beständigkeit eines Bauwerkes weit hinaus, weshalb an der Erfüllung auch dieses Gebäudemerkmals kein Zweifel besteht. Da jedoch das Bewertungsrecht nicht zwischen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern unterscheidet…
…Bauverhandlung abgeführt", in deren Rahmen eine Verbesserung der Parkplätze bezüglich des Hochwasserschutzes genehmigt werden sollte. Auf Grund der "hochgebirgsähnlichen Situation" in X sei das zeitliche Fenster für derartige Baumaßnahmen eng. Aus Angst, nicht rechtzeitig mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen fertig zu werden, sei mit…
…Klimaanlage, Parkettboden und Türen nicht als bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen worden seien. Weiters wurde unter Bezugnahme auf Doralt (EStG Kommentar, 3. Aufl., § 6, Tz 121) darauf verwiesen, dass Aufwendungen des Mieters als körperliche Wirtschaftsgüter anzusehen seien und demnach nicht unter den Begriff Gebäude im Sinne des …
…Glücksspielgesetz 1962 das Lottopatent 1813 zur Gänze außer Kraft setzte und als Folge Hausverlosungen nicht mehr verboten waren, und andererseits den Kreis der Glücksverträge, die unter die Z. 7 fallen, beständig erweiterte, die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche Sachen einschränken wollte…
…Glücksspielgesetz 1962 das Lottopatent 1813 zur Gänze außer Kraft setzte und als Folge Hausverlosungen nicht mehr verboten waren, und andererseits den Kreis der Glücksverträge, die unter die Z. 7 fallen, beständig erweiterte, die steuerliche Rechtsfolge der lit. a nicht nur auf bewegliche Sachen einschränken wollte…